Religionspolitisch ist Deutschland immer noch eine Zweiklassengesellschaft. Ein weltanschaulich neutraler Staat darf Bürgern keine ihrem weltanschaulichen oder religiösen Selbstverständnis fremde Organisationsform abverlangen.
Das sagt Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, zur Forderung von Fachpolitikern im Deutschen Bundestag, laut der sich Konfessionsfreie und Angehörige nicht-christlicher Konfessionen wie Kirchen organisieren sollen, um gleiche Rechte und gleiche Formen der öffentlichen Einbeziehung und Partizipation wahrnehmen zu können wie die Angehörigen der großen christlichen Religionsgemeinschaften.
Zuvor hatte der Politikwissenschaftler Ulrich Willems vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Westfälischen Wilhelms-Universität erneut in einer Stellungnahme betont, dass es in der Bundesrepublik einen massiven religionspolitischen Reformbedarf gibt. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte er, eine Reform der religionspolitischen Ordnung stünde spätestens seit 1990 auf der Tagesordnung.
Fachpolitiker von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten auf Willems Stellungnahme weitgehend einhellig erwidert, es seien keine Reformen notwendig, damit Konfessionsfreie und Angehörige religiöser Minderheiten eine gleichwertige öffentliche Anerkennung, Gleichbehandlung und Einbeziehung wie die Angehörigen christlicher Kirchen erreichen können. Sinngemäß hieß es, dass Menschen mit einer nichtreligiösen Lebensauffassung oder mit dem Bekenntnis zu einer anderen Religion sich dafür nur wie die christlichen Kirchen zu organisieren bräuchten. Sind die Einwände der Parteienvertreter für Sie nachvollziehbar und plausibel?
Frieder Otto Wolf: Nein, keineswegs. Die historische Form der „Kirche“ ist spezifisch christlich – ich denke sogar, sie ist nur für bestimmte Traditionslinien des Christentums charakteristisch, während andere in der Form des Gemeindechristentums geblieben sind. Sie etwa auch den jüdischen Gemeinden oder der muslimischen Sunna auferlegen zu wollen, verlangt von diesen etwas, das ihnen eigentlich fremd ist.
Dabei meine ich hier weder die Forderung nach einer verbindlichen Organisation noch die nach klaren Verantwortlichkeiten – beides ist sicherlich in gewissem Umfang erforderlich, wenn Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften eine öffentliche Rolle und Verantwortung in staatlich verfassten politischen Räumen unternehmen wollen.
Ich meine stattdessen die geradezu monopolistische Rolle der „Kirche“ als „Heilsinstanz“, wie sie in der katholischen Tradition sehr stark ist – nulla salus extra ecclesiam – und die auch in der protestantischen Tradition nicht völlig verschwunden ist, und dass dieses Konzept offenbar auch religionspolitisch der ultimative Maßstab sein soll.
Die Übernahme solch eines Konzepts kann von jüdischen, muslimischen, alevitischen, buddhistischen oder anderen Religionsgemeinschaften eben so wenig verlangt werden wie von den lockereren Zusammenhängen, wie wir nichtreligiöse Humanistinnen und Humanisten sie als natürlich empfinden. Die derzeit in den Parteien geäußerten Auffassungen laufen aber darauf hinaus, eine spezifisch christliche Form religiös-weltanschaulicher Verfasstheit übernehmen zu müssen.
Ich halte diese Forderung nach einer Übernahme für ebenso verfehlt, wie ich es für verfehlt halten würde, wenn christlichen Religionsgemeinschaften untersagt werden würde, die für sie typischen Strukturen und Vereinigungen zu bilden. Religions- und Weltanschauungsfreiheit bedeutet in meinem Verständnis, dass Menschen jeder Glaubensrichtung und Lebensauffassung die ihrem jeweiligen weltanschaulichen Selbstverständnis eigenen Bindungsformen praktizieren dürfen – und dies auch rechtlich und politisch respektiert wird.
Das Grundgesetz konstituiert die Bundesrepublik Deutschland als einen weltanschaulich neutralen Staat. Dürfte ein zu solcher Neutralität verpflichteter Staat vorschreiben, wie sich Menschen mit nicht-christlicher Lebensauffassung zu organisieren haben?
Ich meine, dazu habe ich meine Auffassung eben schon recht deutlich gemacht: Es ist eine klare Verletzung des Neutralitätsgebots, wenn alle Religionen und Weltanschauungen, die sich nach ihrem Selbstverständnis und ihren weltanschaulichen Grundsätzen nicht so zu organisieren bestimmt sehen wie die großen christlichen Kirchen, deswegen diskriminiert und ausgeschlossen werden, weil das staatliche Inkorporationssystem – wie es vom Grundgesetz im Sinne kooperativer Laizität vorgezeichnet ist – auf diese spezifische Kirchenförmigkeit hin interpretiert wird.
Dadurch gibt es heute – nachdem immerhin die Diskriminierungen katholischer oder protestantischer Minderheiten der Vergangenheit angehören – religionspolitisch faktisch immer noch eine Zweiklassengesellschaft, mit allein den christlichen Kirchen in der „ersten Klasse“. Die vom Grundgesetz gebotene Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wird dabei gleich ganz vergessen.
Welche sonstigen Maßstäbe und Kriterien sollten herangezogen werden, wenn von Organisationen von Menschen mit einer anderen als einer christlichen Lebensauffassung das Verlangen nach Anerkennung und Gleichbehandlung – sei es nun der Humanistische Verband, die Alevitische Gemeinde in Deutschland oder etwa eine buddhistische Gemeinschaft – geäußert wird?
Das müsste einerseits auf einen entsprechend modernisierten Status der Körperschaften des öffentlichen Rechts hinauslaufen, natürlich unter Beibehaltung bewährter Elemente: also die Gewähr der Dauerhaftigkeit, Bejahung der durch das Grundgesetz beschriebenen freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ihrer Werte – wie etwa die Gleichberechtigung der Geschlechter, Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit.
Von Bedeutung sind meiner Ansicht nach außerdem die demoskopisch erfassbare Verbreitung der Lebensauffassungen in der Gesellschaft sowie die soziale Relevanz und Reichweite der religiös oder weltanschaulich mitgeprägten praktischen Dienstleistungsangebote – letzteres kann aber auch nur insofern ein Indiz für die Relevanz sein, als beispielsweise die kirchlichen Trägerverbände im Bereich der Wohlfahrt und Sozialfürsorge weit überrepräsentativ stark aufgestellt sind, während kleinere weltanschauliche Gruppen teilweise überhaupt keinen Zugang zu diesem „Markt“ sozialer Dienste haben.
Die von Ihnen genannten Mittel und Wege erfordern teilweise einen erheblichen Aufwand. Ganz ohne Organisation kann die Forderung nach Gleichbehandlung also nicht zum Erfolg führen?
So ist es. Fast im gesamten zivilgesellschaftlichen Bereich gibt es keine Rechte ohne entsprechende Bemühungen, sie auch zur Geltung zu bringen. Für Individuen spielen hier beim staatlichen Handeln zwar die Grundrechte eine zentrale Rolle, die derartige Diskriminierungen an sich schon verbieten – was zur konkreten Verwirklichung aber dann tatsächlich leider doch immer wieder erst erkämpft werden muss. Allein schon deswegen müssen sich selbst Individualistinnen und Individualisten eben doch organisieren – jedenfalls so weit, dass sie ihre Interessen effektiv zur Geltung bringen können.
Am Arbeitsmarkt beispielsweise haben hier die Gewerkschaften die Aufgabe der Bekämpfung von Diskriminierungen aller Art bereits weitgehend angenommen – was die Privilegierung der kirchlichen Wohlfahrtsverbände betrifft, freilich vor allem auf der Ebene des kollektiven Arbeitsrechts.
Nicht viel anders ist es bei der Kultivierung einer humanistischen Weltanschauung, ihrer sozialen Darstellung und Tradierung wie auch der Verwirklichung der Gleichbehandlung derjenigen, die diese Lebensauffassung teilen – das geht gar nicht einfach auf der individuellen Ebene: Dafür braucht es ein organisiertes Gemeinschaftsleben und eine auch politisch handlungsfähige Verbandsstruktur.
Dazwischen steht die Gleichbehandlung durch staatliche Institutionen bzw. durch die gleiche Förderung der öffentlichen Präsenz von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften – auch hier ist noch sehr viel zu tun, um eine echte Gleichbehandlung zu erreichen, aber auch ohne jegliche institutionelle Vereinnahmung Andersdenkender.
Ein vorbildliches Beispiel dafür, wie das funktionieren kann, stellt etwa das Berliner Modell eines freiwilligen, inhaltlich von den entsprechenden Gemeinschaften gestalteten wertebildenden Unterrichts auf Basis der unterschiedlichen Bekenntnisse dar, der neben dem für alle verbindlichen Ethikunterricht ab der 7. Klasse als Aufgabe der staatlichen Schule steht.
Sehen Sie noch weitere Argumente, warum in der Debatte über Reformen in der Religionspolitik die Aufforderung gegenüber nicht-christlichen Religionen oder Weltanschauungen zur Übernahme von Kirchenförmigkeit verfehlt ist?
Ja, denn solch eine Forderung steht meiner Auffassung nach nicht im Einklang mit der Realität funktionell hochdifferenzierter Gesellschaften, wie diese in den letzten Jahrhunderten in vielen Ländern entstanden sind – und in denen auch die Individuen noch stärker als in früheren Jahrhunderten ihre jeweilige Identität aus mehr als bloß einem Faktor beziehen. Als Individuen bestimmen wir unsere Identität nicht nur durch unsere Lebensauffassung, sei sie religiös oder nichtreligiös geprägt, sondern ebenfalls durch Facetten wie die sexuelle Identität bzw. das Geschlecht, unseren Status als Berufstätige oder als Bürger eines demokratisch verfassten Staates – um nur wenige recht grundlegende Faktoren zu nennen. Die so durch ganz viele Merkmale geprägte komplexe Identität, die wir als Individuen besitzen, korrespondiert stets auch mit bestimmten Interessen und Rechten.
Und während es bei der Verwirklichung von Interessen und Rechten in den allermeisten Bereichen richtigerweise nicht darauf ankommen darf, ob jemand Gewerkschaftsmitglied, Mitglied einer Frauenrechtsorganisation oder einer demokratischen Partei ist, sondern stattdessen erheblich ist, ob jemand Arbeitnehmer oder Frau oder Deutscher ist, werden bei weltanschaulich-religiöser Themen in ganz vielen Bereichen – ich möchte fast sagen seltsamerweise – formelle Mitgliedschaften zum zentralen Maßstab erhoben, während die tatsächlich identitätsbildenden Faktoren wie die innere Überzeugung und Bejahung einer Lebensauffassung, von dem ja eigentlich das spezifische Interesse oder der Anspruch auf etwas abhängt, bei der Frage nach Gleichberechtigung und Gleichbehandlung schlicht beiseitegeschoben wird.
Für die Relevanz einer demokratischen Partei gilt neben der Zahl ihrer Mitglieder unter anderem die Zustimmung, die sie bei den Wählern erhält, und bei Gewerkschaften neben der Zahl der Mitglieder die Menge der von ihr mobilisierten Beschäftigten. Aber bei den Interessenvertretungen, Kulturorganisationen und Dienstleistungsträgern religiös-weltanschaulicher Arbeit, die nicht christlich sind – ob nun der Moscheeverein, die Cem-Gemeinde oder der Humanistische Landesverband – wird allein die Zahl der Mitgliedschaften herangezogen. Die Menge der Teilnehmer an den praktisch realisierten Angeboten weltanschaulicher Prägung – wie etwa unsere Jugendfeiern – oder andere Formen der Zustimmung bleiben bis auf wenige Ausnahmefälle in den politischen Diskussionen fast immer außer Betracht.
Ich hoffe, es kann hier also deutlich werden, dass dieses Modell der alle Individuen umfassenden formellen Vergemeinschaftung, wie sie der Forderung nach Kirchenförmigkeit zugrunde liegt, nicht nur nicht zu anderen Religionen und Weltanschauungen passt, sondern dass solch ein Konzept auch sonst nur in ganz wenigen der vielfältigen Bereiche unserer Gesellschaft Anwendung findet, in denen wir als Individuen Interessen und Rechte teilen und wahrnehmen wollen.
Und dieses Modell kann nun nicht einmal als Normal- oder Regelmodell bezeichnet werden, sondern erscheint in der breiteren Betrachtung eher selbst als eine spezielle Form, die jedoch keine generell anwendungsfähige Schablone sein kann – auch nicht religionspolitisch.
Hat es Sie überrascht, dass sogar Vertreter von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu dem von Ulrich Willems unterstrichenen Reformbedarf eine Position bezogen haben, die so wenig Sensibilität für die Charakteristika von nichtreligiösen Weltanschauungen wie auch anderen Religionen gezeigt haben?
Sagen wir das einmal so: Es lässt erkennen, dass diese Debatte in den meisten Parteien noch nicht mit der nötigen Gründlichkeit geführt worden ist. Aber sie wird sich nicht verdrängen lassen, da bin ich ganz sicher.
Die Fragen stellte Arik Platzek.
Eine Antwort auf „„Eine klare Verletzung des Neutralitätsgebots““
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