Religionspolitik: SVR-Jahresgutachten unterstreicht Reformbedarf

Kirchliches Arbeitsrecht, Pluralität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Förderung toleranter und konfliktarmer Verhältnisse zwischen religiösen und nichtreligiösen Bürgern – Auch das Jahresgutachten 2016 des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) sieht offene Baustellen und Mängel beim Status quo des Staatskirchenrechts.

Das siebente SVR-Jahresgutachten mit dem Titel „Viele Götter, ein Staat: Religiöse Vielfalt und Teilhabe im Einwanderungsland“ wurde am 26. April 2016 in Berlin vorgestellt. Schwerpunkt des Jahresgutachtens ist der staatliche Umgang mit religiös-weltanschaulicher Pluralität in der Bundesrepublik Deutschland. Daher stellt es Fragen zu zentralen politischen Herausforderungen: Wie sollten Politik und Recht auf den gesellschaftlichen Doppeltrend aus Säkularisierung und Pluralisierung angemessen reagieren? Wie kann eine Balance gefunden werden zwischen den unterschiedlichen Interessen von staatlicher Seite, Religionsgemeinschaften, der Gesellschaft und nicht zuletzt den religiösen oder nichtreligiösen Individuen?

Das Jahresgutachten legt sein Augenmerk bestimmungsgemäß auf den Teil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund sowie die spezifische Situation und Problemstellungen religiöser Minderheiten wie Muslime, Aleviten, Juden und Buddhisten und es formuliert Empfehlungen, wie Politik und Gesetzgeber auf die sich wandelnde weltanschauliche Landschaft reagieren sollten und wie Kollisionen zwischen religiös begründeten Regel oder Ansprüchen und staatlichen Normen aufgelöst werden könnten. Finanziert wird die Arbeit des Sachverständigenrates von sieben deutschen Stiftungen, darunter die Stiftung Mercator, die Volkswagen Stiftung, die Robert Bosch Stiftung und die Bertelsmann Stiftung. Vorsitzende des Sachverständigenrates ist die Rechtswissenschaftlerin Christine Langenfeld, Inhaberin des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Universität Göttingen.

Obwohl der Fokus nicht auf die Situation und die spezifischen Defizite bei der Partizipation und Teilhabe konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen in der Bundesrepublik gerichtet ist, unterstreichen die Forderungen des SVR-Jahresgutachtens den hohen Handlungsdruck im Bereich der Religionspolitik, damit ein gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger im weltanschaulich neutralen Staat gewährleistet ist. So heißt es in den „elf Kernbotschaften“ des Gutachtens: „Der früher unter dem Begriff der Hierarchisierung vertretene religionspolitische Weg, den ‚klassischen‘ und ‚staatstragenden‘ Religionen (insbesondere dem Christentum) zahlreiche Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten im öffentlichen und staatlichen Raum zu garantieren, diese anderen (‚staatsfernen‘) Religionen aber vorzuenthalten, hat mittlerweile an Überzeugungskraft und Unterstützern verloren.“ (S. 17)

Zwar habe sich die „religionsfreundliche“ Politik der Bundesrepublik grundsätzlich bewährt, jedoch heiße dies nicht, „dass die derzeitigen religionspolitischen Strukturen in Deutschland angesichts der voranschreitenden Pluralisierung und Säkularisierung in allen Bereichen noch zeitgemäß sind“, so der SVR und weiter: „Um angesichts der religiösen Pluralisierung bei gleichzeitig insgesamt nachlassender Bindewirkung des Religiösen Akzeptanz und Zusammenhalt in der Gesellschaft zu sichern, müssen die hier lebenden Menschen in ihrer Verschiedenheit anerkannt werden. Das heißt auch, dass religiös Gebundene, welchen Glaubens auch immer, akzeptieren, dass es Menschen gibt, die nicht glauben, wie umgekehrt nicht religiös Gebundene akzeptieren müssen, dass Religion für andere wichtig ist.“ Staat und Religionsgemeinschaften stünden dabei in einer gemeinsamen Verantwortung: „Gläubige und Nichtgläubige müssen in einer pluralen und säkularen Gesellschaft zueinanderfinden und sie müssen einen toleranten Glauben bzw. Umgang mit Anders- und Nichtgläubigen praktizieren, denn ansonsten wird die Zahl der religiös konnotierten Konflikte gerade im Alltag derart zunehmen, dass ein gedeihliches Zusammenleben in Frage gestellt ist“, so der SVR (S. 19).

Insgesamt zeigten die Ergebnisse des diesjährigen SVR-Integrationsbarometers für alle Herkunftsgruppen eine stabile und überwiegend positive Wahrnehmung des Zusammenlebens, doch „aus den Megatrends der Säkularisierung und Pluralisierung (die auch, aber nicht nur mit Einwanderung zusammenhängt) ergibt sich die Notwendigkeit, das Verhältnis von Religion und individuell gelebter Religiosität auf der einen Seiten und Politik und Recht auf der anderen Seite neu zu definieren“ (S. 87).

Dabei decken sich Schlussfolgerungen des Sachverständigenrates zum religionspolitischen Reformbedarf mit Forderungen, die der im September 2015 vom Humanistischen Verband Deutschlands veröffentlichte Bericht Gläserne Wände zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen erneuert hatte. So lautet eine Empfehlung zum Problemfeld des kirchlichen Arbeitsrechts, das nicht nur Angehörige von Minderheiten mit anderer Konfession benachteiligt, sondern ebenfalls eine bedeutende Quelle der Diskriminierung konfessionsfreier Arbeitnehmer darstellt: „Angesichts einer zunehmenden religiösen und gesellschaftlichen Pluralisierung ist zu fragen, ob ein Beharren auf kirchlichen Sonderrechten noch angemessen ist“ (S. 125).

Ebenfalls kritisch bewertet das Jahresgutachten die einseitige Einbeziehung von Kirchenvertretern in die Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Zwar habe beim ZDF-Fernsehrat die Einbeziehung von Muslimen in Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begonnen, doch „Vertreter anderer gesellschaftlicher Gruppen sucht man in den Räten teilweise vergebens, z.B. Konfessionslose/Atheisten, Homosexuelle etc. Die Länder als zuständige Akteure in diesem Bereich sind damit aufgerufen, die Struktur der Räte eingehend daraufhin zu prüfen, ob sie die sich stetig wandelnde Gesellschaft in ihrer derzeitigen Pluralität noch adäquat abbildet“, so der SVR (S. 124).

Das Fehlen seelsorgerischer Beratungsangebote für Angehörige der Bundeswehr ohne christlichen Glauben wird vom SVR ebenfalls thematisiert (S. 121). „Die derzeit in der Bundeswehr tätigen 165 Seelsorger sind katholisch (75) oder protestantisch (90) (Michalowski 2015b). Für nichtchristliche Soldaten gibt es lediglich am ‚Zentrum Innere Führung‘ in Koblenz eine ‚Zentrale Ansprechstelle für Soldatinnen und Soldaten anderer Glaubensrichtungen‘, die aber keine echten seelsorgerischen Dienstleistungen anbietet“, so das Gutachten dazu.

Rund die Hälfte der in der Bundeswehr Dienst leistenden Soldatinnen und Soldaten ist jedoch konfessionsfrei und nicht gläubig (Bericht im Deutschlandradio Kultur vom 31. Januar 2016), zwischen 1.000 und 2.000 Bundeswehrmitglieder sind muslimischen Glaubens.

Eine kritische Evaluation widmet das Jahresgutachten 2016 schließlich auch dem sogenannten „Blasphemie“-Paragraphen 166 StGB, dessen Aufhebung von Vertretern säkularer Organisationen seit Jahren gefordert wird. Die Strafnorm spielt zwar in der gesellschaftlichen Realität eine Außenseiterrolle, da die Norm kein echtes Verbot von „Blasphemie“ mehr umfasst und der Meinungs- und Kunstfreiheit in der Bundesrepublik mittlerweile ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Doch den schwerwiegenden, gegen die Norm sprechenden Argumenten räumt der SVR in seiner Stellungnahme mehrere Seiten (S. 141 ff.) ein und kommt zu dem Schluss: „Freilich ist es schwierig, die Motive zu bestimmen, aus denen Meinungsfreiheit beansprucht wird. Unlautere Motive mit kritischem Blick zu entlarven, ist aber Aufgabe des gesellschaftlichen Diskurses und der politischen Kultur, nicht des Strafrechts.“

www.svr-migration.de