Nur 32 Prozent der Deutschen befürworten die Ausnahmeregelung im vor zehn Jahren in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, die es den Einrichtungen unter dem Dach der christlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie ermöglicht, sogar bei der Vergabe von Arbeitsplätzen ohne sogenannte „Verkündigungsnähe“ die Zugehörigkeit zu einer Kirche zu verlangen. Auch unter den Kirchenmitgliedern gibt es für diese Privilegierung, die für in einschlägigen Bereichen Berufstätige durchaus existenzielle Bedeutung besitzen kann, nur noch wenig Verständnis. Dies hat eine repräsentative Umfrage für einen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zur Akzeptanz religiöser und weltanschaulicher Vielfalt in Deutschland ergeben: 67 Prozent aller Befragten gaben dabei an, die bisherige Regelung als ungerecht zu empfinden, bei den christlichen Befragten meinten dies 64 Prozent.
Die Umfrage hatte das Meinungsforschungsinstitut forsa im November 2015 im Auftrag der ADS durchgeführt. Die Ergebnisse wurden anlässlich des Starts des ADS-Themenjahres unter dem Motto „Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht.“ am 6. April 2016 veröffentlicht.