„Reformation heißt, die Welt zu hinterfragen“
Mit diesem Motto wurde 2017 das 500. Jubiläum der Veröffentlichung von 95 Thesen des Mönchs und Theologieprofessors Martin Luther im Jahr 1517 beworben. Heute gehört rund ein Drittel der Bevölkerung der Bundesrepublik, mehr als 26 Millionen Menschen, keiner Kirche an. Doch wer nicht Mitglied in einer Kirche oder anderen religiösen Glaubensgemeinschaft ist, hat oftmals die schlechteren Karten: auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungssystem, in der Politik, in den Medien und in der öffentlichen Wahrnehmung. Es ist nun Zeit, endlich die volle Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von nichtreligiösen und religiösen Menschen in Deutschland umzusetzen.
Wir fordern daher:
1. Keine einseitigen oder privilegiert religiösen Bezüge in Gesetzen und Verordnungen
2. Keine religiösen Symbole in Amtsräumen
3. Einrichtung einer fair besetzten Konferenz der Religionen und Weltanschauungen, die die Verteilung der unterschiedlichen Überzeugungen und Bekenntnisse in der Bevölkerung angemessen widerspiegelt
4. Verwirklichung der weltanschaulichen Pluralität durch Einbeziehung von humanistischen RepräsentantInnen bzw. SprecherInnen bei Staatsakten u. a., alternativ: Verzicht auf jegliche religiöse und weltanschauliche Bezugnahme
5. Abschluss von Staatsverträgen mit allen relevanten weltanschaulichen Gemeinschaften
6. Anerkennung und Gleichbehandlung von humanistischen und nichtreligiösen Feiertagen
7. Begrenzung der Sonderstellung des kirchlichen Arbeitsrechts auf den im engsten Sinne verkündigungsnahen Bereich
8. Streichung aller darüber hinaus gehenden Sonderregelungen jenseits des legitimen Tendenzschutzes, die zur Diskriminierung von nichtreligiösen Beschäftigten führen
9. Gewährleistung einer ausreichenden Trägervielfalt durch die Kommunen
10. Flächendeckende Versorgung mit Kindertagesstätten mit weltlich-humanistischem pädagogischem Profil
11. Zulassung und Einführung von Humanistischem Unterricht ab Klassenstufe 1 an allen öffentlichen Schulen, analog zu den Religionsunterrichten
12. Einführung eines integrativen Ethikunterrichts nach dem „Berliner Modell“
13. Weltanschaulich neutrale bzw. gleichberechtigende Formulierung der Wertebezüge in Verfassungen, Schulgesetzen und Lehrplänen
14. Pädagogische Verankerung von Grundlagen der Evolutionstheorie bzw. zentraler Erkenntnisse über die Evolution ab der Grundschule
15. Einrichtung von Lehrstühlen für Geschichte und Theorie des weltanschaulichen Humanismus und Schaffung von universitären Ausbildungsgängen (etwa humanistische Studien) zur Qualifikation von Berufstätigen für die praktische, weltanschaulich geprägte Arbeit
16. Finanzierung eines humanistischen Begabtenförderwerks durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung
17. Entfernung aller religiösen Symbole aus den Schulen (ggf. bis auf Religionsunterricht); alternativ: Anbringen aller Symbole der in der Schülerschaft vertretenen Religionen und Weltanschauungen
18. Umwandlung der staatlichen Bekenntnisschulen in reguläre Gemeinschaftsschulen; alternativ: Umwandlung von christlichen staatlichen Bekenntnisschulen in weltliche Schulen in humanistischer Trägerschaft nach Anteil an der Bevölkerung
19. Repräsentanz zumindest der öffentlich-rechtlich konstituierten Weltanschauungen in den Rundfunkräten
20. Bereitstellung von Sendezeit gemäß der jeweiligen weltanschaulichen Zusammensetzung der GebührenzahlerInnen
21. Umbau der öffentlich-rechtlichen Kirchenredaktionen zu plural besetzten Redaktionen für Religionen und Weltanschauungen
22. Verlässliche Gewährleistung des erforderlichen Leistungsumfangs in allen Kliniken ohne religiös motivierte Einschränkungen – alternativ: deutliche Verringerung von Kliniken in christlicher Trägerschaft
23. Gleichberechtigte Einbeziehung humanistischer BeraterInnen in der Krankenhausseelsorge und bei Ethikkonzilen
24. Refinanzierung der humanistischen Krankenhausseelsorge analog zur kirchlichen Krankenhausseelsorge
25. Einstellung von 50 bis 100 Humanistischen BeraterInnen bei der Bundeswehr
26. Weltanschauliche Öffnung des Lebenskundlichen Unterrichts der Bundeswehr, auch beim Lehrpersonal
27. Beschränkung der öffentlichen Bezuschussung von Kirchentagen auf ein angemessenes und nachvollziehbares Maß, das sich am kulturellen und touristischen Beitrag der Ereignisse orientiert
28. Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzugs
29. Überarbeitung des Geflechts der finanziellen Zuweisungen staatlicherseits an die Kirchen-, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auf Grundlage des vom Grundgesetz vorgesehenen Prinzips einer weltanschaulichen Neutralität und kooperativen Laizität
30. Ablösung der sogenannten historischen Staatsleistungen durch eine Erneuerung der gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen, welche die finanziellen Verhältnisse zwischen Staat und den in ihm befindlichen Religionsgemeinschaften regeln, sodass die finanziellen Leistungen des Staates an die Kirchen transparent werden
31. Umwandlung aller „Konkordatslehrstühle“ in reguläre Lehrstühle durch Aufhebung der entsprechenden Regelungen
32. Sonderstellung der sogenannten stillen Feiertage mit konfessionellem Hintergund beenden
33. § 166 StGB („Blasphemie“-Paragraph) streichen