Konfessionsfreie: Bürger zweiter Klasse?

Bundesverfassungsrichter erhalten Bericht zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland. Fachverband Ethik stellt Denkschrift in Stuttgart vor.

In wichtigen Bereichen wie dem Arbeitsrecht oder im Bereich der schulischen Wertebildung liegt die Möglichkeit, bestehende Benachteiligungen von konfessionsfreien und nichtreligiösen Menschen zu verringern oder ganz zu beenden, auch im Verantwortungsrahmen des Bundesverfassungsgerichts. Das hat der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, am vergangenen Freitag in einem Schreiben an die 16 Bundesverfassungsrichter hervorgehoben. Den Richtern des Ersten und Zweiten Senats wurde damit zugleich der Bericht „Gläserne Wände“ übergeben, der erstmals in umfassender und kompakter Weise die systematische Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland dokumentiert und Vorschläge formuliert, wie die vielfältigen Formen von Diskriminierung abgebaut werden könnten.

Den terminlichen Anlass für die Übergabe des Berichts an die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts bildet die Vorstellung einer „Denkschrift zum Ethikunterricht“ durch den Bundesfachverband Ethik am morgigen Dienstag in Stuttgart. Mit der Denkschrift will der Fachverband ebenfalls darauf hinweisen, dass das Recht auf Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses einem großen Teil der Bevölkerung der Bundesrepublik derzeit nicht angemessen gewährt wird. „Obwohl vor über 40 Jahren Ethikunterricht eingeführt wurde, erhalten bis heute religionsfreie Schüler in vielen Bundesländern noch kein weltanschaulich neutrales Unterrichtsangebot zur Wertebildung von den Klassen 1 bis 12/13“, kritisiert der Fachverband, der deshalb die Gleichstellung des Ethikunterrichts mit dem konfessionellen Religionsunterricht fordert.

Die teils schlechte Situation der wertebildenden Unterrichtsfächer ohne konfessionelle Prägung ist eines der Themen des Berichts „Gläserne Wände“. Der Humanistische Verband spricht sich dabei sowohl für die bundesweite Zulassung des in Berlin und Brandenburg erfolgreichen nichtreligiösen Fachs „Humanistische Lebenskunde“ wie auch die bundesweite Einführung eines integrativen Ethikunterrichts nach dem „Berliner Modell“ aus. In Berlin werden derzeit ab Klassenstufe 1 insgesamt acht freiwillige – inhaltlich von den entsprechenden Gemeinschaften gestaltete – wertebildende Unterrichtsfächer auf Grundlage der jeweiligen Bekenntnisse angeboten, die neben dem für alle Schüler verbindlichen und weltanschaulich neutralen Ethikunterricht ab der Klassenstufe 7 stehen.

Zudem ist beim Bundesverfassungsgericht weiterhin eine Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. April 2014 (BVerwG 6 C 11.13) anhängig, mit dem die Klage einer Mutter in Baden-Württemberg auf Einführung von Ethikunterricht ab Klassenstufe 1 als ethisch-moralisch bildende Alternative zum Religionsunterricht zurückgewiesen worden war. Die Verfassungsbeschwerde wird von den Humanisten Baden-Württemberg unterstützt.

„Das Fehlen von alternativen Angeboten zum Religionsunterricht in vielen Bundesländern stellt eine klare Benachteiligung von Schülern und Eltern dar, die keiner Konfession angehören und die trotzdem ab Klassenstufe 1 ein Angebot schulischer Wertebildung suchen, das nicht durch spezifische religiöse Vorstellungen geprägt ist“, sagte HVD-Präsident Frieder Otto Wolf dazu. „Kirchenferne und religionsfreie Menschen sind ebenso Steuerzahler wie konfessionell gebundene Bürgerinnen und Bürger und besitzen den berechtigten Anspruch, auch in diesem Bereich von der Politik gleichberechtigt und von den zuständigen staatlichen Stellen gleichbehandelt zu werden“, sagte er weiter. „Ich hoffe, dass unser Bericht dazu beiträgt, dass ebenfalls bei den Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts die unbedingt notwendige Sensibilität für das wichtige Thema der Gleichberechtigung im Bereich der schulischen Wertebildung weiter wächst, aber auch das Bewusstsein für die vielen anderen Formen von ungerechtfertigter Benachteiligung. Konfessionsfreie sind keine Bürger zweiter Klasse – und sie sollten sich auch nicht länger so behandeln lassen“, betonte Wolf.

Der Bericht „Gläserne Wände“ war zum Start des Themenjahres 2016 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter dem Motto „Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht.“ am 6. April 2016 auch den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und mehrerer Landtage zugegangen.