Expertenkommission zur Evaluation von Staatsleistungen abgelehnt

Ein Antrag an den Deutschen Bundestag auf Einrichtung einer Expertenkommission zur Evaluation der Staatsleistungen ist vom Finanzausschuss mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD abgelehnt worden. Die Summe der historischen Staatsleistungen beläuft sich derzeit auf rund 524 Millionen Euro pro Jahr – und wird weiter steigen. Dafür zahlen müssen auch kirchenferne Bürger.

Über 17 Milliarden Euro sind seit dem Bestehen der Bundesrepublik von den Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Bremen) an die großen Kirchen in Deutschland überwiesen worden, um diese für Enteignungen kirchlicher Güter vor über 200 Jahren zu entschädigen. Im laufenden Jahr werden sich diese sogenannten historischen Staatsleistungen auf insgesamt 524 Millionen Euro summieren, wie die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union gestern bekannt gab. Die Entschädigungsleistungen sind seit Jahrzehnten umstritten. Ein Grund dafür ist, dass einer kontinuierlich wachsenden Zahl kirchenferner Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik stetig wachsende Zuweisungen an die Kirchen aus den Haushalten der Länder gegenüberstehen.

Ein Antrag der Linksfraktion im Bundestag vom Mai 2015 (Drs. 18/4842) auf Einrichtung einer Expertenkommission beim Bundesfinanzministerium, die die bisherigen Entschädigungszahlungen evaluieren und prüfen sollte, ist nun am Mittwoch vom Finanzausschuss des Bundestages abgelehnt worden. Die Expertenkommission hätte den Wert der bisherigen Zahlungen seit Inkrafttreten des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen ermitteln sollen. Geprüft werden sollte auch, inwieweit die Verluste durch die Enteignungen im Jahr 1803 ausgeglichen worden sind. Die Expertenkommission sollte außerdem Vorschläge unterbreiten, welche Konsequenzen aus der bisherigen Entwicklung zu ziehen seien.

Der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses folgte das Plenum des Bundestages am Donnerstagabend.

Die Empfehlung im Bericht des Finanzausschusses an die Abgeordneten des Bundestages, den Antrag abzulehnen, wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE beschlossen. Der Stimme enthielten sich die Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen. Die Partei hatte sich in dem vor knapp einem Jahr veröffentlichten religionspolitischen Bericht „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ ebenfalls dafür ausgesprochen, eine Expertenkommission zur Evaluierung der historischen Staatsleistungen einzusetzen und die aus der Weimarer Reichsverfassung ins deutsche Grundgesetz übernommene Forderung nach einem Rahmengesetz für die Ablösung der Zahlungen der Länder anzugehen.

Der Bericht Gläserne Wände zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland geht auf dieses kontroverse Thema ebenfalls ein. „An der juristischen Legalität der verbleibenden Zahlungsverpflichtungen gibt es kaum Zweifel, an der moralischen Legitimität allerdings sehr wohl. Denn nach über 200 Jahren Entschädigungszahlungen dürfte wohl inzwischen ausreichende Kompensation geleistet worden sein“, so der Bericht.

Der Interessenkonflikt für den weltanschaulich neutralen Staat entsteht nun auch dadurch, „dass ein Teil aller Bürgerinnen an Zuwendungen für Institutionen beteiligt wird, denen sie nicht mehr angehören oder nie angehört haben, deren Werte und Überzeugungen sie nicht teilen und deren Angebote von ihnen nicht als sinnstiftend erfahren werden.“

Zur Lösung der Probleme enthält der Bericht zwei Vorschläge: Zum einen sollte das Geflecht finanzieller Zuweisungen staatlicherseits an die Kirchen-, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auf Grundlage der vom Grundgesetz vorgesehenen weltanschaulichen Neutralität und kooperativen Laizität überarbeitet werden. Zugleich sollte die Ablösung der sogenannten historischen Staatsleistungen erfolgen. Dabei sollten die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen, die die finanziellen Verhältnisse hier bisher regeln, erneuert werden, sodass etwaige Leistungen des Staates an Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften transparent werden.

2 Antworten auf „Expertenkommission zur Evaluation von Staatsleistungen abgelehnt“

  1. Es tut richtig weh, dass auch die SPD zu denjenigen gehört, die eine Expertenkommission zu diesem Thema ablehnt.

  2. Erst haben sich die Grünen für eine Expertenkommission ausgesprochen. Jetzt enthalten sie sich der Stimme?

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