Niedersachsen erprobt Wertebildung in Grundschulen

Ab kommendem Schuljahr 2017/2018 soll die Einführung des wertebildenden Schulfachs „Werte und Normen“ an Grundschulen in Niedersachsen im Modellversuch erprobt werden.

Der Modellversuch ist für zunächst ein Jahr angelegt. Die niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) sagte Ende Mai, damit entspreche die Regierung dem Wunsch vieler Eltern ohne Religionszugehörigkeit nach einer Alternative zum Religionsunterricht in den Klassenstufe 1 bis 4. Mit einer Zahl von 72.800 bilden konfessionsfreie Grundschüler die zweitgrößte Gruppe an den Schulen, in Niedersachsen beläuft sich ihr Anteil derzeit auf ein Viertel aller 278.000 Grundschüler und steigt kontinuierlich.

Das Fach „Werte und Normen“ wird seit 1974 in der Sekundarstufe 1, d.h. ab der Klassenstufe 5, in den niedersächsischen Schulen angeboten. In den sieben Grundschulen wird der Modellversuch von Lehrkräften durchgeführt, die eine Lehrbefähigung für „Werte und Normen“ an weiterführenden Schulen besitzen und bereits andere Fächer an Grundschulen unterrichten. Nach dem einjährigen Probelauf will die Landesregierung entscheiden, ob „Werte und Normen“ in alle niedersächsischen Grundschulen eingeführt wird. Dazu müssen zunächst noch einen Studiengang und Fachseminare eingerichtet sowie ein Kerncurriculum erstellt werden.

Wertebildenden Alternativen zum in vielen Bundesländern obligatorischen Religionsunterricht sind eines der wichtigsten Themen bei der Benachteiligung konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen in Deutschland. Insbesondere in vielen alten Bundesländern werden Alternativfächer erst ab der Sekundarstufe angeboten, Religionsunterricht hingegen ab der Klassenstufe 1. Sofern überhaupt eingerichtet bzw. zugelassen, haben Alternativfächer oft nur die Status eines Ersatzfaches zum Religionsunterricht, an einer adäquaten Ausstattung und angemessenen Qualifikationsstrukturen für Lehrkräfte gibt es daher in der Regel teils wesentliche Defizite. Eine im Mai 2016 veröffentlichte Stellungnahme des Fachverbandes Ethik (Bundesverband) kam zu dem Schluss, dass die Schlechterstellung konfessionsfreier und nichtreligiöser Schüler im wichtigen Bereich der schulischen Wertebildung teils absurde Züge trägt.

Im bundesweiten Vergleich sehr gut aufgestellt ist bisher lediglich das Land Berlin. Dort sind die verschiedenen Religionsunterrichte freiwillige Schulfächer, als wertebildendes Fach ohne religiöse Orientierung wird Humanistische Lebenskunde von mehr als 60.000 Schülern besucht. Zusätzlich gibt es einen allgemeinverbindlichen integrativen Ethikunterricht für alle Schüler. Auch in einigen anderen, insbesondere ostdeutschen, Bundesländern gibt es Alternativfächer ab Klassenstufe 1, diese haben jedoch meist nur den Status eines Ersatzfachs. Eltern berichten außerdem, dass Lehrkräfte und Schulleitungen oftmals nicht ausreichend über vorhandene Alternativen zum Religionsunterricht informieren.

Beim Bundesverfassungsgericht ist seit 2014 die Beschwerde der Freiburgerin Anna I. anhängig, die sich damit gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Einführung eines weltanschaulich neutralen Alternativfachs Ethik ab Klassenstufe 1 durch das Bildungsministerium von Baden-Württemberg gewandt hat. Auf Nachfrage hieß es, mit einer Entscheidung könne noch in diesem Jahr gerechnet werden.

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