Vorwort zur zweiten Auflage

Liebe Lesende,

„kulturell unbehaust“ – fühlen Sie sich mit dieser Bezeichnung angemessen beschrieben? Wir haben keine Zweifel daran, dass Sie die Zuschreibung einer solchen Art umfassender Obdachlosigkeit mit allem Recht und entschieden von sich weisen würden.

Doch dies ist keine Fiktion: Im Mai 2018 fand sich genau diese Zuschreibung in der reichweitenstärksten deutschen Wochenzeitung, DIE ZEIT, Ausgabe 20 des Jahrgangs, in einem Essay mit dem Titel „Wie viel Religion verträgt die Demokratie?“. Die Verfasserin war Monika Grütters, Bundestagsabgeordnete aus dem Berliner Wahlkreis Marzahn-Hellersdorf und zu diesem Zeitpunkt Kulturstaatsministerin der Bundesregierung und CDU-Landesvorsitzende. „Kulturelle Unbehaustheit“ hatte sie „mit Sorge“ bei einer großen Zahl an SchülerInnen diagnostiziert. Der Grund: Die SchülerInnen hatten nicht die Hand gehoben, wenn Frau Grütters laut ihren eigenen Worten zuvor bei Besuchen im Wahlkreis regelmäßig die Frage gestellt hatte: Wer von euch ist getauft?

Kulturell unbehaust, weil nicht getauft und kein Kirchenmitglied: Dies ist das Bild, das offenkundig in Teilen der politischen Elite der Bundesrepublik vorherrschend ist. Doch vermutlich nicht nur dort, denn anscheinend hatten auch die mit dem Text befassten ZEIT-RedakteurInnen nicht bemerkt, dass die hinter diesen Worten stehenden Vorstellungen stark herabsetzend sind, gerade von Seiten einer Person im Amt einer Kulturstaatsministerin. Grütters war zum Zeitpunkt der Drucklegung der zweiten Auflage dieses Bericht nicht nur Abgeordnete und Kulturstaatsministerin, sondern auch eines von 230 Mitgliedern des Zentralrats der deutschen Katholiken (ZdK).

Dieses einflussreiche Netzwerk, dem u. a. zahlreiche namhafte PolitikerInnen aller Parteien angehören, ist ein Teil der wirkmächtigen politischen Strukturen, die wenig Interesse an der Behebung der vielfältigen Formen der Benachteiligung haben, die dieser Bericht seit 2015 dokumentiert. Denn nichtreligiöse BürgerInnen sehen sich zwar in allen Bereichen des Lebens gleichverpflichtet wie Kirchenangehörige, ob als SteuerzahlerInnen, als ArbeitnehmerInnen, als Ehrenamtliche und zivilgesellschaftlich engagierte Personen, als Eltern, als Studierende, als RundfunkbeitragszahlerInnen usw. Doch sie haben bis heute in wichtigen Bereichen nicht gleiche Rechte, Chancen und Teilhabemöglichkeiten. Sie müssen sich – insbesondere mit Blick auf die Haltung weiter Kreise der politisch und legislativ Verantwortlichen – immer noch als BürgerInnen zweiter Klasse behandelt sehen.

Die Zwischenbilanz zur überarbeiteten, aktualisierten und ergänzten Auflage dieses Bericht muss vier Jahre nach der Erstveröffentlichung leider drastisch ausfallen. Der anhaltende Unwille der politischen Spitzen auf Bundes- und Länderebene, auf die wachsende Gruppe derjenigen zuzugehen, die sich keiner religiösen Glaubensrichtung verbunden fühlen, legt für uns einen Schluss nahe: Millionen BürgerInnen haben weltanschauungspolitisch so etwas wie den Status von personae non gratae, unerwünschten Personen.


Den überarbeiteten, ergänzten und aktualisierten Bericht können Sie hier

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Klage für Humanistischen Unterricht

Der Humanistische Verband Bayern will eine gleichberechtigte Wertebildung an den Schulen des Landes erreichen. Seit kurzem liegt darum eine entsprechende Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach. Für betroffene Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie allgemeine Befürworter bietet eine neue Website die Möglichkeit, die eigene Stimme konkret für Verbesserungen einzusetzen.

Offiziell ist rund ein Sechstel der Schüler in Bayern konfessionsfrei. Die große Mehrheit von ihnen ist nicht religiös. Hinzukommt: Nur ein kleiner Teil der Menschen unter 40 bezeichnet religiöse Überzeugungen und Vorstellungen als relevanten Teil des eigenen Lebens. Das zeigen regelmäßig empirische Untersuchungen und Umfragen. Doch die Schulen im Freistaat sind darauf bisher nur unzureichend eingestellt. Dabei wäre ein wichtiger Schritt zu einem besseren Fächerkanon eigentlich relativ einfach: durch einen Unterricht, der auch Nichtreligiösen eine Wertebildung entsprechend ihren tatsächlichen Lebenswelten und weltanschaulichen Vorstellungen ermöglicht. Davon ist der Humanistische Verband Bayern überzeugt und hat den Kampf für die Zulassung eines entsprechenden Fachs aufgenommen.

Seit Jahrzehnten verliert der Religionsunterricht in Bayern kontinuierlich an Interesse bei Schülern und Eltern. Zur Verringerung der Abmeldezahlen wurde zwar im Jahr 1972 als Ersatzfach „Ethik“ eingeführt. Doch den Schwund konnte dies nur aufhalten, nicht stoppen. Zuletzt lag die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die nicht an einem Religionsunterricht teilnehmen, mit 276.000 bei mehr als einem Fünftel der Gesamtschülerzahl von rund 1,25 Millionen.

Auf die Frage, was ihnen das Ersatzfach „Ethik“ in Bayern bietet, geben weitere Zahlen einen Vorgeschmack: Nur 4,5 Prozent der Ethik-Lehrkräfte hatten 2017 einen entsprechenden Abschluss, laut einem Bericht der Bayerischen Staatszeitung mit Berufung auf den Fachverband Ethik unterrichteten in früheren Jahren bis zu 90 Prozent fachfremd. An rund 13 Prozent der Schulen gebe es gar keinen Ethikunterricht, hieß es weiter. Erstmals seit der Einführung vor gut viereinhalb Jahrzehnten soll es zwar in Zukunft einen Studiengang „Ethik auf Lehramt“ geben, sodass eines Tages mehr Lehrkräfte mit entsprechender Qualifikation das Fach unterrichten können. Doch grundsätzlich wird sich darüber hinaus nicht viel ändern: „Ethik“ bleibt in Bayern auf absehbare Zeit Ersatzfach zu katholischer und evangelischer Religionslehre, die laut Gesetz zum Kanon der „ordentlichen Fächern“ gehören. Und Ersatzfach heißt eben nicht nur, auf der bildungspolitischen Prioritätenliste immer ein gutes Stück weiter unten zu stehen. Sondern es heißt auch, ein bloßes Sammelbecken zu bleiben für Kinder und Jugendliche, mit unterschiedlichsten konfessionellen Hintergründen oder ohne Religionszugehörigkeit.

Wenigstens die nichtreligiösen Eltern und Schüler im Freistaat sollen sich mit dem konturlosen Ersatzfach nicht länger abspeisen lassen müssen, meint hier der HVD Bayern. Er beantragte im vergangenen Jahr beim Kultusministerium, Humanistischen Unterricht als wertebildendes Wahlpflichtfach zuzulassen und berief sich dabei auf den Gleichbehandlungsgrundsatz von Religion und Weltanschauung. Das Fach wird bereits seit 2008 an einer privaten Grundschule des Verbandes in Fürth mit ministerieller Genehmigung als ordentliches Lehrfach unterrichtet. Im Land Berlin, wo es 1984 (nach Zulassung durch eine CDU-Bildungssenatorin) eingeführt wurde, nehmen derzeit insgesamt mehr als 63.000 Schüler daran teil – sie profitieren von einer echten Alternative, die sich konzeptionell „auf Augenhöhe“ zum konfessionellen Religionsunterricht befindet. Die Zahl der Teilnehmer wächst dort Jahr für Jahr und das Fach könnte in absehbarer Zeit zum „Marktführer“ bei der schulischen Wertebildung werden, denn die Teilnehmerzahl nähert sich dem bisherigen Inhaber von Platz 1 – der evangelischen Religionslehre – scheinbar unaufhaltsam. Und auch im umliegenden Brandenburg besuchen immer mehr Schüler den Unterricht, da sie weder einen Religionsunterricht noch das Fach „Lebensgestaltung – Ethik – Religionskunde“ (LER) besuchen wollen. Ebenso wie das bayerische Ersatzfach „Ethik“ leidet das staatliche LER unter strukturellen Defiziten.

[infobox_leer]Humanistischer Unterricht unterscheidet sich vom Schulfach Ethik dadurch, dass er nicht auf der unverbindlichen Ebene eines staatlichen „Ersatzfaches“ stattfindet, sondern bei der Wertebildung von einer ausdrücklich weltlich-humanistischen Grundlage ausgeht und auch deren Tradition und Geschichte vermittelt. Das gemeinsame Philosophieren spielt dabei als Methode eine große Rolle. Eine so begründete Ethik spielt im bayerischen Ethikunterricht keine Rolle, dafür gibt es selbst dort reichlich offen oder verdeckt christlich-religiöse Inhalte.[/infobox_leer]

Das große Interesse in der Bevölkerung an einem zu den Fächern der evangelischen und katholischen Religionslehre gleichberechtigten wertebildenden Fachs mit weltanschaulichem Standpunkt wie Humanistischem Unterricht hielt man offenbar auch im bayerischen Kultusministerium für wahrscheinlich. Der Antrag des HVD Bayern wurde daher mit Bescheid vom 11. Dezember 2018 abgelehnt. Nach Ansicht des Kultusministeriums widerspreche die Einführung eines Humanistischen Unterrichts dem weltanschaulichen Neutralitätsgebot für staatliche Schulen, das lediglich für Religionen nicht gelte, hieß es zur Begründung. Der HVD Bayern kündigte an, für die Zulassung gegebenenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.

Gemeinsam mit dem Klageverfahren hat der HVD Bayern vor kurzem die Website www.humanistischer-unterricht.de online gestellt. Sie informiert kompakt über das Ziel und die Anliegen der Forderung nach einer gleichberechtigte Wertebildung an Schulen und bietet außerdem einen Überblick zum bisherigen Verlauf der Auseinandersetzungen mit dem bayerischen Kultusministerium seit 2004. Besonders wichtig: Interessierte Schüler, Eltern und allgemeine Befürworter können ihre Unterstützung mittels eines Website-Formulars konkret zum Ausdruck bringen. Denn jede Stimme zählt, um die Staatsregierung von ihrer bisherigen Verweigerungshaltung abzubringen.

Kirchenförderung: Freistaat gibt mehr Geld bei weniger Gläubigen

Mit 97,94 Millionen Euro haben die staatlichen Leistungen an die katholischen Bistümer und die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Bayern einen neuen Höchststand erreicht. Einem hohen fünfstelligen Schwund an Gläubigen steht somit ein siebenstelliges Zuwendungsplus gegenüber. Rund 11,13 Euro pro Person zahlt das Land zur Förderung der kirchlichen Betreuungsleistungen derzeit.

Der HVD Bayern erhielt demgegenüber im laufenden Jahr lediglich 13.000 Euro vergleichbarer Unterstützung zur Versorgung der Bevölkerung mit den eigenen wertegebundenen Betreuungsleistungen.

Zur Meldung auf humanistische-vereinigung.de…

Humanistische Argumente für eine moderne Religions- und Weltanschauungspolitik

Gerechte Religionspolitik ist vor allem eine Frage des politischen Willens. Das schreibt Michael Bauer, Vorstand des Humanistischen Verbands Bayern, im Beitrag für den gerade erschienenen Sammelband „Religionspolitik heute – Problemfelder und Perspektiven in Deutschland“.

„Die Politik in Deutschland hat das Feld der Religionspolitik über Jahrzehnte vernachlässigt: Ob Kopftuch oder Kruzifix, Moscheebau, Schächten oder Beschneidung, ob kirchliches Arbeitsrecht, Kirchensteuer oder Religionsunterricht: Viele Konflikte blieben den Gerichten überlassen – auch aus Mangel an Foren und Verfahren für eine strukturierte Meinungsfindung in Politik und Gesellschaft. Dabei hat sich die religiös-kirchliche Landschaft in Deutschland massiv verändert, der Bedarf an politischer Regelung ist unverkennbar.“

So bringt der Klappentext des Sammelbandes „Religionspolitik heute“ Schieflagen, offene Fragen und den eklatanten Reformbedarf in religions- und weltanschauungspolitischen Kontexten überhaupt treffend auf den Punkt. Unter den rund 30 Autorinnen und Autoren des von Daniel Gerster, Viola van Melis und Ulrich Willems herausgegebenen Bandes ist auch Michael Bauer, HVD-Vorstand in Bayern und Co-Autor des Berichts „Gläserne Wände“ zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland.

Bauer benennt in seinem Beitrag „Grundlinien einer modernen Religions- und Weltanschauungspolitik“ als ein zentrales Problem das Politikfeld „der einseitigen Berücksichtigung nur des religiösen Bevölkerungsteils, und dabei einer besonderen Privilegierung der evangelischen und katholischen Großformationen.“

Mangelnde Mithereinnahme der Interessen nicht-religiöser Menschen in die aktive Politik

Für eine zukunftsfähige und auf staatlicher Äquidistanz zu den religiösen und weltanschaulichen Bekenntnissen aller Bürgerinnen und Bürger beruhende „Weiterentwicklung des grundsätzlich bewährten Modells der Kooperation zwischen Staat und weltanschaulichen Körperschaften“, zu denen er auch die Kirchen und kleineren Religionsgemeinschaften rechnet, sieht er zwei wichtige Achsen: „Zum einen bei der mangelnden Mithereinnahme der Interessen der nicht-religiösen Menschen in das policy making, zum anderen bei den diskriminierenden Sonderrechten und Privilegierungen mancher Religionsgemeinschaften und der ihnen Zugehörigen“, so Bauer. Er ergänzt: „Der Begriff der Diskriminierung ist hier bewusst gewählt, denn die vielen Sonderrechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften und die mangelnde Gleichstellung der Nichtreligiösen sind zwei Seiten derselben Medaille.“

Michael Bauer Foto: Kohler Fotografie

Als weitere wesentliche Problemfelder zulasten einer zeitgemäßen und zukunftsfähigen Religions- und Weltanschauungspolitik bezeichnet er im Folgenden die Anwendung des kirchlichen Mitgliedschaftsbegriffs und -konzepts auf religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften ohne kirchlich geprägtes Selbstverständnis, das auch darauf fußende Fehlen einer angemessenen weltanschaulichen Ordnungspolitik im Sinne fairer Verhältnisse sowie die zum Vorteil mächtiger Marktakteure im Bereich des Sozial- und Bildungswesens ordnungspolitisch bisher mangelhaft regulierte Anwendung des Subsidiaritätsprinzips, das zu Quasi-Monopolen kirchlicher Träger geführt hat. „Die an sich gute Idee der Subsidiarität hat sich dort nicht selten in ihr Gegenteil verkehrt“, stellt Bauer fest, denn „es agieren auf diesem Feld oft große kirchliche Sozialkonzerne und Verbünde mit vielen tausend, teils gar zehntausenden Mitarbeitenden in marktbeherrschender Weise. Diese Situation hat mit der ursprünglichen Idee der subsidiären Vielfalt nichts mehr zu tun. An die Stelle eines staatlichen Monopols ist in diesen Fällen ein kirchliches getreten, das nicht-religiöse Menschen vor vielfältige Probleme stellt.“

Beispielhaft skizziert er außerdem, wie die Schieflagen in der Religionspolitik im Bereich der schulischen Wertebildung zu Nachteilen für konfessionsfreie und humanistische Bürgerinnen und Bürger im Bildungswesen führen. Die Behebung vieler Probleme und die Gewährleistung einer Gleichberechtigung und Gleichbehandlung könne in den meisten Fällen „durch die Anwendung oder geringfügige Erweiterung des bestehenden Rechtsrahmens erreicht werden, ist also vor allem eine Frage des politischen Willens.“

Mehr als 30 weitere Beiträge des im Verlag Herder erschienenen Bandes erörtern religionspolitische Grundsatzfragen ebenso wie aktuelle Konflikte und Lösungsmöglichkeiten und wollen so helfen, künftig weniger unvorbereitet in religionspolitische Konflikte zu stolpern.

Hrsg.: Daniel Gerster, Viola van Melis und Ulrich Willems
Religionspolitik heute – Problemfelder und Perspektiven in Deutschland
Verlag Herder, München 2018
464 S., gebunden
40 €


70.000 Grundschüler in Baden-Württemberg sind ohne wertebildendes Fach

Rund ein Fünftel aller Grundschüler in Baden-Württemberg erhält keine angemessene Alternative zum bestehenden konfessionellen Religionsunterricht. Darauf deutet eine aktuelle Stellungnahme des Kultusministeriums hin.

Aus einer gestern veröffentlichten Antwort des Kultusministeriums Baden-Württemberg (Drs. 16/2977) zu einer Parlamentsanfrage aus der SPD-Landtagsfraktion geht hervor, dass die Zahl der Grundschüler, die an keinem Religionsunterricht teilnehmen, sich im Schuljahr 2015/2016 auf 19,4 Prozent der insgesamt rund 362.000 Grundschüler belaufen hat. Der Anteil an Grundschülerinnen und -schülern ohne Teilnahme an einem nicht-konfessionellen wertebildenden Fach wie Ethik oder Lebenskunde-Unterricht wächst offenbar relativ rasch, denn die Zunahme gegenüber dem Vorjahr 2014/2015 betrug rund 4.000 Schüler bzw. rund ein Prozent der Gesamtschülerzahl.

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Steuerschuldig, bis die Unschuld bewiesen ist

Foto: Esther Stosch / pixelio.de

Wie die Evangelische Kirche versucht, Konfessionsfreie zur Kasse zu bitten – ein Erfahrungsbericht

Fragebogen zur Kirchensteuer-Rasterfahndung. Foto © A. Platzek
Kirchensteuer-Rasterfahndung: Solche Fragenbögen verschicken die Kirchensteuerstellen bei den Finanzämtern in Berlin zehntausendfach. Foto: © A. Platzek

Von Barbro Walker

Im Frühjahr dieses Jahres bin ich berufsbedingt nach Berlin umgezogen und erhielt nun – nach fünf Monaten am Wohnort – zu meiner Überraschung ein Schreiben von der „Kirchensteuerstelle beim Finanzamt Treptow-Köpenick“, die behauptet, dass meine Kirchenmitgliedschaft „ungeklärt“ sei. Ich bin vor 16 Jahren aus der Kirche ausgetreten. Ich wurde gebeten, umgehend hierzu Angaben in einem beigefügten Bogen zu machen. Der Bogen enthielt allerlei sehr persönliche Fragen (wie etwa wann und wo ich getauft wurde) und darüber hinaus wurden Angaben abgefragt, die wohl kaum von einem mittelalten Erwachsenen gemacht werden können (etwa wie meine genaue Anschrift zum Zeitpunkt meiner Geburt lautete). Insgesamt stellte der Bogen mehr als 20 Fragen, zu denen auch Details zu meinem Kirchenaustritt (wann, wo, zuständige Behörde) gehören. Ich wurde gebeten, meinen Kirchenaustritt nachzuweisen, indem ich die Austrittbescheinigung der Behörde, die mir (vor Jahrzenten) meinen Austritt bescheinigt hat, beizufügen. Selbstredend musste ich befürchten, das entsprechende Dokument nicht mehr zu haben. Ich wusste nicht mal mehr mit Sicherheit zu sagen, welchen Wohnort ich zum Zeitpunkt meines gewollten und ganz bewusst gewählten Austrittes hatte. Ich sollte nun aber bitte binnen zwei Wochen antworten.

Meiner verärgerten Rückfrage bei der „Kirchensteuerstelle“ des Finanzamtes wurde mit entspannter Nachdrücklichkeit begegnet. Ich brauche nur das beantworten, was ich auch wisse und man wolle mir ja keine Kirchenmitgliedschaft unterstellen. Die Verärgerung über den Fragebogen kenne man schon; das sei sogar schon in der Presse diskutiert worden.

Im Internet konnte ich dann recherchieren, dass sogar schon Rechtsklagen diesbezüglich eingereicht wurden – allerdings ohne Erfolg für die Betroffenen. In der Vergangenheit hat es offenbar etliche Fälle wie meinen gegeben: Berufsbedingt ziehen Menschen, die bereits vor Jahrzehnten aus der Kirche ausgetreten sind – und deshalb folglich auch seit Jahrzehnten keine Kirchensteuer zahlen –, nach Berlin und werden plötzlich als potenzielle Kirchenmitglieder gehandelt. Es sei denn, sie können ihren Kirchenaustritt noch nachweisen. In den Fällen, in denen der Kirchenaustritt – wie wohl bei den meisten 40- oder 50-Jährigen – Jahrzehnte zurückliegt, kann oft natürlich die entsprechende Bescheinigung nicht mehr vorgelegt werden, was die Kirchenstelle des Finanzamtes dann dreist als Kirchenmitgliedschaft wertet und die Menschen rückwirkend zu einer Nachzahlung von Kirchensteuer ab ihrem Umzugszeitpunkt verpflichtet. Für Personen, deren Umzug bereits eine Weile her ist, und offenbar wird genau hierauf spekuliert, werden nun hohe Summen fällig.

Unfassbar, unredlich, haarsträubend, dreist

Diese Praxis erscheint umso abstruser, wenn Menschen (wie ich) zuvor in mehreren anderen Bundesländern gelebt und gearbeitet haben und bei allen Finanzämtern seit Jahrzehnten als Nichtmitglieder der Kirche geführt wurden. Nach dem Umzug nach Berlin wird der Spieß plötzlich umgedreht und die mit der eigenen Unterschrift im Lohnsteuerausgleich bescheinigte wahrheitsgemäße Angabe „Nichtmitglied einer Kirche“ wird kurzerhand für null und nichtig erklärt.

Für mich als Atheistin ist diese Praxis komplett unfassbar, sie kann mit dem Wort Unredlichkeit nur milde beschrieben werden. Als sei die Tatsache, dass in einem angeblich säkularen Staat ein staatliches Finanzamt die Gelder für eine private Religionsgemeinschaft eintreibt, nicht schon skandalös genug, geht man in Berlin noch einen Schritt weiter und macht Nichtmitglieder der Kirche kurzerhand ungefragt zu Mitgliedern und nötigt sie – offenbar rechtlich gebilligt – zu Zahlungen, von denen sie in anderen Bundesländern wegen ihres Kirchenaustritts bereits seit Jahrzehnten befreit sind. (Die Tatsache, dass man keine Kirchensteuer zahlt, belegt ja im Prinzip den Kirchenaustritt, denn Kirchensteuer wird in Deutschland einem jeden Arbeitnehmer in der Bundesrepublik automatisch und ungefragt abgezogen – es sei denn, er oder sie tritt aus der Kirche aus. Das haarsträubende Privileg der Kirchen hierzulande, dass der Staat sich zu deren Geldeintreiber macht, ist offenbar noch nicht genug des Unrechts.)

Die ganze Sache empört mich umso mehr, als dass ich in der Vergangenheit einige Male – wohlwissend, dass das Unternehmen erfolglos sein würde – Bewerbungen auf an kirchlichen Hochschulen ausgeschriebene Professuren einreichte, die – zunächst sehr interessiert und schon die Einladung zum Vorsingen vorbereitend – immer sofort verstummten, sobald die Frage nach meiner Kirchenmitgliedschaft von mir wahrheitsgemäß beantwortet wurde. Mit meiner Auskunft darüber, dass ich keiner Kirche angehöre, erlosch das zuvor bekundete Interesse an mir als Kandidatin immer urplötzlich.

Es ist mehr als dreist, dass die Kirche dort, wo man etwas von ihr will, die Auskunft „Nichtmitglied“ problemlos anerkennt, diese dann – wenn es ums Geld geht – auf einmal aber anzweifelt – gerade so, wie es passt!

Gegenbeweise werden ignoriert

Dass die Damen und Herren der Kirchenstelle des Finanzamtes in Berlin bei Neuzugezogenen ein plötzlicher Gedächtnisverlust befällt, erklärt dann auch, weshalb sie kein Interesse daran haben, doch einfach schnell selbst bei der Kirche anzufragen, ob ihr Verdachtskandidat Kirchenmitglied ist. Für das Finanzamt als persönlichem Geldeintreiber der Kirche wäre es ja ein Leichtes, dies zu recherchieren angesichts all der Daten, die ihm vorliegen. Aber man stellt sich bewusst dumm – wohl wissend, dass es dem Nichtmitglied, das man „im Netz“ hat, kaum gelingen dürfte, das entkräftende Dokument des Jahrzehnte zurückliegenden Kirchenaustritts vorzulegen. Selbstredend werden auch all die dem Finanzamt vorliegenden Nachweise tatsächlicher Mitgliedschaften in einschlägigen kirchenkritischen Verbänden geflissentlich ignoriert.

Keine andere Glaubensgemeinschaft und kein Verein könnte mit derart unlauteren Methoden Nichtmitgliedern Geld aus der Tasche ziehen. Man stelle sich vor, die Church of the Flying Spaghettimonster oder der Sportverein träte an Nichtmitglieder heran und dürfte – und das mit juristischer Billigung – einfach behaupten, Nichtmitglieder seien Mitglieder, solange sie nicht ihren Austritt belegen können. Oder man stelle sich vor, ein Verein, aus dem man vor 30 Jahren ausgetreten war und bei dem man seit 30 Jahren keine Mitgliedsbeiträge zahlte, erschiene plötzlich auf der Bildfläche und behaupte, man sei eventuell noch Mitglied und solle doch seinen Austritt von vor drei Jahrzehnten belegen. Ansonsten bitte zahlen. Undenkbar!

Gäbe es in Deutschland eine ordentliche Trennung zwischen Staat und Kirche, so hätte ein privater religiöser Kult nicht ansatzweise das Recht, persönliche Daten einzufordern, geschweige denn eine beliebige Person auf Verdacht als ihm zugehörig einzustufen.

Barbro Walke
Prof. Dr. Barbro Walker ist Hochschullehrerin für Kindheitspädagogik. Sie ist u.a. auch Mitglied des Wissenschaftsrates der Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP).

Dass das Finanzamt mit den Steuerunterlagen überdies eine Unterschrift von mir erhält, mit der ich die Richtigkeit meiner Angaben – und damit meine Nichtmitgliedschaft in einer Kirche – verifiziere, scheint der Kirche ebenfalls nicht genug. Interessanterweise wird jedoch all meinen anderen Angaben Glaube geschenkt: Weshalb wird nicht auch angezweifelt, dass ich den Professoren- oder Doktortitel zurecht trage? Die Antwort ist simpel: Diese Unterstellung brächte der Kirche kein Geld ein.

Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten

Zwischenzeitlich hatte ich nun die Kirchensteuerstelle beim Finanzamt Treptow-Köpenick gebeten, mir binnen zwei Wochen mitzuteilen, ob sie meine Auskunft und meine nun nochmals schriftlich versicherte Nichtmitgliedschaft anerkennt. Ich hatte darauf aufmerksam gemacht, dass ich nach dem Verstreichen einer Frist von zwei Wochen bei Nichtantwort davon ausgehe, dass sie dies anerkennt. Ich erhielt bisher keine Antwort. Nach nochmaliger Bitte, man möge mir doch den Eingang meiner E-Mail bestätigen, kam ebenfalls keine Reaktion. Auch eine weitere Bitte um Eingangsbestätigung meiner E-Mail blieb unbeantwortet.

Das beharrliche Schweigen lässt befürchten, dass die Kirchensteuerstelle doch tatsächlich vorhat, mich trotz meiner Nichtmitgliedschaft in einer Kirche zur Zahlungen von Kirchensteuer zu zwingen und ihr propagiertes achtes Gebot – „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“ – unter den Tisch fallen zu lassen.

Es beruhigt ungemein, dass ich den allesentscheidenden Nachweis über meinen Kirchenaustritt aus dem Jahre 2001 inzwischen in meinen Unterlagen finden konnte. An dem üblen Geschmack, den die Geldeintreiberei des Finanzamtes im Auftrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hinterlässt, ändert das aber nichts.


Zum Thema
1. Rasterfahndung für die Kasse Gottes (freitag.de)
2. Die Kirchensteuer muss endlich abgeschafft werden (welt.de)

Staatlich geförderte Atheisten-Diffamierung

Wolfgang Ipolt Foto: © dpa

Wo endet die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit, wo beginnen Hasskommentar oder Hetzrede? Und was sind hier die Maßstäbe für durch öffentliche Haushalte besoldete Amtsträger? Diese Fragen wirft aktuell ein am vergangenen Wochenende in den Medien verbreitetes Porträt des Görlitzer Bischofs Wolfgang Ipolt auf. Dieser sagte dort, gottlose Gesellschaften seien erbarmungslos.

Von Arik Platzek

Nicht alle der vielfältigen Probleme und Schieflagen, die heute im Verhältnis zwischen Staat und den Religionsgemeinschaften bzw. konfessionsfreien oder auch nichtreligiösen Bürgerinnen und Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland zu erkennen sind, lassen sich adäquat in den Kategorien Benachteiligung/Diskriminierung fassen. Ein aktuelles Beispiel für dieses bisher kaum systematisch erfasste Feld ist nun am vergangenen Wochenende durch ein in Thüringer Medien veröffentlichtes Porträt des katholischen Bischofs Wolfgang Ipolt aufgeworfen worden. In dem u.a. in der Thüringischen Landeszeitung verbreiteten Text wird Ipolt mit den Worten zitiert: „Ohne Gott wird unsere Gesellschaft erbarmungslos. Ohne Gott verliert sie bestimmte Maßstäbe“, so der Bischof des Bistums Görlitz. Im Text hieß es auch, den wenigen Kirchenmitgliedern in der Region käme daher eine besonders wichtige Rolle zu.

Wolfgang Ipolt ist seit 2011 Bischof des Bistums Görlitz, das Teile von Brandenburg und Sachsen umfasst. Mehrere Millionen Euro erhält das Bistum pro Jahr von den Ländern. Foto: © dpa
Wolfgang Ipolt ist seit 2011 Bischof des Bistums Görlitz, das Teile von Brandenburg und Sachsen umfasst. Mehrere Millionen Euro erhält das Bistum pro Jahr von den Ländern. Foto: © dpa

Doch wen repräsentiert der katholische Würdenträger überhaupt, für wen spricht er? Im Fall von Wolfgang Ipolt sind es zunächst nicht viele Menschen, denn das durch ihn geleitete Bistum Görlitz ist die zahlenmäßig kleinste Diözese auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Rund 29.000 Kirchenmitglieder zählte Bischof Ipolt Mitte Juni dieses Jahres laut Thüringischer Landeszeitung, einschließlich von Kindern im nicht religionsmündigen Alter unter 14 Jahren. Das entspricht knapp 3,5 Prozent der Gesamtbevölkerung im Zuständigkeitsbereich des Bistums, das sich auf den südlichen Teil Brandenburgs und den sächsischen Teil der Oberlausitz erstreckt. Rund 80 Prozent der dort lebenden Menschen gehören keiner Kirche oder anderen Religionsgemeinschaft an, der ganz überwiegende Teil ist nichtreligiös, viele bezeichnen sich wissenschaftlich fundierten Studien zufolge – sofern befragt – als atheistisch oder agnostisch denkende Menschen, sie sind „ohne Gott“.

Diffamierende Äußerungen sind kein Einzelfall

Auch wenn die Äußerungen des Bischofs auf den ersten Blick erschreckend diffamierend, infam und realitätsblind wirken können, sind derartige Behauptungen für Persönlichkeiten von katholisch hohem Rang nicht sonderlich überraschend. Bundesweite Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte etwa im Frühjahr 2016 Ipolts hessischer Amtskollege Heinz Josef Algermissen. Der Fuldaer Bischof hatte in einer Predigt den versammelten Gläubigen gesagt, ein Mensch ohne den Osterglauben (d.h. den Glauben an die Auferstehung des christlichen Religionsstifters von den Toten) werde „zu einem großen Sicherheitsrisiko für die Mitwelt, denn seine innere Hektik, diese ausgesprochene oder unausgesprochene Daseinsangst lassen ihn dann auch im Letzten blindwütig zuschlagen und alles zerstören.“ Algermissen sagte außerdem, Menschen ohne Osterglauben würden „über Leichen“ gehen. Ein noch breiteres Echo erzeugt hatte eine Rede des katholischen Militärbischofs Franz-Josef Overbeck im Jahr 2012 vor einer ins Internet übertragenen Versammlung von Offizieren, in der Overbeck sagte, „ohne gelebte Praxis von Religion gibt es kein Menschsein.“

Doch wie blindwütig, zerstörerisch und mörderisch sind die „gottlosen“ Bürgerinnen und Bürger in kirchenfernen Gesellschaften? Sind die Brandenburger und Sachsen ohne religiöse Überzeugungen tatsächlich erbarmungslos und unmenschlich?

Diese Frage stellt sich eigentlich nicht wirklich, wie der Blick in den Alltag der in weiten Teilen stark säkularisierten Gesellschaft Deutschlands zeigt. Sie wird aber doch aufgeworfen, weil in allen Fällen – beim Essener Overbeck, dem Fuldaer Algermissen und dem Görlitzer Ipolt – nicht einfache Kirchenanhänger seltsame Behauptungen äußern, die ihre glaubensfernen Mitbürgerinnen und -bürger als zweifelhafte Meinungen wirklichkeitsfremder Gläubiger abtun können. Denn hier handelt es sich um kirchliche Funktionäre und Amtsträger mit höchstem Rang auf Landesebene, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannte Institutionen vertreten.

Äußerungen bzw. Behauptungen wie die, dass gottlose Gesellschaften „erbarmungslos“ seien und in diesem Sinne „bestimmte Maßstäbe“ verlören, sind zudem anderer Natur als beispielsweise die von christlich-religiösen Vorstellungen getragene Ansicht, ein Priester könne eine Teigoblate in ein reales Stück des Leibes des von den Toten auferstandenen und in den Himmel gefahrenen Religionsstifters umwandeln. Die jüngste Äußerung Ipolts unterscheidet sich auch ebenso wie die Ausführungen Algermissens qualitativ stark von der Behauptung, gläubige Christinnen und Christen wären durch ihren Gott zur Nächstenliebe und Barmherzigkeit aufgerufen. Während diese beispielhaften Äußerungen als Glaubenssätze auch von kirchenfernen und nichtreligiösen Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert werden können, handelt es sich bei den hier aus aktuellem Anlass in den Mittelpunkt gestellten Äußerungen nicht um schlichte Glaubenssätze, sondern um Behauptungen, die sich auf andere Angehörige unserer Gesellschaft beziehen und überprüft werden können.

Ipolt vertritt eine staatlich geförderte Institution

Herausragende Brisanz gewinnen bischöfliche Warnungen vor Menschen bzw. Gesellschaften ohne „Gott“ schließlich nicht nur dadurch, dass sie Äußerungen mit einer Qualität enthalten, die der katholischen Kirche fernstehende Beobachter als konkreten Hasskommentar oder als Hetzrede empfinden können. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die öffentlich verbreiteten Meinungen der Bischöfe nicht zuletzt deshalb, da deren Tätigkeiten zum beachtlichen Teil aus öffentlichen Haushalten finanziert werden, im Fall des Görlitzer Bischofs Wolfgang Ipolt aus den Etats von Brandenburg und Sachsen, mithin durch die Steuern vieler kirchenferner Bürgerinnen und Bürger.

Laut dem Geschäftsbericht für das Jahr 2015 erhielt das Bistum wie schon in den Vorjahren rund 500.000 Euro von den beiden Ländern. Ein Betrag, aus dem u.a. die Tätigkeiten und das Salär des Bischofs Ipolt finanziert werden. Die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen der Kirchenangehörigen (Kirchensteuern) decken laut Geschäftsbericht nur rund ein Drittel der Gesamteinnahmen. Im Geschäftsbericht heißt es weiter: „Darüber hinaus erhält das Bistum Personal- und Sachkostenzuschüsse für die Erteilung des Religionsunterrichtes, für die Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten und anderen Bereichen der kategorialen Seelsorge. Die äußere Sanierung und Instandsetzung der Kathedrale St. Jakobus wurde ebenfalls durch die öffentliche Hand unterstützt.“ Millionen Euro pro Jahr aus den Taschen auch der großen konfessionsfreien und nichtreligiösen Bevölkerungsmehrheit fließen also an den kirchlichen Haushalt des Bistums, dem Wolfgang Ipolt vorsteht. Erbarmungslosigkeit sieht jedenfalls anders aus.

Wo endet der Glaubenssatz, wo beginnen Hasskommentar und Hetzrede?

Äußerungen in der Kategorie Atheisten-Diffamierung können somit offenkundig nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn sowohl in der staatlichen Anerkennung, die im Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts der Bistümer zu sehen ist, wie in der direkten finanziellen Förderung, der Übertragung der (steuerlich refinanzierten) Trägerschaft für soziale Einrichtungen oder der Zulassung zur Erteilung von Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen kommt ein staatsnahes Verhältnis zum Ausdruck. Zu dessen Erlangung kirchlicherseits vielfach auf die „guten Werke“ für die gesamte Gesellschaft und eine hervorragende sozial- und kulturbezogene Verantwortungsübernahme verwiesen wird. Bischof Ipolt kann insofern gesehen werden als ein hoher Regierungsbeamter im Auftrag der katholischen Kirche, dessen Bistum jedoch ohne die öffentlichen Zuwendungen wohl kaum in seiner jetzigen Gestalt tätig sein könnte.

Die hier vorliegende Frage lautet also nicht, ob ein Bischof (gleich welcher der zahlreichen Kirchen) Äußerungen wie von Ipolt, Algermissen und Overbeck von sich geben können sollte, sondern ob Institutionen, deren höchste Vertreter sich regelmäßig in für eine weltanschaulich pluralistische Gesellschaft äußerst unangemessener Weise äußern, in vielfältiger Form durch staatliche Stellen gefördert werden sollten.

Oder ob für Bischöfe vergleichbare Maßstäbe gelten müssten wie für Regierungs- und Ministerialbeamte, die beispielsweise wohl nicht folgenlos öffentlich die Behauptung verbreiten könnten, eine Gesellschaft ohne festen Glauben an die „unsichtbare Hand des Marktes“ und den entfesselten Kapitalismus wäre eine freiheitsfeindliche, diktatorische und unterdrückerische Gesellschaft. Sicherlich würden auch viele Kirchenangehörige hier die Frage stellen, inwiefern hier die institutionelle Funktionsträgerschaft solchen Ausführungen Grenzen zu setzen hat. Warum also sollte ein Bischof, der seine Bezüge aus öffentlichen Mitteln erhält, sich geringeren Anforderungen bei der Wortwahl im Rahmen der Berufsausübung ausgesetzt sehen als andere Personen im öffentlichen Dienst? Sollte ein katholischer Bischof ungestört Äußerungen über Gesellschaften oder Menschen ohne den „Gott“ seiner Kirche absondern können, die von kirchenfernen Steuerzahlern als Hasskommentar oder Hetzrede gegen ihre säkulare, areligiöse Lebensauffassung wahrgenommen werden?

Auch diese Äußerungen sind ein beachtliches Problem

Vielleicht würde der eine oder andere Kirchgänger hier noch einwenden wollen, die bischöfliche Aussage sei doch eigentlich metaphorisch gemeint und auf die Gesellschaften bezogen, die Menschen mit dem Glauben an einen Gott unterdrücken oder verfolgen. Solche wären erbarmungslos, mag der Bischof habe sagen wollen. Und man könnte ihm unumwunden zustimmen, auch aus kirchenferner und religionsdistanzierter Perspektive. Doch dies hat Ipolt nicht gesagt, sondern durch seine Wortwahl das weitere Feld an Interpretationen eröffnet. Zweifellos wären einer wie ihm akademisch gebildeten Person alle wichtigen Differenzierungen möglich. Mit Blick auf seine Funktion und die ihm zustehende Vergütung sind sie gewiss auch zumutbar.

Fälle wie die jüngste Äußerung des Görlitzer Bischofs, Gesellschaften „ohne Gott“ seien erbarmungslos und verlören diesbezüglich ihre Maßstäbe, oder die etwas älteren Ausführungen seiner Kollegen Overbeck und Algermissen sind sicherlich nicht ohne weiteres im Kontext der Benachteiligung/Diskriminierung nichtreligiöser Menschen zu fassen. Ein trotzdem beachtliches Problem, von dem sich nichtreligiöse Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ernsthaft betroffen sehen können, sind derartige Ereignisse aber allemal.


Zum Thema
1. Studie: Werteorientierung bei Konfessionsfreien hoch ausgeprägt (diesseits.de)

Niedersachsen erprobt Wertebildung in Grundschulen

Ab kommendem Schuljahr 2017/2018 soll die Einführung des wertebildenden Schulfachs „Werte und Normen“ an Grundschulen in Niedersachsen im Modellversuch erprobt werden.

Der Modellversuch ist für zunächst ein Jahr angelegt. Die niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) sagte Ende Mai, damit entspreche die Regierung dem Wunsch vieler Eltern ohne Religionszugehörigkeit nach einer Alternative zum Religionsunterricht in den Klassenstufe 1 bis 4. Mit einer Zahl von 72.800 bilden konfessionsfreie Grundschüler die zweitgrößte Gruppe an den Schulen, in Niedersachsen beläuft sich ihr Anteil derzeit auf ein Viertel aller 278.000 Grundschüler und steigt kontinuierlich.

Das Fach „Werte und Normen“ wird seit 1974 in der Sekundarstufe 1, d.h. ab der Klassenstufe 5, in den niedersächsischen Schulen angeboten. In den sieben Grundschulen wird der Modellversuch von Lehrkräften durchgeführt, die eine Lehrbefähigung für „Werte und Normen“ an weiterführenden Schulen besitzen und bereits andere Fächer an Grundschulen unterrichten. Nach dem einjährigen Probelauf will die Landesregierung entscheiden, ob „Werte und Normen“ in alle niedersächsischen Grundschulen eingeführt wird. Dazu müssen zunächst noch einen Studiengang und Fachseminare eingerichtet sowie ein Kerncurriculum erstellt werden.

Wertebildenden Alternativen zum in vielen Bundesländern obligatorischen Religionsunterricht sind eines der wichtigsten Themen bei der Benachteiligung konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen in Deutschland. Insbesondere in vielen alten Bundesländern werden Alternativfächer erst ab der Sekundarstufe angeboten, Religionsunterricht hingegen ab der Klassenstufe 1. Sofern überhaupt eingerichtet bzw. zugelassen, haben Alternativfächer oft nur die Status eines Ersatzfaches zum Religionsunterricht, an einer adäquaten Ausstattung und angemessenen Qualifikationsstrukturen für Lehrkräfte gibt es daher in der Regel teils wesentliche Defizite. Eine im Mai 2016 veröffentlichte Stellungnahme des Fachverbandes Ethik (Bundesverband) kam zu dem Schluss, dass die Schlechterstellung konfessionsfreier und nichtreligiöser Schüler im wichtigen Bereich der schulischen Wertebildung teils absurde Züge trägt.

Im bundesweiten Vergleich sehr gut aufgestellt ist bisher lediglich das Land Berlin. Dort sind die verschiedenen Religionsunterrichte freiwillige Schulfächer, als wertebildendes Fach ohne religiöse Orientierung wird Humanistische Lebenskunde von mehr als 60.000 Schülern besucht. Zusätzlich gibt es einen allgemeinverbindlichen integrativen Ethikunterricht für alle Schüler. Auch in einigen anderen, insbesondere ostdeutschen, Bundesländern gibt es Alternativfächer ab Klassenstufe 1, diese haben jedoch meist nur den Status eines Ersatzfachs. Eltern berichten außerdem, dass Lehrkräfte und Schulleitungen oftmals nicht ausreichend über vorhandene Alternativen zum Religionsunterricht informieren.

Beim Bundesverfassungsgericht ist seit 2014 die Beschwerde der Freiburgerin Anna I. anhängig, die sich damit gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Einführung eines weltanschaulich neutralen Alternativfachs Ethik ab Klassenstufe 1 durch das Bildungsministerium von Baden-Württemberg gewandt hat. Auf Nachfrage hieß es, mit einer Entscheidung könne noch in diesem Jahr gerechnet werden.

Religion und Weltanschauung im Recht

Das Verhältnis zwischen der Politik auf Bundes- wie Länderebene und den Religionen bzw. Weltanschauungen befindet sich seit mehreren Jahrzehnten in einer deutlichen Schieflage – Tendenz zunehmend, denn immer mehr Menschen gehören zu keiner Kirche oder anderen Religionsgemeinschaft.

Erstmals in dieser Form widmet sich das jüngste Buch des Juristen und Verfassungsrechtsexperten Thomas Heinrichs dem Themenkomplex von Religion und Weltanschauung im Recht der Bundesrepublik Deutschland, sowohl auf verfassungsrechtlicher wie einfachgesetzlicher Ebene. In dem Sammelband mit acht Aufsätzen zu aktuellen Themen wie dem Religions- und Ethikunterricht an der Schule, der Integration des Islams und dem kirchlichen Arbeitsrecht findet sich eine bisher einzigartige Darstellung des Religions- und Weltanschauungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Interessen konfessionsfreier Bürgerinnen und Bürger. Diese repräsentieren mittlerweile ein gutes Drittel der Bevölkerung in Deutschland.

Thomas Heinrichs verweist auf relevante Beispiele für teils gravierende Defizite bzw. Reformbedarfe und macht Vorschläge auch unter Berücksichtigung der europarechtlichen Rahmenbedingungen. Zugleich geht er ein auf den Begriff der Weltanschauung im deutschen und europäischen Recht, analysiert die soziologisch geprägte Verwendung des Begriffs durch das Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht, präsentiert philosophisch-juristische Überlegungen zum Verhältnis von Religion bzw. Weltanschauung und Politik. Des Weiteren skizziert Heinrichs das „Diskriminierungsrisiko Weltanschauung“, auch anhand seiner im vergangenen Jahr von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegebenen und veröffentlichten Expertise dazu.

Schwerpunkte seiner Aufsätze liegen auf der Kirchenförmigkeit des bisher angewandten Rechts der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im deutschen wie europäischen Rahmen, der moralischen bzw. wertebildenden Erziehung an der Schule und der Privilegierung der Kirchen im Arbeitsrecht der Bundesrepublik.

Zum Problemfeld der Kirchenförmigkeit von Gesetzen und Politik konstatiert Heinrichs unter anderem: „Das Bundesverfassungsgericht hat im Hinblick auf die Kirche in mehreren Urteilen immer wieder betont, dass die Wahl der Organisationsform Teil des religiösen Selbstbestimmungsrechts ist. Das kann für andere Religionen oder Weltanschauungen nicht anders gelten. Eine Religion oder Weltanschauung darf nicht wegen der von ihr aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen gewählten Organisationsform benachteiligt werden.“ Und weiter: „Dass die Integration nicht kirchlich organisierter Religionen und Weltanschauungen in Deutschland auch eine Modifizierung des Rechts verlangt, wird schon seit längerem von Juristen bejaht. Passiert ist aber bisher nichts – außer dass die Gerichte zum Teil die Auslegung der Gesetze der Wirklichkeit angenähert haben. Noch immer erwartet der Staat, dass sich die nicht kirchlich organisierten Religionen und Weltanschauungen dem Muster der Kirchen passen. Das ist weder juristisch noch politisch vertretbar“, so Thomas Heinrichs.

Thomas Heinrichs
Religion und Weltanschauung im Recht – Problemfälle am Ende der Kirchendominanz
Reihe Humanismusperspektiven, Bd. 2
Alibri Verlag, Aschaffenburg 2017
269 Seiten, kartoniert
22 Euro
ISBN 978-3-86569-271-9
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Zum Thema
  1. Weltanschauung als Diskriminierungsgrund
  2. Fachverband Ethik sieht gravierende Benachteiligungen
  3. „Religionspolitik der Bundesrepublik ist dysfunktional“

 

Expertenkommission zur Evaluation von Staatsleistungen abgelehnt

Foto: Esther Stosch / pixelio.de

Ein Antrag an den Deutschen Bundestag auf Einrichtung einer Expertenkommission zur Evaluation der Staatsleistungen ist vom Finanzausschuss mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD abgelehnt worden. Die Summe der historischen Staatsleistungen beläuft sich derzeit auf rund 524 Millionen Euro pro Jahr – und wird weiter steigen. Dafür zahlen müssen auch kirchenferne Bürger.

Über 17 Milliarden Euro sind seit dem Bestehen der Bundesrepublik von den Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Bremen) an die großen Kirchen in Deutschland überwiesen worden, um diese für Enteignungen kirchlicher Güter vor über 200 Jahren zu entschädigen. Im laufenden Jahr werden sich diese sogenannten historischen Staatsleistungen auf insgesamt 524 Millionen Euro summieren, wie die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union gestern bekannt gab. Die Entschädigungsleistungen sind seit Jahrzehnten umstritten. Ein Grund dafür ist, dass einer kontinuierlich wachsenden Zahl kirchenferner Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik stetig wachsende Zuweisungen an die Kirchen aus den Haushalten der Länder gegenüberstehen.

Ein Antrag der Linksfraktion im Bundestag vom Mai 2015 (Drs. 18/4842) auf Einrichtung einer Expertenkommission beim Bundesfinanzministerium, die die bisherigen Entschädigungszahlungen evaluieren und prüfen sollte, ist nun am Mittwoch vom Finanzausschuss des Bundestages abgelehnt worden. Die Expertenkommission hätte den Wert der bisherigen Zahlungen seit Inkrafttreten des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen ermitteln sollen. Geprüft werden sollte auch, inwieweit die Verluste durch die Enteignungen im Jahr 1803 ausgeglichen worden sind. Die Expertenkommission sollte außerdem Vorschläge unterbreiten, welche Konsequenzen aus der bisherigen Entwicklung zu ziehen seien.

Der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses folgte das Plenum des Bundestages am Donnerstagabend.

Die Empfehlung im Bericht des Finanzausschusses an die Abgeordneten des Bundestages, den Antrag abzulehnen, wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE beschlossen. Der Stimme enthielten sich die Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen. Die Partei hatte sich in dem vor knapp einem Jahr veröffentlichten religionspolitischen Bericht „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ ebenfalls dafür ausgesprochen, eine Expertenkommission zur Evaluierung der historischen Staatsleistungen einzusetzen und die aus der Weimarer Reichsverfassung ins deutsche Grundgesetz übernommene Forderung nach einem Rahmengesetz für die Ablösung der Zahlungen der Länder anzugehen.

Der Bericht Gläserne Wände zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland geht auf dieses kontroverse Thema ebenfalls ein. „An der juristischen Legalität der verbleibenden Zahlungsverpflichtungen gibt es kaum Zweifel, an der moralischen Legitimität allerdings sehr wohl. Denn nach über 200 Jahren Entschädigungszahlungen dürfte wohl inzwischen ausreichende Kompensation geleistet worden sein“, so der Bericht.

Der Interessenkonflikt für den weltanschaulich neutralen Staat entsteht nun auch dadurch, „dass ein Teil aller Bürgerinnen an Zuwendungen für Institutionen beteiligt wird, denen sie nicht mehr angehören oder nie angehört haben, deren Werte und Überzeugungen sie nicht teilen und deren Angebote von ihnen nicht als sinnstiftend erfahren werden.“

Zur Lösung der Probleme enthält der Bericht zwei Vorschläge: Zum einen sollte das Geflecht finanzieller Zuweisungen staatlicherseits an die Kirchen-, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auf Grundlage der vom Grundgesetz vorgesehenen weltanschaulichen Neutralität und kooperativen Laizität überarbeitet werden. Zugleich sollte die Ablösung der sogenannten historischen Staatsleistungen erfolgen. Dabei sollten die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen, die die finanziellen Verhältnisse hier bisher regeln, erneuert werden, sodass etwaige Leistungen des Staates an Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften transparent werden.

Konfessionsfreie läuten Reformationsjahr 2017 ein

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember wurde gestern die nächste Phase des Projekts #Politikaufklären gestartet. Aktivisten haben am gleichen Tag begonnen, durch „Thesen-Anschläge“ in mehreren Großstädten auf die Reformforderungen des Berichts Gläserne Wände aufmerksam zu machen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können seit gestern über diese Website unkompliziert und direkt Stellungnahmen aller Abgeordneten ihres Landesparlaments zu den Reformforderungen des Berichts Gläserne Wände anfordern. In den dafür vorbereiteten Anschreiben an die Abgeordneten wird darauf hingewiesen, dass mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland keiner Konfession angehören und ihre Lebensauffassung ohne die Bezugnahme auf religiöse Vorstellungen begründen. Doch wie der Bericht Gläserne Wände seit mittlerweile über einem Jahr gezeigt hat, müssen sich die Angehörigen dieses Teils der deutschen Gesellschaft in diversen Bereichen mitunter gravierender Benachteiligung ausgesetzt sehen, wie etwa im Rahmen der Sonderregeln für Kirchen im Arbeitsrecht oder bei der Einbeziehung kirchenferner Menschen in die politische Öffentlichkeit und die öffentlich-rechtlichen Medien.

„Viele der im Bericht angesprochenen Themen und Probleme fallen in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Sie obliegen somit auch Ihrer politischen Verantwortung und Obhut“, heißt es weiter in der Aufforderung an die Abgeordneten, zu den im Bericht genannten Problem Stellung zu nehmen. Denn in einer aufgeklärten und modernen Demokratie sollte es selbstverständlich sein, dass sich niemand – ob als Wähler oder Steuerzahler – als „Bürger zweiter Klasse“ sehen muss.

Interessierte können das Anschreiben um ihren Namen und ihre E-Mailadresse ergänzen und dieses anschließend mittels des Formulars an alle Abgeordneten ihres Bundeslandes senden. Diese erhalten die Bitte um Stellungnahme zu den Problemen und Reformforderungen dann im Namen des Absenders direkt per E-Mail und können diesen unmittelbar antworten. Ziel der dritten Phase im Rahmen der mit der Veröffentlichung des Berichts im September 2015 begonnenen Informations- und Dialogkampagne ist es, das breite öffentliche Interesse an Reformen zu verdeutlichen und die Diskussionen zwischen Politikern und Bürgern in Gang zu bringen.

Zeitgleich haben am Samstag Unterstützerinnen und Unterstützer der Forderungen zum Bericht in mehreren Großstädten begonnen, durch öffentliche „Thesen-Anschläge“ auf die Benachteiligung kirchenferner und nichtreligiöser Bürgerinnen und Bürger hinzuweisen. Auf der Website zu der Aktion heißt es: „‚Reformation heißt, die Welt zu hinterfragen‘ – Mit diesem Motto wird das 500. Jubiläum der Veröffentlichung von 95 Thesen des Mönchs und Theologieprofessors Martin Luther im Jahr 1517 beworben.“

Aktivistinnen am Roten Rathaus in Berlin.

In diesem Rahmen werden also in den nächsten Wochen und Monaten Plakate mit den 33 Forderungen gegen die „Gläsernen Wände“ an öffentlichen Orten wie Landes- und Kommunalparlamenten, Rathäusern oder auch Universitäten und Kulturzentren befestigt, um so die Aufmerksamkeit weiterer Bürgerinnen und Bürger auf diese Probleme zu lenken. Organisiert werden die Aktionen selbständig von Gemeinschaften und Gruppen in den verschiedenen Bundesländern. Geplant ist, diese „Thesen-Anschläge“ über das gesamte 500. Reformationsjubiläumsjahr 2017, mit dem die Evangelische Kirche in Deutschland auch an die Veröffentlichung von 95 Thesen durch Martin Luther erinnern will, hinweg an vielen weiteren Orten zu wiederholen. Druckfähige Vorlagen für die Plakate mit den Reformforderungen sind zur kostenfreien Nutzung durch weitere Unterstützer als Download bereitgestellt worden.

Teilnehmen: Projekt BürgerInnen befragen PolitikerInnen


Zum Thema

Weltanschauung als Diskriminierungsgrund
„Religionspolitik der Bundesrepublik ist dysfunktional“
Fachverband Ethik sieht gravierende Benachteiligungen

Projekt B>P: Bürger*innen befragen Politiker*innen

In neun Tagen geht die Informations- und Dialogkampagne um den Bericht “Gläserne Wände” zur systematischen Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland in die nächste Phase. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden dann die Möglichkeit haben, unkompliziert von allen Abgeordneten ihres Landtages deren Haltung zu den im Bericht genannten Themen abzufordern.

Ab dem 10. Dezember 2016 werden sich konfessionsfreie und nichtreligiöse Menschen mittels der Website für den vor gut einem Jahr veröffentlichten Bericht „Gläserne Wände“ direkt an sämtliche Mitglieder des Parlamentes ihres Bundeslandes wenden können. Interessierte werden die Abgeordneten persönlich auf den Bericht aufmerksam machen und deren Haltung zu den vielfältigen Problemen, mit denen Menschen ohne Zugehörigkeit zu einer anerkannten Religionsgemeinschaft konfrontiert sind, abfragen können. Ziel dieser Projektstufe im Rahmen der Kampagne „Politikaufklären“ ist es, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Politik auf die im Bericht genannten Anliegen aufmerksam gemacht werden und in einen unmittelbaren Dialog mit Betroffenen treten.

Der Bericht zur Benachteiligung konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen war am 17. September 2015 im Rahmen der Umfrage „Diskriminierung in Deutschland“ der Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes veröffentlicht worden. Mit derzeit knapp 50.000 Abrufen und zahlreichen Medienberichten hat die Veröffentlichung des Humanistischen Verbandes Deutschlands mittlerweile eine vergleichsweise hohe Resonanz erreicht. In einer zweiten Stufe war der Bericht zum offiziellen Start des ADS-Themenjahres unter dem Motto „Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht“ im April dieses Jahres an die 630 Abgeordneten des Deutschen Bundestages übergeben worden. Der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, sagte zur Übergabe: „Viele konfessionsfreie Menschen, die zweifellos ebenso wertvolle Beiträge für unsere Gesellschaft erbringen wie konfessionell bzw. in Religionsgemeinschaften organisierte Menschen, müssen leider sehen, dass in Deutschland für sie immer noch gilt: gleiche Pflichten, aber weniger Rechte. Dies steht den Vorgaben des Grundgesetzes entgegen und bricht mit den Prinzipien und Werten einer offenen, demokratischen Gesellschaft.“

Die Übergabe des Berichts an die Mitglieder des Bundesparlamentes in Berlin wurde durch Spenden von Unterstützern finanziert. Der Bericht ist auch an Abgeordnete und Fachstellen mehrerer Länderparlamente versandt worden.

Arik Platzek, Co-Autor von „Gläserne Wände“, sagte zum für den internationalen Tag der Menschenrechte 2016 geplanten Start der Projektstufe: „Wir brauchen eine zeitgemäße weltanschauliche Ordnungspolitik, die einen tragfähigen Ausgleich zwischen der Menge legitimer Interessen im Verhältnis zwischen Staat und den religiösen oder areligiösen Weltanschauungen gewährleisten kann. Wir brauchen auch einen nachvollziehbaren Dialog zwischen staatlichen Institutionen und denen, die von der offenkundigen Schieflage in der heute immer noch anhaltenden kirchenzentrierten Praktizierung des im Grundgesetz angelegten Modells betroffen sind. Wir können es nicht hinnehmen, dass konfessionsfreie und nichtreligiöse Menschen, die unter anderem zugleich auch Steuerzahler sind, in irgendeiner Hinsicht weiter als Bürger zweiter Klasse gelten müssen. Darum ist es wichtig, dass ein Dialog zwischen ihnen und der Politik endlich in Gang kommt.“

Update

Projekt B>P: Bitte wählen Sie Ihr Bundesland

Weltanschauung als Diskriminierungsgrund

Der Jurist Dr. Thomas Heinrichs hat für die Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes eine Expertise zum Begriff „Weltanschauung“ und Benachteiligungsrisiken aufgrund der Abwesenheit einer Konfession verfasst. Heinrichs sagt, gegen Diskriminierungen können Konfessionsfreie auf zwei Weisen vorgehen: politisch und juristisch.

Die Expertise von Thomas Heinrichs zum Themenbereich „Weltanschauung als Diskriminierungsgrund“ wurde Ende September im Rahmen des laufenden ADS-Themenjahres unter dem Motto „Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht.“ veröffentlicht.

Im Interview sagt der in Berlin tätige Rechtsanwalt, der ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Ethikunterricht ab Klasse 1 vertritt, insbesondere die Kirchen seien gegenüber Konfessionsfreien in vielen Bereichen noch immer privilegiert und überrepräsentiert.

Was sind die Gründe dafür, dass zum Begriff „Weltanschauung“ ein besonderer Untersuchungs- und Erklärungsbedarf besteht? Er ist immerhin seit fast 100 Jahren Bestandteil des demokratischen Verfassungsrechts.

Thomas Heinrichs: Es ist richtig, dass die Gemeinschaften, die sich der Pflege einer Weltanschauung widmen, bereits 1918 in der Weimarer Reichsverfassung (WRV) mit den Religionsgemeinschaften gleichgestellt wurden. Damals war relativ klar, was eine Weltanschauung und was eine Weltanschauungsgemeinschaft war, weil es eine Vielzahl davon gab. Diese Gemeinschaften und Bünde hatten innerhalb des aufgeklärten Bürgertums und der Arbeiterkulturbewegung eine anerkannte Stellung. Man findet daher in den juristischen Kommentaren zur WRV keine großen Problematisierungen des Begriffs der Weltanschauung. Nachdem die Weltanschauungsgemeinschaften aber im Faschismus zerschlagen wurden und danach ganz lange nicht wieder an die Bedeutung, die sie in der Weimarer Republik hatten, anknüpfen konnten, ist das selbstverständliche Wissen darum, was eine „Weltanschauung“ ist, mit der Zeit verloren gegangen.

Erst mit dem Revival der Weltanschauungen, insbesondere der humanistischen Weltanschauung in den letzten 20 Jahren, ist die Frage wieder bedeutsam geworden. Dadurch ist die Notwendigkeit entstanden, zu klären, was heute unter einer „Weltanschauung“ zu verstehen ist.

Positiv muss Weltanschauung heute definiert werden als ein für die Lebensführung eines Menschen verbindliches und identitätsstiftendes Verständnis des menschlichen Lebens und der Welt, welches von einer relevanten Zahl anderer geteilt wird.

An wen richtet sich diese Expertise, für insbesondere wen ist sie erstellt worden?

Die Forschungsarbeiten, die im Auftrag der ADS erstellt werden, richten sich im Wesentlichen an Personen, die im Antidiskriminierungsbereich tätig sind, etwa an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beratungsstellen oder auch an Juristinnen und Juristen, die wissenschaftlich oder praktisch mit Diskriminierungsfällen beschäftigt sind.

Daneben richtet sich die Expertise auch an Betroffene, denn sie ermöglicht es ihnen, mehr Klarheit darüber zu gewinnen, ob sie diskriminiert worden sind oder nicht, und was für rechtliche Möglichkeiten sie haben, sich dagegen zu wehren.

Gegenüber welchen verwandten Begriffen ist „Weltanschauung“ in welcher Hinsicht abzugrenzen?

Weltanschauung wird traditionell abgegrenzt gegenüber Religion. Weltanschauung und Religion sind abzugrenzen gegenüber Philosophie und Wissenschaft und gegenüber politischen und wirtschaftlichen Vereinigungen.

Die Abgrenzung gegenüber der Religion wurde üblicherweise am Kriterium eines Transzendenzbezuges vorgenommen. Inzwischen hat man aber eingesehen, dass dies kein eindeutiges Kriterium ist. Da man inzwischen auch eingesehen hat, dass es rechtlich keine Unterschiede zwischen einer Religion und einer Weltanschauung gibt, grenzt man heute nach dem Selbstverständnis der Gemeinschaft ab. Die anderen Abgrenzungen sind erforderlich, um zu klären, wer sich berechtigt auf die den Weltanschauungsgemeinschaften und ihren Mitgliedern zustehenden Privilegien berufen kann und wer nicht.

Und welche Themenbereiche sind beim Thema Diskriminierungsrisiko aus Ihrer Perspektive am relevantesten, welche spielen eher eine Nebenrolle?

Zunächst muss man sich klarmachen, dass im rechtlichen Sinne nicht alle Bevorzugungen von Religionen oder alle Benachteiligungen von Weltanschauungen als Diskriminierung gelten. Es gibt viele Fälle, in denen die Kirchen unangemessen bevorzugt werden, ohne dass darin zugleich eine rechtliche Diskriminierung weltanschaulich Gebundener liegt. So ist beispielsweise die Frage der finanziellen Subventionierung der Kirchen diskriminierungsrechtlich kaum zu fassen.

Die Bereiche, in denen im rechtlichen Sinne ein erhöhtes Diskriminierungsrisiko gegeben ist, sind die Arbeitsverhältnisse bei im weitesten Sinne kirchlichen Einrichtungen und der staatliche Erziehungsbereich von den Kindertagesstätten, über staatliche Bekenntnisschulen bis zu den Hochschulen. Ein weiterer zentraler Bereich ist die öffentliche Präsenz von Religionen oder Weltanschauungen, zum Beispiel in den Rundfunkräten, in staatlichen Beiräten oder auch bei staatlichen Trauerfeiern. Auch hier sind die Religionen, insbesondere die Kirchen, noch immer überrepräsentiert, während die Weltanschauungen zu wenig bis gar nicht beteiligt werden.

Weniger relevant sind einige Privilegien, die sich aus dem Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts ergeben, den fast alle christlichen Kirchen haben, weil auch Weltanschauungsgemeinschaften zum Teil diesen Status haben und sofern sie ihn nicht haben, ihn – mit einigen Mühen – auch erreichen können. Wir reden hier ja nur über die Weltanschauungen, aber ich möchte anmerken, dass dies bei den Muslimen ganz anders aussieht. Diese haben aufgrund der bei ihnen gegebenen, religiös geprägten, lockeren Organisation keine Chance, den Körperschaftsstatus zu erlangen.

Der überwiegende Anteil von Klagen wegen der Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung im gesamten europäischen Raum betrifft vor allem Religionsfälle. Warum?

Zum einen gibt es noch immer mehr Mitglieder von Religionsgemeinschaften als von Weltanschauungsgemeinschaften. Aber auch wenn man die Zahlen prozentual gewichten würde, dürften relativ mehr religiöse Menschen klagen als weltanschaulich Gebundene. Das liegt an dem höheren Konfliktpotenzial von Religionen in den europäischen Kulturen. Die Entstehung von Weltanschauungen ist Teil des Prozesses der Säkularisierung, in dem der religiös bzw. weltanschaulich neutrale Staat entstand, der von den Religionen dominierte soziale Bereiche, wie beispielsweise den Personenstand, die Schule oder auch die Kranken- und Armenhilfe an sich zog.

Hier gibt es jedoch immer noch ein hohes Konfliktpotenzial zwischen Staat und Religionen, denn immer noch haben viele Religionen den Anspruch, bestimmte Lebensbereiche nach ihren Regeln zu bestimmen und lehnen die gegebene staatliche Ordnung ab. So akzeptieren die Kirchen in Deutschland immer noch nicht die staatlichen Regeln im Arbeitsrecht, sondern haben hier den Anspruch, die Arbeitsverhältnisse ihrer Mitarbeiter nach eigenen, religionsgeprägten Regeln zu bestimmen. Die Weltanschauungen dagegen haben in der Regel von Anfang an akzeptiert, dass es staatliche Regelungen gibt, die für alle gelten und sind dort nie in den Konflikt mit dem Staat gegangen.

Aber auch im zivilgesellschaftlichen Bereich gibt es weniger Konflikte. Die Weltanschauungen vertreten im europäischen Kulturraum zumeist Positionen, die dem „Common Sense“ sehr viel näherstehen als religiöse Positionen.

Sehen Sie eventuell auch Gründe oder Argumente dafür, sich vom offenbar nicht selbstverständlichen Begriff „Weltanschauung“ zu lösen?

Solange der Begriff im Verfassungsrecht verwendet wird, wird man ihn zumindest als juristischen Begriff beibehalten müssen. Alltagssprachlich ist er jedoch durch den oben erwähnten Traditionsbruch nicht mehr selbstverständlich. Die historischen Weltanschauungsgemeinschaften am Ende des 19. Jahrhunderts und in der Weimarer Republik kennen heute nur noch wenige. Der Begriff hat daher für die meisten einen altmodischen Klang. Die Frage ist jedoch, welchen Begriff man ansonsten nehmen könnte. Weltanschauungen sind parallele Veranstaltungen zu den Religionen. Wir haben im Deutschen keinen anderen Begriff, der dies ausdrücken kann. Man könnte wie im Englischen von „philosophischen Überzeugungen“, „philosophischem Glauben“ – philosophical belief – reden. Aber diesen Ausdruck müsste man im deutschen Sprachraum neu einführen. Er wäre auch nicht selbstverständlich. Ich habe Zweifel, dass das einfacher oder besser wäre, als sich der Geschichte des Weltanschauungsbegriffs zu stellen und diesen wieder mit einem neuen Inhalt zu füllen.

Und was raten Sie etwa beim Fehlen nichtkirchlicher Kindertagesstätten, was in vielen Regionen Deutschlands nicht selten ist?

Da bleibt nur, sich zu organisieren und entweder mit einer privaten Initiative einen Kindergarten zu gründen oder aber einen Weltanschauungsverband zu unterstützen, der als freier Träger eine Kindertagestätte aufmacht. Einklagen kann man hier nichts.

Dass die Lage hier so schwierig ist, liegt an dem sogenannten Subsidiaritätsprinzip. Die Kirchen haben in den 1960er Jahren durchgesetzt, dass der Staat eigene Sozialeinrichtungen nur dann betreiben darf, wenn sich kein freier Träger dafür gefunden hat. Die freien Träger, an die damals gedacht war, waren die Kirchen. Auch daher kommt die Dominanz der Kirchen im Sozialbereich.

Dr. Thomas Heinrichs

Welchen allgemeinen Rat geben Sie Bürgerinnen und Bürgern, die im Alltag von Benachteiligung aufgrund ihrer religionsfreien bzw. areligiösen Weltanschauung oder Lebensauffassung betroffen sind?

Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob und wie man dagegen vorgehen will. Generell gibt es zwei Wege: den politischen und den juristischen.Und generell kann man sagen, dass der politische Weg nur erfolgreich sein kann, wenn man sich politisch oder weltanschaulich organisiert, wogegen der juristische Weg zu den Gerichten auch von Einzelnen erfolgreich beschritten werden kann.

Die Fragen stellte Arik Platzek.

 


Download: Expertise “Weltanschauung als Diskriminierungsgrund”

Zum Thema: „Gläserne Wände“ – Dritte Projektstufe beginnt zum Tag der Menschenrechte

Ja, ich will – gleiche Rechte!

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Als berufstätige Frau und Mutter mit humanistischen Überzeugungen leiste ich ebenso wertvolle Beiträge für unsere Gesellschaft wie religiöse Menschen. Deshalb: Ja, ich will – gleiche Rechte!

Anje Räder, Krankenschwester und Pflegewirtin, B.A.

Zwang zur Kirchenmitgliedschaft von Berufs wegen ist untragbar

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Mir war aber bereits während des Studiums klar: um später mal einen Arbeitsplatz zu finden, sollte ich besser in der Kirche bleiben. Und auch alle meine Kommilitonen wussten, dass ihre Jobchancen ohne eine Mitgliedschaft erheblich schlechter wären. Ich finde es untragbar, aus beruflichen Gründen zur Mitgliedschaft in einer Kirche gezwungen zu sein.

Kirsten Bothmer-Rychter,
Diplom-Oecotrophologin und Lehrerin

Kirchlicher Träger muss Schadensersatz und Entschädigung zahlen

Das hat das Arbeitsgericht Oldenburg im Fall einer konfessionsfreien Bewerberin entschieden, die aufgrund der Nichtzugehörigkeit zur katholischen Kirche und nicht vorhandener Taufe abgelehnt worden war.

Fordert die Ausschreibung einer Stelle eines Personalsachbearbeiters/einer Personalsachbearbeiterin eines Trägers eines katholischen Krankenhauses eine „positive Einstellung zu den Grundlagen/Zielen eines katholischen Trägers“, steht einer Bewerberin, die nur deshalb nicht eingestellt wurde, weil sie nicht getauft ist, sowohl ein Schadenersatzanspruch nach § 15 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als auch eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu. Das hat die 3. Kammer des Arbeitsgerichts Oldenburg am 10. Februar 2016 (AZ 3Ca 334/15) entschieden.

Die Klägerin hatte sich Ende April 2015 um eine von einem kirchlichen Träger (einer mit der katholischen Kirche verbundenen Stiftung, die ein Allgemeinkrankenhaus betreibt) ausgeschriebene Stelle als Personalsachbearbeiterin beworben. Nach Durchführung aller Vorstellungsgespräche entschied sich die Beklagte, die Stelle mit der Klägerin zu besetzen, sofern diese zustimme. In einem weiteren Gespräch wurde die Klägerin nach ihrer Konfessionszugehörigkeit gefragt. Die Klägerin erwiderte, sie sei konfessionsfrei und auch nicht getauft. Die Beklagte verwies darauf, dass ohne eine Konfessionszugehörigkeit ein Arbeitsverhältnis nicht begründet werden könne. Mit Schreiben vom 28. Mai 2015 teilte die Beklagte der Klägerin mit, sie habe sich für einen anderen Stellenbewerber entschieden. Daraufhin reichte die abgelehnte Bewerberin beim Arbeitsgericht Oldenburg Klage ein. Die Klägerin argumentierte, sie sei nur deshalb nicht eingestellt worden, weil sie einer Konfession nicht angehöre und nicht getauft sei. Das sei diskriminierend. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession sei für die Ausübung der Tätigkeit einer Personalsachbearbeiterin in der Verwaltung der Beklagten nicht erforderlich. Auch die Stellenausschreibung enthalte dieses Erfordernis nicht. Zudem beschäftige die Beklagte Personen verschiedener Konfession. Auch seien Mitarbeiter tätig, die nicht getauft seien.

Das Arbeitsgericht Oldenburg entschied dazu, dass die Klägerin im Zuge des Auswahlverfahrens in unzulässiger Weise benachteiligt worden ist. Die Kammer schloss sich dabei der Auffassung an, dass die Beklagte die Klägerin eingestellt hätte, wenn sie die Frage nach der Konfession/Taufe bejaht hätte. Der Vertragsschluss ist einzig an der Differenzierung wegen eines in § 1 AGG genannten Merkmales gescheitert. Ohne das verpönte Merkmal wäre die Klägerin eingestellt worden. Der Klägerin sprach das Gericht einen Betrag in Höhe von knapp 8.000 Euro zu, der sich aus knapp 3.900 Euro entgangenem Arbeitsentgelt und einer Entschädigung in Höhe von 3.900 Euro zusammensetzt.

Quelle: Niedersächsisches Justizportal

Kooperative Laizität

Herausforderungen der deutschen Religionspolitik aus Sicht des Humanistischen Verbandes Deutschlands.

Ein Beitrag mit diesem Titel ist Teil des vor kurzem im Verlag Herder erschienenen Buchs Religion, Konfessionslosigkeit und Atheismus. Autor ist Michael Bauer, Vorstand des HVD Bayern und Co-Autor des Berichts Gläserne Wände zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland.

Bauer skizziert in dem Beitrag zunächst, aus welchen Richtungen bzw. aufgrund welcher Kräfte die bisherige deutsche Religionspolitik unter Druck geraten ist und legt dar, in welchen Bereichen aus humanistischer Perspektive der dringendste Reform- und Erneuerungsbedarf beim Verhältnis zwischen Staat, Religionen und Weltanschauungen entstanden ist. „Im traditionellen Rahmen der Religionspolitik konvergieren diese Kräfte in ihrem Ergebnis nicht selten in einer Öffnung bzw. Erweiterung des bisherigen Beziehungssystems, das jedoch gewöhnlich selbst nicht in Frage gestellt wird“, stellt er einleitend fest und betont, dass einer Änderung des politischen Umgangs mit diesen Themen mittlerweile größte Aufmerksamkeit eingeräumt werden müsste. Bauer plädiert dabei für eine moderne weltanschauliche Ordnungspolitik, im Rahmen derer sich die weltanschauliche Pluralität der Bundesrepublik auf zeitgemäße Weise ausdrücken kann und die die bestehenden Benachteiligungen konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen beendet.

Seine Darstellungen kann er aufgrund einer mehr als 15-jährigen Tätigkeit als Geschäftsführer bzw. Vorstand in einem der größten Landesverbände des Humanistischen Verbandes Deutschlands auf ein besonders breites sowie hervorragend fundiertes Spektrum an Erfahrungen und Perspektiven stützen, das wohl nur wenigen Personen in der Bundesrepublik für diesen Themenbereich zur Verfügung steht.

Als einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung einer zeitgemäßen weltanschaulichen Ordnungspolitik beschreibt Michael Bauer im Beitrag die tatsächliche Verwirklichung der eigentlich vom Grundgesetz vorgesehenen Haltung im Sinne kooperativer Laizität seitens des Staates bzw. staatlicher Institutionen.

Er räumt ein, dass dabei Widerstände zu erwarten seien. Doch er unterstreicht zugleich: „Die politischen Kosten einer solchen Neujustierung des religionspolitischen Feldes erscheinen aber verschwindend gering gegenüber den Chancen, die eine echte Gleichbehandlung der Religionen und Weltanschauungen gerade für die kommende Integrationsgesellschaft bietet. Die vorhandene Pluralität in die Kooperation von Staat und Bürgergesellschaft einzubeziehen und fruchtbar zu machen, würden zudem unseren kulturellen Reichtum nicht nur zum Ausdruck bringen, sondern unter dem Strich sogar erhöhen“, schließt Michael Bauer.

12080289_487971231384182_490400183840086227_o_3Über das Buch

Mehr als ein Drittel der Deutschen ist konfessionsfrei – Tendenz steigend. Während das Bemühen um eine interreligiöse Verständigung groß ist, findet ein Dialog zwischen Religiösen und Nichtreligiösen nur selten statt. Der im Auftrag der Eugen-Biser-Stiftung entstandene Band Religion, Konfessionslosigkeit & Atheismus, herausgegeben von dem Philosophen Martin Thurner und der Philosophin Katja Thörner, stellt kontroverse Positionen zu Themen wie Religionspolitik, Sterbehilfe und Theodizee aus christlicher und areligiöser Perspektive dar und setzt sie zueinander in Beziehung. Zu den Autoren der im Buch enthaltenen 15 Beiträge gehören neben den Herausgebern und Michael Bauer u.a. der Religionssoziologe Gert Pickel, der Philosoph Franz Josef Wetz und der Philosoph Dieter Birnbacher. Hier kann das als gebundene Ausgabe zum Preis von 24,99 Euro erhältliche Buch bestellt werden: www.herder.de

#Politikaufklären – Stufe 2

Finden Sie gemeinsam mit uns heraus, welche Abgeordneten für die Gleichbehandlung nichtreligiöser Menschen in Deutschland stehen – und welche nicht.

Nach dem ersten Erfolg von #Politikaufklären soll das Ziel der zweiten Stufe sein, den Verantwortungsträgerinnen und -trägern im Deutschen Bundestag und in den Landtagen das Interesse ihrer Wählerinnen und Wähler an diesen Themen deutlich zu machen – d.h. diese darüber aufzuklären, dass Sie in diesen Bereichen ein klares Problembewusstsein sowie einen politischen Kurswechsel verlangen.

Daher möchten wir allen Leserinnen und Lesern des Berichts Gläserne Wände die Möglichkeit geben, sich im Kontext des Themenjahres „Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht.“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mithilfe dieser Website unkompliziert und direkt an alle Abgeordneten des Bundestages bzw. des Parlaments Ihres Bundeslandes zu wenden – und diese aufzufordern, Ihnen persönlich gegenüber zu den im Bericht beschriebenen Problemen Stellung zu beziehen.

Finden Sie heraus, welche Abgeordneten für Gleichbehandlung stehen – und welche nicht

Für eine Beteiligung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger an dieser zweiten Stufe von #Politikaufklären soll außerdem breit geworben werden: in den sozialen Netzwerken, in einschlägigen Zeitschriften und an anderen öffentlichen Orten. Denn je mehr Menschen sich im Rahmen des Projekts an die Abgeordneten des Bundes und der Länder wenden, desto größer wirkt der politische Handlungsdruck. Damit Sie sich über den Erfolg des Projekts auf dem Laufenden halten können, werden wir Sie dann außerdem hier regelmäßig informieren, wie viele Personen sich bereits beteiligt haben.

Für die Stufe 2 des Projekts #Politikaufklären wird ein Betrag von 3.000 € benötigt. Dieser Betrag wird für Werbemittel zur Bekanntmachung unserer Initiative und die technische Realisation eingesetzt.

Wenn Sie uns dabei unterstützen möchten, dieser Stufe des Projekts zum Erfolg zu verhelfen und Teil des Förderkreises der Initiative zu werden, ist dies möglich durch eine Spende an:

HVD Bundesverband e.V.
IBAN DE41 1002 0500 0003 3271 01
BIC BFSWDE33BER
Bank für Sozialwirtschaft
Verwendungszweck: Spende für „Gläserne Wände“

Ab einer Spende in Höhe von 20 € führen wir Sie auf Wunsch gern als Förderin bzw. Förderer der Initiative auf: www.glaeserne-waende.de/foerderkreis. Ab einer Spende in Höhe von 50 € erhalten Sie auf Wunsch ein Exemplar mit persönlicher Widmung der Autoren geschenkt.

Ab einer Spende in Höhe von 100 Euro stellen wir auf Wunsch eine Spendenquittung aus. Bei geringeren Spenden reicht dem Finanzamt ein Kontobeleg.

Fragen beantworten wir gern. Telefonisch unter 030 613904-61 oder per E-Mail an foerdern[ät]glaeserne-waende.de.

Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen schon jetzt ganz herzlich.

Konfessionsfreie sehen sich in Medien und Politik nicht angemessen berücksichtigt

Dies geht aus einer repräsentativen Befragung in Berlin hervor.

Der neuen Untersuchung zufolge ist die Säkularisierung der Stadtbevölkerung in den letzten Jahren vorangeschritten. So sagten 61 Prozent aller Teilnehmer an der Umfrage, dass sie keiner Religionsgemeinschaft angehören, 4 Prozent mehr als bei der letzten Umfrage im Jahr 2004. Jeder fünfte Befragte gab an, der evangelischen Kirche oder einer evangelischen Freikirche anzugehören (21 Prozent), jeder zehnte Befragte zählte sich zur römisch-katholischen Kirche und 5 Prozent bezeichneten sich als Angehörige einer nicht-christlichen Religionsgemeinschaft.

Für die repräsentative Umfrage hatte das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid zwischen dem 11. März und dem 10. Mai 2016 insgesamt 1.000 Bürger zu ihrer konfessionellen Zugehörigkeit, ihrer Zustimmung zu den Grundsätzen einer nichtreligiösen und humanistisch geprägten Lebensauffassung sowie zur Wahrnehmung und dem Interesse an der Vertretung und Unterstützung durch den Humanistischen Verband in Berlin befragt. Die aktuellen Zahlen sind am Montag im Rahmen einer Tagung mit dem Titel „Frieden und Orientierung“ der Humanistischen Akademie Berlin-Brandenburg im Roten Rathaus vorgestellt worden.

In der Umfrage stimmten der Aussage „Ich führe ein selbstbestimmtes Leben, das auf ethischen und moralischen Grundüberzeugungen beruht und frei ist von Religion und Glauben an einen Gott“ rund 74 Prozent „voll und ganz“ bzw. „eher“ zu. Lediglich ein knappes Viertel (23 Prozent) aller Befragten meinte, dass diese Aussage für sie eher nicht bzw. überhaupt nicht zutreffe. Aus der Gruppe der Konfessionsfreien wollten 13 Prozent der Teilnehmer der Aussage nicht zustimmen. Bemerkenswert ist außerdem, dass nicht nur insgesamt 85 Prozent der befragten Konfessionsfreien die Grundzüge einer nichtreligiösen und humanistisch geprägten Lebensauffassung bejahten, sondern auch viele der befragten katholischen – 18 Prozent – und protestantischen Kirchenangehörigen – 27 Prozent – für sich beanspruchten, „voll und ganz“ ein Leben ohne „Religion und Glauben an einen Gott“ zu führen. Als „eher“ nichtreligiös bezeichneten 39 Prozent der katholischen bzw. 37 Prozent der protestantischen Kirchenangehörigen ihre Lebensauffassung.

Was die allgemeine Wahrnehmung und Einbeziehung betrifft, bestätigten die Umfrageergebnisse kritische Feststellungen wie die des Berichts Gläserne Wände. Denn trotz eines großen Anteils an der Bevölkerung stehen kirchenferne und nichtreligiöse Menschen auch in der deutschen Hauptstadt längst nicht überall gut da, soweit es um ihre Berücksichtigung in wichtigen Bereichen der Öffentlichkeit geht: Mehr als die Hälfte aller Befragten (54 Prozent) meinte hier, dass über die Konfessionsfreien in den Medien und in der Politik nicht angemessen berichtet wird.


Unterstützen Sie jetzt #Politikaufklären – Stufe 2: Finden Sie gemeinsam mit uns heraus, welche Abgeordneten für die Gleichbehandlung nichtreligiöser Menschen in Deutschland stehen – und welche nicht.

„Religionspolitik der Bundesrepublik ist dysfunktional“

Historiker Thomas Großbölting attestiert den politischen  Entscheidungsträgern Flickschusterei im Umgang mit der gewachsenen weltanschaulichen Vielfalt in Deutschland.

Die Religionspolitik der Bundesrepublik sei „in hohem Maße dysfunktional“, sagte der Wissenschaftler am 24. Mai 2016 in der öffentlichen Ringvorlesung „Religionspolitik heute“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster. Das politische System und die Gesellschaft in Deutschland seien weder darauf vorbereitet, dass immer weniger Menschen religiös seien, noch, dass die Ausdrucksformen und Aushandlungsprozesse in dem schrumpfenden religiösen Segment vielfältiger und extremer würden. Die besondere Stellung der Kirchen benachteilige Angehörige von Gruppen anderer Bekenntnisse. Dies sei auch ein Resultat von Entscheidungen bei der Schaffung des Grundgesetzes.

In seinen Ausführungen zeichnete der Wissenschaftler nach, wie 1949 die Religions- und Kirchenartikel des Grundgesetzes zustande kamen, die das Verhältnis des Staates und der beiden christlichen Kirchen bis heute prägen. Die Übernahme der einschlägigen Passagen der Weimarer Reichsverfassung (WRV) von 1919 in das Grundgesetz beruhte nicht auf einer breit getragenen Entscheidung, sondern diente vor allem der Konfliktvermeidung, wie Thomas Großbölting, Professor für Neueste Geschichte und Zeitgeschichte an der WWU Münster, sagte.

„Religionspolitische Ordnungen werden nicht am Reißbrett der politischen Planung entworfen, sondern sie sind das Ergebnis zufälliger Macht- und Politikkonstellationen“, erläuterte der Historiker dazu. Besonders treffe dies auf die sogenannten „Kirchenartikel“ des Grundgesetzes zu: Religionspolitisch hätten die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, die das Grundgesetz erarbeiteten, auf Kontinuität und Konfliktvermeidung gesetzt, „indem sie die Frage nach der Zuordnung von Staat und Kirche schleppend behandelten und sich als Kompromiss auf alte Formeln der Weimarer Republik zurückzogen“, sagte Großbölting. „Die Väter und Mütter des Grundgesetzes waren sich im Klaren darüber, welche Sprengkraft die Frage nach dem Verhältnis von Staat und Kirche in der jungen BRD haben konnte“, so der Historiker.

Zum Verhalten der Politik gegenüber der sich weltanschaulich seit langem wandelnden Gesellschaft zog der Historiker eine kritische Bilanz: „Von Staatsseite aus gibt es keinen aktiven und erst recht keinen pro-aktiven Umgang mit der Herausforderung der religiösen Vielfalt. In Politik, Verwaltung und öffentlichem Leben hat man sich mit dem religionspolitischen Status quo gut eingerichtet und flickschustert dann daran herum, wenn es sich nicht vermeiden lässt“, so Großbölting, unter anderem Autor des 2013 erschienenen Buches „Der verlorene Himmel: Glaube in Deutschland seit 1945“.

Mit Blick auf die „schleppende Entstehungsgeschichte“ der religionspolitischen Ordnung gebe es wenig Grund, das heutige Staat-Kirchen-Verhältnis „in besonderer Weise als schützenswert oder sakrosankt“ zu sehen. „Wenn der politische Wille zur Veränderung da ist, dann nur zu“, sagte der Wissenschaftler.

Quelle: Exzellenzcluster Religion und Politik

Fachverband Ethik sieht gravierende Benachteiligungen

Die Schlechterstellung konfessionsfreier und nichtreligiöser Schüler im wichtigen Bereich der schulischen Wertebildung trägt teils absurde Züge. Zu diesem Schluss kommt eine vorgestern veröffentlichte Analyse zur Situation von ethisch-moralisch bildenden Unterrichtsfächern in deutschen Schulen.

Auch mehr als vier Jahrzehnte nach der erstmaligen Einführung von Ethikunterricht in den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz werde Millionen konfessionsfreier Schüler und Eltern das Angebot einer vollwertigen ethisch-moralisch bildenden Alternative zu den Religionsunterrichten vorenthalten, kritisiert der Fachverband Ethik in der am Dienstag in Stuttgart vorgestellten „Denkschrift zum Ethikunterricht – Zwischen Erfolg und Diskriminierung“.

Laut dem Fachverband wird ein ethisch-moralisch bildendes und weltanschaulich neutrales Fach unter variierenden Bezeichnungen wie „Ethik“, „Werte und Normen“ (Niedersachsen) oder „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ (Brandenburg) zwar heute in 12 von 16 Bundesländern unterrichtet und von derzeit knapp 1,7 Millionen Schüler bundesweit besucht. Doch mit Ausnahme von wenigen Bundesländern ist es in vielfältiger Hinsicht teils sehr schlecht um das Angebot wertebildender Unterrichtsfächer ohne konfessionell-religiöse Ausrichtung bestellt. „Das Fach Ethik bewegt sich zwischen einem über 40 Jahre andauernden bildungspolitischen Skandal und einer Erfolgsgeschichte ab der Wiedervereinigung“, so die Autoren der Denkschrift. Vielen Schülern würden in der derzeitigen Situation weiterhin „grundlegende Bildungsgüter vorenthalten, die im Unterricht der Ethikfächer erworben werden“.

Fachverband: „Strafsitzen“ ist „rechtswidrige Praxis“

Die Liste der in der Analyse genannten Kritikpunkte ist lang. Denn in vielen Bundesländern gibt es kein Angebot von Ethikunterricht ab Klassenstufe 1, sondern erst ab Klassenstufe 5 oder noch später. Das Land Hessen habe schulrechtlich zwar Ethikunterricht von Klassenstufe 1 bis 12/13 eingerichtet, faktisch sei das Fach dort aber nur zu 30 Prozent eingeführt. Lediglich in Berlin sei Ethikunterricht zu 100 Prozent eingeführt, ein hoher Stand der Einführung wird sonst nur noch in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt erreicht. Doch obwohl in Thüringen Ethik und Religion als Wahlpflichtfächer eingerichtet seien, müssten sich konfessionsfreie Eltern und deren Kinder dort deshalb benachteiligt sehen, da der Ethikunterricht „von minderer fachspezifischer Qualität“ sei.

Neben dem schlichten Fehlen von Ethikunterricht zeigt die Ausstattung der Fächer ein weiteres generelles Defizit. Ethik werde in „erheblichem Maß nicht durch fachgerecht qualifizierte Lehrkräfte erteilt“, in der Mehrheit der Bundesländer geschehe dies laut Fachverband sogar ganz überwiegend durch fachfremde Lehrkräfte. Lediglich in Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen werde die deutliche Mehrheit der Stunden durch eine qualifizierte Fachlehrerschaft erteilt. Und exemplarisch für eine „zielgerichtete Verhinderung der Ausbildung von Ethiklehrern“ stünde das Land Bayern, heißt es in der Denkschrift.

Auch den Umgang mit Schülern, die trotz fehlendem Alternativangebot an keinem Religionsunterricht teilnehmen, kritisiert der Fachverband. So werden in Bundesländern wie Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz „konfessionsfreie Kinder jede Woche zwei Stunden über ihre Pflicht hinaus in der Schule festgehalten, ohne dass ihnen curricular dem Religionsunterricht gleichwertige Bildung angeboten würde“.

Angesichts des richtungsweisenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 1998, das eine dem Religionsunterricht gleichwertige Ausstattung des Schulfachs Ethik verlangt hatte und „Strafsitzen“ für vom Religionsunterricht abgemeldete Schüler als unzulässige Belastung einstufte, bezeichnet der Fachverband dies als „rechtswidrige Praxis“.

„Auszehrung der Fachlichkeit“

Mitunter sind offenbar sogar deutliche Rückschritte in der Entwicklung des Unterrichtsangebots zu verzeichnen, wie beim im Jahr 2001 in Brandenburg eingeführten Fach LER. Konzeptuell galt LER einst als Vorreiter, sei seitdem jedoch schrittweise „demontiert“ worden, sodass von ursprünglich 100 Prozent der eingesetzten Lehrkräfte mittlerweile nur noch 35,4 Prozent eine entsprechende Qualifikation besäßen. „Das volle Ausmaß der Diskriminierung von LER-Schülern wird dann deutlich, wenn man weiß, dass im selben Bundesland gleichzeitig Religionsunterricht zu fast 100% von Fachlehrkräften unterrichtet und von der 1. bis zur 12./13. Klasse erteilt werden kann, während LER nur von der 5. bis zur 10. Klasse und sodann nur in der 7. und 8. mit zwei Stunden sowie in den Klassen 5 und 6 und 9 und 10 aber nur einstündig unterrichtet wird“, heißt es dazu in der Denkschrift.

Den Abbau bzw. die Aufhebung der Schlechterstellung konfessionell ungebundener und weltanschaulich neutraler Angebote in der schulischen Wertebildung sieht der Fachverband als politisch klar geboten. Wie die Shell-Jugendstudie 2015 gezeigt hat, ist mittlerweile mehr als die Hälfte der Jugendlichen zwischen 12 und 25 Jahren nichtreligiös. Von der gesamten Bevölkerung Deutschlands sind 34 Prozent konfessionsfrei. Daher sei es „erstaunlich bis realitätsfremd, dass dem Religionsunterricht von Altkatholiken, Mennoniten und Freireligiösen ein höherer Status in der Bildung zuerkannt wird als dem Ethikunterricht“ in vielen Bundesländern, die bestehende Vernachlässigung und Benachteiligung der Ethikfächer als Ersatzfach bezeichnen die Autoren der Denkschrift als „absurd“.

Abschließend fordert der Fachverband unter anderem die Abschaffung des „Ersatzfach“-Status, die Beendigung des „grundgesetzwidrigen Strafsitzens in Räumen der Schule oder anderen Unterrichtsfächern“, die Einrichtung von Ethikunterricht für alle Klassenstufen, die Gewährleistung eines tatsächlich flächendenkenden Angebots sowie die fachgerechte Qualifizierung der gesamten für den Unterricht verantwortlichen Lehrerschaft und die Einrichtung entsprechender Lehramtsstudiengänge an Universitäten.


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Denkschrift zum Ethikunterricht – Zwischen Erfolg und Diskriminierung

Konfessionsfreie: Bürger zweiter Klasse?

Bundesverfassungsrichter erhalten Bericht zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland. Fachverband Ethik stellt Denkschrift in Stuttgart vor.

In wichtigen Bereichen wie dem Arbeitsrecht oder im Bereich der schulischen Wertebildung liegt die Möglichkeit, bestehende Benachteiligungen von konfessionsfreien und nichtreligiösen Menschen zu verringern oder ganz zu beenden, auch im Verantwortungsrahmen des Bundesverfassungsgerichts. Das hat der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, am vergangenen Freitag in einem Schreiben an die 16 Bundesverfassungsrichter hervorgehoben. Den Richtern des Ersten und Zweiten Senats wurde damit zugleich der Bericht „Gläserne Wände“ übergeben, der erstmals in umfassender und kompakter Weise die systematische Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland dokumentiert und Vorschläge formuliert, wie die vielfältigen Formen von Diskriminierung abgebaut werden könnten.

Den terminlichen Anlass für die Übergabe des Berichts an die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts bildet die Vorstellung einer „Denkschrift zum Ethikunterricht“ durch den Bundesfachverband Ethik am morgigen Dienstag in Stuttgart. Mit der Denkschrift will der Fachverband ebenfalls darauf hinweisen, dass das Recht auf Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses einem großen Teil der Bevölkerung der Bundesrepublik derzeit nicht angemessen gewährt wird. „Obwohl vor über 40 Jahren Ethikunterricht eingeführt wurde, erhalten bis heute religionsfreie Schüler in vielen Bundesländern noch kein weltanschaulich neutrales Unterrichtsangebot zur Wertebildung von den Klassen 1 bis 12/13“, kritisiert der Fachverband, der deshalb die Gleichstellung des Ethikunterrichts mit dem konfessionellen Religionsunterricht fordert.

Die teils schlechte Situation der wertebildenden Unterrichtsfächer ohne konfessionelle Prägung ist eines der Themen des Berichts „Gläserne Wände“. Der Humanistische Verband spricht sich dabei sowohl für die bundesweite Zulassung des in Berlin und Brandenburg erfolgreichen nichtreligiösen Fachs „Humanistische Lebenskunde“ wie auch die bundesweite Einführung eines integrativen Ethikunterrichts nach dem „Berliner Modell“ aus. In Berlin werden derzeit ab Klassenstufe 1 insgesamt acht freiwillige – inhaltlich von den entsprechenden Gemeinschaften gestaltete – wertebildende Unterrichtsfächer auf Grundlage der jeweiligen Bekenntnisse angeboten, die neben dem für alle Schüler verbindlichen und weltanschaulich neutralen Ethikunterricht ab der Klassenstufe 7 stehen.

Zudem ist beim Bundesverfassungsgericht weiterhin eine Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. April 2014 (BVerwG 6 C 11.13) anhängig, mit dem die Klage einer Mutter in Baden-Württemberg auf Einführung von Ethikunterricht ab Klassenstufe 1 als ethisch-moralisch bildende Alternative zum Religionsunterricht zurückgewiesen worden war. Die Verfassungsbeschwerde wird von den Humanisten Baden-Württemberg unterstützt.

„Das Fehlen von alternativen Angeboten zum Religionsunterricht in vielen Bundesländern stellt eine klare Benachteiligung von Schülern und Eltern dar, die keiner Konfession angehören und die trotzdem ab Klassenstufe 1 ein Angebot schulischer Wertebildung suchen, das nicht durch spezifische religiöse Vorstellungen geprägt ist“, sagte HVD-Präsident Frieder Otto Wolf dazu. „Kirchenferne und religionsfreie Menschen sind ebenso Steuerzahler wie konfessionell gebundene Bürgerinnen und Bürger und besitzen den berechtigten Anspruch, auch in diesem Bereich von der Politik gleichberechtigt und von den zuständigen staatlichen Stellen gleichbehandelt zu werden“, sagte er weiter. „Ich hoffe, dass unser Bericht dazu beiträgt, dass ebenfalls bei den Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts die unbedingt notwendige Sensibilität für das wichtige Thema der Gleichberechtigung im Bereich der schulischen Wertebildung weiter wächst, aber auch das Bewusstsein für die vielen anderen Formen von ungerechtfertigter Benachteiligung. Konfessionsfreie sind keine Bürger zweiter Klasse – und sie sollten sich auch nicht länger so behandeln lassen“, betonte Wolf.

Der Bericht „Gläserne Wände“ war zum Start des Themenjahres 2016 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter dem Motto „Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht.“ am 6. April 2016 auch den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und mehrerer Landtage zugegangen.