Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung ist keine Seltenheit

In einer repräsentativen Erhebung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gaben knapp neun Prozent der Teilnehmer an, innerhalb der letzten zwei Jahre eine Diskriminierung aufgrund ihrer Weltanschauung oder Religion erlebt zu haben. Eine große Zahl Betroffener verzichtet jedoch darauf, etwas wegen ungerechtfertigter Benachteiligungen zu unternehmen.

Den heute veröffentlichten Ergebnissen der Erhebung zufolge bilden Diskriminierungen aufgrund der Weltanschauung oder Religion eine häufig vorkommende Benachteiligungsform von den sechs Fällen, die das vor zehn Jahren in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausdrücklich benennt – und eigentlich verbietet. Noch häufiger von den Befragten genannt wurden Diskriminierungen aufgrund des Alters (14,8 Prozent) und aufgrund des Geschlechts bzw. der geschlechtlichen Identität (9,2 Prozent) sowie der sozioökonomischen Lage (10,1 Prozent), die allerdings nicht zu den vom AGG genannten Diskriminierungsmerkmalen gehört. Insgesamt haben laut ADS-Untersuchung rund ein Drittel aller Menschen in Deutschland in den letzten zwei Jahren eine Diskriminierung erlebt.

Den Untersuchungsergebnissen zufolge bilden Arbeitsmarkt bzw. Erwerbsleben den Bereich, an dem Menschen am häufigsten eine ungerechtfertigte Benachteiligung erleben. Ein Viertel aller Diskriminierungen aufgrund der Weltanschauung bzw. Religion wurde für diesen Bereich berichtet. Bei Diskriminierungserfahrungen aufgrund des Lebensalters entfiel sogar knapp die Hälfte aller Fälle darauf, bei Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts ein gutes Drittel.

Beachtlich ist allerdings auch der Anteil Betroffener, die eine Diskriminierung mehr oder weniger einfach hinnehmen. 40,4 Prozent der Teilnehmer der ADS-Erhebung gaben an, nichts wegen der erlebten Benachteiligung unternommen zu haben. Immerhin ein gutes Viertel hatte versucht, öffentliche Aufmerksamkeit auf das Erlebnis zu lenken. Jeder sechste Betroffene beschwerte sich bei einer offiziellen Stelle und nur etwa einer von 15 Betroffenen strengte einen gerichtlichen Prozess wegen der Diskriminierung an.

Für die nun veröffentlichte Untersuchung von Diskriminierungserfahrungen hatte die Antidiskriminierungsstelle im vergangenen Jahr die größte Befragung durchgeführt, die es bislang in Deutschland zu diesem Thema gegeben hat. In einer repräsentativen Umfrage des Bielefelder Instituts für Sozialforschung und Kommunikation wurden dafür zunächst rund 1.000 Personen ab 14 Jahren bundesweit telefonisch befragt. In einer umfassenden schriftlichen Betroffenenbefragung konnten überdies alle in Deutschland lebenden Menschen ab 14 Jahren über selbst erlebte oder beobachtete Diskriminierungserfahrungen berichten. Mehr als 18.000 Personen beteiligten sich zwischen dem 1. September und 30. November 2015 daran und beschrieben dabei knapp 17.000 persönlich erfahrene Diskriminierungssituationen.