Religionspolitik: SVR-Jahresgutachten unterstreicht Reformbedarf

Kirchliches Arbeitsrecht, Pluralität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Förderung toleranter und konfliktarmer Verhältnisse zwischen religiösen und nichtreligiösen Bürgern – Auch das Jahresgutachten 2016 des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) sieht offene Baustellen und Mängel beim Status quo des Staatskirchenrechts.

Das siebente SVR-Jahresgutachten mit dem Titel „Viele Götter, ein Staat: Religiöse Vielfalt und Teilhabe im Einwanderungsland“ wurde am 26. April 2016 in Berlin vorgestellt. Schwerpunkt des Jahresgutachtens ist der staatliche Umgang mit religiös-weltanschaulicher Pluralität in der Bundesrepublik Deutschland. Daher stellt es Fragen zu zentralen politischen Herausforderungen: Wie sollten Politik und Recht auf den gesellschaftlichen Doppeltrend aus Säkularisierung und Pluralisierung angemessen reagieren? Wie kann eine Balance gefunden werden zwischen den unterschiedlichen Interessen von staatlicher Seite, Religionsgemeinschaften, der Gesellschaft und nicht zuletzt den religiösen oder nichtreligiösen Individuen?

Das Jahresgutachten legt sein Augenmerk bestimmungsgemäß auf den Teil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund sowie die spezifische Situation und Problemstellungen religiöser Minderheiten wie Muslime, Aleviten, Juden und Buddhisten und es formuliert Empfehlungen, wie Politik und Gesetzgeber auf die sich wandelnde weltanschauliche Landschaft reagieren sollten und wie Kollisionen zwischen religiös begründeten Regel oder Ansprüchen und staatlichen Normen aufgelöst werden könnten. Finanziert wird die Arbeit des Sachverständigenrates von sieben deutschen Stiftungen, darunter die Stiftung Mercator, die Volkswagen Stiftung, die Robert Bosch Stiftung und die Bertelsmann Stiftung. Vorsitzende des Sachverständigenrates ist die Rechtswissenschaftlerin Christine Langenfeld, Inhaberin des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Universität Göttingen.

Obwohl der Fokus nicht auf die Situation und die spezifischen Defizite bei der Partizipation und Teilhabe konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen in der Bundesrepublik gerichtet ist, unterstreichen die Forderungen des SVR-Jahresgutachtens den hohen Handlungsdruck im Bereich der Religionspolitik, damit ein gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger im weltanschaulich neutralen Staat gewährleistet ist. So heißt es in den „elf Kernbotschaften“ des Gutachtens: „Der früher unter dem Begriff der Hierarchisierung vertretene religionspolitische Weg, den ‚klassischen‘ und ‚staatstragenden‘ Religionen (insbesondere dem Christentum) zahlreiche Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten im öffentlichen und staatlichen Raum zu garantieren, diese anderen (‚staatsfernen‘) Religionen aber vorzuenthalten, hat mittlerweile an Überzeugungskraft und Unterstützern verloren.“ (S. 17)

Zwar habe sich die „religionsfreundliche“ Politik der Bundesrepublik grundsätzlich bewährt, jedoch heiße dies nicht, „dass die derzeitigen religionspolitischen Strukturen in Deutschland angesichts der voranschreitenden Pluralisierung und Säkularisierung in allen Bereichen noch zeitgemäß sind“, so der SVR und weiter: „Um angesichts der religiösen Pluralisierung bei gleichzeitig insgesamt nachlassender Bindewirkung des Religiösen Akzeptanz und Zusammenhalt in der Gesellschaft zu sichern, müssen die hier lebenden Menschen in ihrer Verschiedenheit anerkannt werden. Das heißt auch, dass religiös Gebundene, welchen Glaubens auch immer, akzeptieren, dass es Menschen gibt, die nicht glauben, wie umgekehrt nicht religiös Gebundene akzeptieren müssen, dass Religion für andere wichtig ist.“ Staat und Religionsgemeinschaften stünden dabei in einer gemeinsamen Verantwortung: „Gläubige und Nichtgläubige müssen in einer pluralen und säkularen Gesellschaft zueinanderfinden und sie müssen einen toleranten Glauben bzw. Umgang mit Anders- und Nichtgläubigen praktizieren, denn ansonsten wird die Zahl der religiös konnotierten Konflikte gerade im Alltag derart zunehmen, dass ein gedeihliches Zusammenleben in Frage gestellt ist“, so der SVR (S. 19).

Insgesamt zeigten die Ergebnisse des diesjährigen SVR-Integrationsbarometers für alle Herkunftsgruppen eine stabile und überwiegend positive Wahrnehmung des Zusammenlebens, doch „aus den Megatrends der Säkularisierung und Pluralisierung (die auch, aber nicht nur mit Einwanderung zusammenhängt) ergibt sich die Notwendigkeit, das Verhältnis von Religion und individuell gelebter Religiosität auf der einen Seiten und Politik und Recht auf der anderen Seite neu zu definieren“ (S. 87).

Dabei decken sich Schlussfolgerungen des Sachverständigenrates zum religionspolitischen Reformbedarf mit Forderungen, die der im September 2015 vom Humanistischen Verband Deutschlands veröffentlichte Bericht Gläserne Wände zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen erneuert hatte. So lautet eine Empfehlung zum Problemfeld des kirchlichen Arbeitsrechts, das nicht nur Angehörige von Minderheiten mit anderer Konfession benachteiligt, sondern ebenfalls eine bedeutende Quelle der Diskriminierung konfessionsfreier Arbeitnehmer darstellt: „Angesichts einer zunehmenden religiösen und gesellschaftlichen Pluralisierung ist zu fragen, ob ein Beharren auf kirchlichen Sonderrechten noch angemessen ist“ (S. 125).

Ebenfalls kritisch bewertet das Jahresgutachten die einseitige Einbeziehung von Kirchenvertretern in die Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Zwar habe beim ZDF-Fernsehrat die Einbeziehung von Muslimen in Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begonnen, doch „Vertreter anderer gesellschaftlicher Gruppen sucht man in den Räten teilweise vergebens, z.B. Konfessionslose/Atheisten, Homosexuelle etc. Die Länder als zuständige Akteure in diesem Bereich sind damit aufgerufen, die Struktur der Räte eingehend daraufhin zu prüfen, ob sie die sich stetig wandelnde Gesellschaft in ihrer derzeitigen Pluralität noch adäquat abbildet“, so der SVR (S. 124).

Das Fehlen seelsorgerischer Beratungsangebote für Angehörige der Bundeswehr ohne christlichen Glauben wird vom SVR ebenfalls thematisiert (S. 121). „Die derzeit in der Bundeswehr tätigen 165 Seelsorger sind katholisch (75) oder protestantisch (90) (Michalowski 2015b). Für nichtchristliche Soldaten gibt es lediglich am ‚Zentrum Innere Führung‘ in Koblenz eine ‚Zentrale Ansprechstelle für Soldatinnen und Soldaten anderer Glaubensrichtungen‘, die aber keine echten seelsorgerischen Dienstleistungen anbietet“, so das Gutachten dazu.

Rund die Hälfte der in der Bundeswehr Dienst leistenden Soldatinnen und Soldaten ist jedoch konfessionsfrei und nicht gläubig (Bericht im Deutschlandradio Kultur vom 31. Januar 2016), zwischen 1.000 und 2.000 Bundeswehrmitglieder sind muslimischen Glaubens.

Eine kritische Evaluation widmet das Jahresgutachten 2016 schließlich auch dem sogenannten „Blasphemie“-Paragraphen 166 StGB, dessen Aufhebung von Vertretern säkularer Organisationen seit Jahren gefordert wird. Die Strafnorm spielt zwar in der gesellschaftlichen Realität eine Außenseiterrolle, da die Norm kein echtes Verbot von „Blasphemie“ mehr umfasst und der Meinungs- und Kunstfreiheit in der Bundesrepublik mittlerweile ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Doch den schwerwiegenden, gegen die Norm sprechenden Argumenten räumt der SVR in seiner Stellungnahme mehrere Seiten (S. 141 ff.) ein und kommt zu dem Schluss: „Freilich ist es schwierig, die Motive zu bestimmen, aus denen Meinungsfreiheit beansprucht wird. Unlautere Motive mit kritischem Blick zu entlarven, ist aber Aufgabe des gesellschaftlichen Diskurses und der politischen Kultur, nicht des Strafrechts.“

www.svr-migration.de

„Eine klare Verletzung des Neutralitätsgebots“

Religionspolitisch ist Deutschland immer noch eine Zweiklassengesellschaft. Ein weltanschaulich neutraler Staat darf Bürgern keine ihrem weltanschaulichen oder religiösen Selbstverständnis fremde Organisationsform abverlangen.

Das sagt Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, zur Forderung von Fachpolitikern im Deutschen Bundestag, laut der sich Konfessionsfreie und Angehörige nicht-christlicher Konfessionen wie Kirchen organisieren sollen, um gleiche Rechte und gleiche Formen der öffentlichen Einbeziehung und Partizipation wahrnehmen zu können wie die Angehörigen der großen christlichen Religionsgemeinschaften.

Zuvor hatte der Politikwissenschaftler Ulrich Willems vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Westfälischen Wilhelms-Universität erneut in einer Stellungnahme betont, dass es in der Bundesrepublik einen massiven religionspolitischen Reformbedarf gibt. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte er, eine Reform der religionspolitischen Ordnung stünde spätestens seit 1990 auf der Tagesordnung.

Fachpolitiker von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten auf Willems Stellungnahme weitgehend einhellig erwidert, es seien keine Reformen notwendig, damit Konfessionsfreie und Angehörige religiöser Minderheiten eine gleichwertige öffentliche Anerkennung, Gleichbehandlung und Einbeziehung wie die Angehörigen christlicher Kirchen erreichen können. Sinngemäß hieß es, dass Menschen mit einer nichtreligiösen Lebensauffassung oder mit dem Bekenntnis zu einer anderen Religion sich dafür nur wie die christlichen Kirchen zu organisieren bräuchten. Sind die Einwände der Parteienvertreter für Sie nachvollziehbar und plausibel?

Frieder Otto Wolf: Nein, keineswegs. Die historische Form der „Kirche“ ist spezifisch christlich – ich denke sogar, sie ist nur für bestimmte Traditionslinien des Christentums charakteristisch, während andere in der Form des Gemeindechristentums geblieben sind. Sie etwa auch den jüdischen Gemeinden oder der muslimischen Sunna auferlegen zu wollen, verlangt von diesen etwas, das ihnen eigentlich fremd ist.

Dabei meine ich hier weder die Forderung nach einer verbindlichen Organisation noch die nach klaren Verantwortlichkeiten – beides ist sicherlich in gewissem Umfang erforderlich, wenn Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften eine öffentliche Rolle und Verantwortung in staatlich verfassten politischen Räumen unternehmen wollen.

Ich meine stattdessen die geradezu monopolistische Rolle der „Kirche“ als „Heilsinstanz“, wie sie in der katholischen Tradition sehr stark ist – nulla salus extra ecclesiam – und die auch in der protestantischen Tradition nicht völlig verschwunden ist, und dass dieses Konzept offenbar auch religionspolitisch der ultimative Maßstab sein soll.

Die Übernahme solch eines Konzepts kann von jüdischen, muslimischen, alevitischen, buddhistischen oder anderen Religionsgemeinschaften eben so wenig verlangt werden wie von den lockereren Zusammenhängen, wie wir nichtreligiöse Humanistinnen und Humanisten sie als natürlich empfinden. Die derzeit in den Parteien geäußerten Auffassungen laufen aber darauf hinaus, eine spezifisch christliche Form religiös-weltanschaulicher Verfasstheit übernehmen zu müssen.

Ich halte diese Forderung nach einer Übernahme für ebenso verfehlt, wie ich es für verfehlt halten würde, wenn christlichen Religionsgemeinschaften untersagt werden würde, die für sie typischen Strukturen und Vereinigungen zu bilden. Religions- und Weltanschauungsfreiheit bedeutet in meinem Verständnis, dass Menschen jeder Glaubensrichtung und Lebensauffassung die ihrem jeweiligen weltanschaulichen Selbstverständnis eigenen Bindungsformen praktizieren dürfen – und dies auch rechtlich und politisch respektiert wird.

Das Grundgesetz konstituiert die Bundesrepublik Deutschland als einen weltanschaulich neutralen Staat. Dürfte ein zu solcher Neutralität verpflichteter Staat vorschreiben, wie sich Menschen mit nicht-christlicher Lebensauffassung zu organisieren haben?

Ich meine, dazu habe ich meine Auffassung eben schon recht deutlich gemacht: Es ist eine klare Verletzung des Neutralitätsgebots, wenn alle Religionen und Weltanschauungen, die sich nach ihrem Selbstverständnis und ihren weltanschaulichen Grundsätzen nicht so zu organisieren bestimmt sehen wie die großen christlichen Kirchen, deswegen diskriminiert und ausgeschlossen werden, weil das staatliche Inkorporationssystem – wie es vom Grundgesetz im Sinne kooperativer Laizität vorgezeichnet ist – auf diese spezifische Kirchenförmigkeit hin interpretiert wird.

Dadurch gibt es heute – nachdem immerhin die Diskriminierungen katholischer oder protestantischer Minderheiten der Vergangenheit angehören – religionspolitisch faktisch immer noch eine Zweiklassengesellschaft, mit allein den christlichen Kirchen in der „ersten Klasse“. Die vom Grundgesetz gebotene Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wird dabei gleich ganz vergessen.

Welche sonstigen Maßstäbe und Kriterien sollten herangezogen werden, wenn von Organisationen von Menschen mit einer anderen als einer christlichen Lebensauffassung das Verlangen nach Anerkennung und Gleichbehandlung – sei es nun der Humanistische Verband, die Alevitische Gemeinde in Deutschland oder etwa eine buddhistische Gemeinschaft – geäußert wird?

Das müsste einerseits auf einen entsprechend modernisierten Status der Körperschaften des öffentlichen Rechts hinauslaufen, natürlich unter Beibehaltung bewährter Elemente: also die Gewähr der Dauerhaftigkeit, Bejahung der durch das Grundgesetz beschriebenen freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ihrer Werte – wie etwa die Gleichberechtigung der Geschlechter, Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit.

Von Bedeutung sind meiner Ansicht nach außerdem die demoskopisch erfassbare Verbreitung der Lebensauffassungen in der Gesellschaft sowie die soziale Relevanz und Reichweite der religiös oder weltanschaulich mitgeprägten praktischen Dienstleistungsangebote – letzteres kann aber auch nur insofern ein Indiz für die Relevanz sein, als beispielsweise die kirchlichen Trägerverbände im Bereich der Wohlfahrt und Sozialfürsorge weit überrepräsentativ stark aufgestellt sind, während kleinere weltanschauliche Gruppen teilweise überhaupt keinen Zugang zu diesem „Markt“ sozialer Dienste haben.

Die von Ihnen genannten Mittel und Wege erfordern teilweise einen erheblichen Aufwand. Ganz ohne Organisation kann die Forderung nach Gleichbehandlung also nicht zum Erfolg führen?

So ist es. Fast im gesamten zivilgesellschaftlichen Bereich gibt es keine Rechte ohne entsprechende Bemühungen, sie auch zur Geltung zu bringen. Für Individuen spielen hier beim staatlichen Handeln zwar die Grundrechte eine zentrale Rolle, die derartige Diskriminierungen an sich schon verbieten – was zur konkreten Verwirklichung aber dann tatsächlich leider doch immer wieder erst erkämpft werden muss. Allein schon deswegen müssen sich selbst Individualistinnen und Individualisten eben doch organisieren – jedenfalls so weit, dass sie ihre Interessen effektiv zur Geltung bringen können.

Am Arbeitsmarkt beispielsweise haben hier die Gewerkschaften die Aufgabe der Bekämpfung von Diskriminierungen aller Art bereits weitgehend angenommen – was die Privilegierung der kirchlichen Wohlfahrtsverbände betrifft, freilich vor allem auf der Ebene des kollektiven Arbeitsrechts.

Nicht viel anders ist es bei der Kultivierung einer humanistischen Weltanschauung, ihrer sozialen Darstellung und Tradierung wie auch der Verwirklichung der Gleichbehandlung derjenigen, die diese Lebensauffassung teilen – das geht gar nicht einfach auf der individuellen Ebene: Dafür braucht es ein organisiertes Gemeinschaftsleben und eine auch politisch handlungsfähige Verbandsstruktur.

Dazwischen steht die Gleichbehandlung durch staatliche Institutionen bzw. durch die gleiche Förderung der öffentlichen Präsenz von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften – auch hier ist noch sehr viel zu tun, um eine echte Gleichbehandlung zu erreichen, aber auch ohne jegliche institutionelle Vereinnahmung Andersdenkender.

Ein vorbildliches Beispiel dafür, wie das funktionieren kann, stellt etwa das Berliner Modell eines freiwilligen, inhaltlich von den entsprechenden Gemeinschaften gestalteten wertebildenden Unterrichts auf Basis der unterschiedlichen Bekenntnisse dar, der neben dem für alle verbindlichen Ethikunterricht ab der 7. Klasse als Aufgabe der staatlichen Schule steht.

Sehen Sie noch weitere Argumente, warum in der Debatte über Reformen in der Religionspolitik die Aufforderung gegenüber nicht-christlichen Religionen oder Weltanschauungen zur Übernahme von Kirchenförmigkeit verfehlt ist?

Ja, denn solch eine Forderung steht meiner Auffassung nach nicht im Einklang mit der Realität funktionell hochdifferenzierter Gesellschaften, wie diese in den letzten Jahrhunderten in vielen Ländern entstanden sind – und in denen auch die Individuen noch stärker als in früheren Jahrhunderten ihre jeweilige Identität aus mehr als bloß einem Faktor beziehen. Als Individuen bestimmen wir unsere Identität nicht nur durch unsere Lebensauffassung, sei sie religiös oder nichtreligiös geprägt, sondern ebenfalls durch Facetten wie die sexuelle Identität bzw. das Geschlecht, unseren Status als Berufstätige oder als Bürger eines demokratisch verfassten Staates – um nur wenige recht grundlegende Faktoren zu nennen. Die so durch ganz viele Merkmale geprägte komplexe Identität, die wir als Individuen besitzen, korrespondiert stets auch mit bestimmten Interessen und Rechten.

Und während es bei der Verwirklichung von Interessen und Rechten in den allermeisten Bereichen richtigerweise nicht darauf ankommen darf, ob jemand Gewerkschaftsmitglied, Mitglied einer Frauenrechtsorganisation oder einer demokratischen Partei ist, sondern stattdessen erheblich ist, ob jemand Arbeitnehmer oder Frau oder Deutscher ist, werden bei weltanschaulich-religiöser Themen in ganz vielen Bereichen – ich möchte fast sagen seltsamerweise – formelle Mitgliedschaften zum zentralen Maßstab erhoben, während die tatsächlich identitätsbildenden Faktoren wie die innere Überzeugung und Bejahung einer Lebensauffassung, von dem ja eigentlich das spezifische Interesse oder der Anspruch auf etwas abhängt, bei der Frage nach Gleichberechtigung und Gleichbehandlung schlicht beiseitegeschoben wird.

Für die Relevanz einer demokratischen Partei gilt neben der Zahl ihrer Mitglieder unter anderem die Zustimmung, die sie bei den Wählern erhält, und bei Gewerkschaften neben der Zahl der Mitglieder die Menge der von ihr mobilisierten Beschäftigten. Aber bei den Interessenvertretungen, Kulturorganisationen und Dienstleistungsträgern religiös-weltanschaulicher Arbeit, die nicht christlich sind – ob nun der Moscheeverein, die Cem-Gemeinde oder der Humanistische Landesverband – wird allein die Zahl der Mitgliedschaften herangezogen. Die Menge der Teilnehmer an den praktisch realisierten Angeboten weltanschaulicher Prägung – wie etwa unsere Jugendfeiern – oder andere Formen der Zustimmung bleiben bis auf wenige Ausnahmefälle in den politischen Diskussionen fast immer außer Betracht.

Ich hoffe, es kann hier also deutlich werden, dass dieses Modell der alle Individuen umfassenden formellen Vergemeinschaftung, wie sie der Forderung nach Kirchenförmigkeit zugrunde liegt, nicht nur nicht zu anderen Religionen und Weltanschauungen passt, sondern dass solch ein Konzept auch sonst nur in ganz wenigen der vielfältigen Bereiche unserer Gesellschaft Anwendung findet, in denen wir als Individuen Interessen und Rechte teilen und wahrnehmen wollen.

Und dieses Modell kann nun nicht einmal als Normal- oder Regelmodell bezeichnet werden, sondern erscheint in der breiteren Betrachtung eher selbst als eine spezielle Form, die jedoch keine generell anwendungsfähige Schablone sein kann – auch nicht religionspolitisch.

Hat es Sie überrascht, dass sogar Vertreter von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu dem von Ulrich Willems unterstrichenen Reformbedarf eine Position bezogen haben, die so wenig Sensibilität für die Charakteristika von nichtreligiösen Weltanschauungen wie auch anderen Religionen gezeigt haben?

Sagen wir das einmal so: Es lässt erkennen, dass diese Debatte in den meisten Parteien noch nicht mit der nötigen Gründlichkeit geführt worden ist. Aber sie wird sich nicht verdrängen lassen, da bin ich ganz sicher.

Die Fragen stellte Arik Platzek.

Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung ist keine Seltenheit

In einer repräsentativen Erhebung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gaben knapp neun Prozent der Teilnehmer an, innerhalb der letzten zwei Jahre eine Diskriminierung aufgrund ihrer Weltanschauung oder Religion erlebt zu haben. Eine große Zahl Betroffener verzichtet jedoch darauf, etwas wegen ungerechtfertigter Benachteiligungen zu unternehmen.

Den heute veröffentlichten Ergebnissen der Erhebung zufolge bilden Diskriminierungen aufgrund der Weltanschauung oder Religion eine häufig vorkommende Benachteiligungsform von den sechs Fällen, die das vor zehn Jahren in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausdrücklich benennt – und eigentlich verbietet. Noch häufiger von den Befragten genannt wurden Diskriminierungen aufgrund des Alters (14,8 Prozent) und aufgrund des Geschlechts bzw. der geschlechtlichen Identität (9,2 Prozent) sowie der sozioökonomischen Lage (10,1 Prozent), die allerdings nicht zu den vom AGG genannten Diskriminierungsmerkmalen gehört. Insgesamt haben laut ADS-Untersuchung rund ein Drittel aller Menschen in Deutschland in den letzten zwei Jahren eine Diskriminierung erlebt.

Den Untersuchungsergebnissen zufolge bilden Arbeitsmarkt bzw. Erwerbsleben den Bereich, an dem Menschen am häufigsten eine ungerechtfertigte Benachteiligung erleben. Ein Viertel aller Diskriminierungen aufgrund der Weltanschauung bzw. Religion wurde für diesen Bereich berichtet. Bei Diskriminierungserfahrungen aufgrund des Lebensalters entfiel sogar knapp die Hälfte aller Fälle darauf, bei Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts ein gutes Drittel.

Beachtlich ist allerdings auch der Anteil Betroffener, die eine Diskriminierung mehr oder weniger einfach hinnehmen. 40,4 Prozent der Teilnehmer der ADS-Erhebung gaben an, nichts wegen der erlebten Benachteiligung unternommen zu haben. Immerhin ein gutes Viertel hatte versucht, öffentliche Aufmerksamkeit auf das Erlebnis zu lenken. Jeder sechste Betroffene beschwerte sich bei einer offiziellen Stelle und nur etwa einer von 15 Betroffenen strengte einen gerichtlichen Prozess wegen der Diskriminierung an.

Für die nun veröffentlichte Untersuchung von Diskriminierungserfahrungen hatte die Antidiskriminierungsstelle im vergangenen Jahr die größte Befragung durchgeführt, die es bislang in Deutschland zu diesem Thema gegeben hat. In einer repräsentativen Umfrage des Bielefelder Instituts für Sozialforschung und Kommunikation wurden dafür zunächst rund 1.000 Personen ab 14 Jahren bundesweit telefonisch befragt. In einer umfassenden schriftlichen Betroffenenbefragung konnten überdies alle in Deutschland lebenden Menschen ab 14 Jahren über selbst erlebte oder beobachtete Diskriminierungserfahrungen berichten. Mehr als 18.000 Personen beteiligten sich zwischen dem 1. September und 30. November 2015 daran und beschrieben dabei knapp 17.000 persönlich erfahrene Diskriminierungssituationen.

Zwei Drittel der Deutschen gegen „Kirchenklausel”

Nur 32 Prozent der Deutschen befürworten die Ausnahmeregelung im vor zehn Jahren in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, die es den Einrichtungen unter dem Dach der christlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie ermöglicht, sogar bei der Vergabe von Arbeitsplätzen ohne sogenannte „Verkündigungsnähe“ die Zugehörigkeit zu einer Kirche zu verlangen. Auch unter den Kirchenmitgliedern gibt es für diese Privilegierung, die für in einschlägigen Bereichen Berufstätige durchaus existenzielle Bedeutung besitzen kann, nur noch wenig Verständnis. Dies hat eine repräsentative Umfrage für einen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zur Akzeptanz religiöser und weltanschaulicher Vielfalt in Deutschland ergeben: 67 Prozent aller Befragten gaben dabei an, die bisherige Regelung als ungerecht zu empfinden, bei den christlichen Befragten meinten dies 64 Prozent.

Die Umfrage hatte das Meinungsforschungsinstitut forsa im November 2015 im Auftrag der ADS durchgeführt. Die Ergebnisse wurden anlässlich des Starts des ADS-Themenjahres unter dem Motto „Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht.“ am 6. April 2016 veröffentlicht.

Gleiche Pflichten – gleiche Rechte!

Zum Start des Themenjahres 2016 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben die 630 Abgeordneten des Deutschen Bundestages den Bericht „Gläserne Wände“ zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland erhalten.

Mehr als 26 Millionen Menschen in der Bundesrepublik – rund ein Drittel der Bevölkerung – gehören zu keiner Konfession und ihre Zahl wächst stetig. Die große Mehrheit dieser Bürgerinnen und Bürger besitzt nichtreligiöse Lebensauffassungen, die von humanistischen Prinzipien und Wertvorstellungen geprägt sind. Doch wer in Deutschland keiner Kirche oder anderen großen Religionsgemeinschaft angehört, hat oftmals die schlechteren Karten: auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungssystem, in der Politik, in den Medien und in der öffentlichen Wahrnehmung.

Zum Beginn des diesjährigen Themenjahres der Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter dem Titel „Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht.“ (www.glaube-denken-recht.de) am heutigen Tag ist darum der Bericht „Gläserne Wände“ an die 630 Abgeordneten des Deutschen Bundestages übergeben worden.

Die im September 2015 erstmals in Berlin vorgestellte Broschüre beschreibt auf rund 100 Seiten, in welchen Bereichen Bürgerinnen und Bürger ohne religiöse Lebensauffassung benachteiligt werden und sie verweist auf aktuelle Konfliktfelder. Sie erläutert politische und rechtliche Hintergründe des Status quo und nennt Fallbeispiele. Komplettiert werden die Darstellungen durch Vorschläge, wie die Politik Benachteiligungen abbauen könnte, sowie durch O-Töne konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen aus ganz Deutschland und eine Auswahl relevanter statistischer Befunde.

Denn auf die sich weltanschaulich seit langem wandelnde Gesellschaft haben Politik und Gesetzgeber – auf Bundes- und auf Länderebene – bisher überwiegend zögerlich und nicht selten auch abwehrend reagiert. Diese Feststellung vertritt nicht nur der Humanistische Verband. So heißt es dazu in dem 17. März 2016 veröffentlichten Abschlussbericht der Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ von Bündnis 90/Die Grünen: „Religions- und Weltanschauungspolitik muss auf die veränderte Wirklichkeit der religiösen Landschaft antworten, aber auch all diejenigen berücksichtigen, die sich als religions- und weltanschauungsfrei betrachten. Doch eine hierauf gerichtete Politik findet faktisch kaum statt.“

Der Humanistische Verband hat nun den Bericht „Gläserne Wände“ an die Bundestagsabgeordneten übergeben, um das Bewusstsein und Wissen zu den vielfältigen, systematischen und teils gravierenden Formen der Benachteiligung nichtgläubiger Menschen zu verbessern.

 Projektassistentin Sarah Scherf und Arik Platzek, Co-Autor des Berichts, bei der Übergabe am Nordeingang des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses.
Projektassistentin Sarah Scherf und Arik Platzek, Co-Autor des Berichts, bei der Übergabe am Nordeingang des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses.

Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, sagte anlässlich der Übergabe in Berlin: „Der vor kurzem erschienene Grünen-Bericht mit zahlreichen Reformvorschlägen zum Verhältnis zwischen Staat und Religionen unterstreicht ganz aktuell, dass eine Politik des bloßen Weiter-So bei diesen Themen keine zukunftsfähige Politik ist. Keine demokratische Partei darf länger den unübersehbaren Wandel in der Gesellschaft ausblenden. Politische Antworten, die auch für Wählerinnen und Wähler mit nichtreligiöser Lebensauffassung plausibel und nachvollziehbar erscheinen, stehen allerdings bislang weitgehend aus.“

Er betonte, dass Humanistinnen und Humanisten sich für ein gleichberechtigtes, selbstbestimmtes und bevormundungsfreies Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger und gegen Benachteiligungen aufgrund eines religiösen bzw. weltanschaulichen Bekenntnisses einsetzen. „Doch viele konfessionsfreie Menschen, die zweifellos ebenso wertvolle Beiträge für unsere Gesellschaft erbringen wie konfessionell bzw. in Religionsgemeinschaften organisierte Menschen, müssen leider sehen, dass in Deutschland für sie immer noch gilt: gleiche Pflichten, aber weniger Rechte. Dies steht den Vorgaben des Grundgesetzes entgegen und bricht mit den Prinzipien und Werten einer offenen, demokratischen Gesellschaft. Wir fordern die Mitglieder des Deutschen Bundestages eindringlich auf, die ‚gläsernen Wände‘ endlich abzubauen“, so Wolf.

#Politikaufklären: Abgeordnete des Bundestages erhalten Bericht

„Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht.“ – Unter diesem Titel steht das anlaufende Themenjahr der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Zum Auftakt des Themenjahres am 23. März 2016 kommt die erste Stufe des Projekts #Politikaufklären zum Abschluss.

Anlässlich des Auftakts werden Vertreterinnen des Humanistischen Verbandes den Bericht Gläserne Wände zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen am 23. März an die 630 Abgeordneten des Deutschen Bundestages übergeben. Erstmals seit dem Bestehen der Bundesrepublik werden somit alle Mitglieder eines Parlamentes über die vielfältigen Bereiche, in denen sich konfessionsfreie und nichtreligiöse Menschen in Deutschland gegenüber den Angehörigen der christlichen Kirchen und zunehmend auch den Angehörigen anderer Konfessionen wie dem Islam im Nachteil sehen müssen, in umfassender Weise informiert. Die Übergabe des Berichts wird mit dem Aufruf an die Abgeordneten verbunden sein, rechtliche und politische Reformen zugunsten eines zeitgemäßen und diskriminierungsfreien Zusammenlebens von konfessionsgebundenen und nichtreligiösen Menschen als dringende Aufgabe aufzugreifen.

In Deutschland gehört mehr als ein Drittel aller Bürgerinnen und Bürger keiner Konfessionsgemeinschaft an, die Mehrheit von ihnen ist nichtreligiös. In vielen relevanten Bereichen des gesellschaftlichen Alltagslebens wie dem Arbeitsmarkt, bei der Kitasuche oder bei der Wertebildung in den öffentlichen Schulen müssen sie sich trotzdem als „Bürger zweiter Klasse“ sehen, wie der im September 2015 veröffentlichte Bericht Gläserne Wände zeigt. Seit seinem Erscheinen ist er bislang mehr als 30.000 Mal in gedruckter Form oder online abgerufen worden.

„Über das große Interesse am Bericht ‚Gläserne Wände‘ und vor allem die zahlreichen positiven und ergänzenden Rückmeldungen der Leserinnen und Leser in den vergangenen Wochen freuen wir uns im Humanistischen Verband sehr. Zufrieden sind wir deswegen allerdings noch nicht“, sagt Arik Platzek, Co-Autor des Berichts, dazu. „Wenn die systematische Benachteiligung der nichtreligiösen Menschen in Deutschland wirklich dauerhaft zum öffentlichen Thema werden soll, müssen die im Bericht genannten Tatsachen noch um ein Vielfaches bekannter werden. Doch so etwas kann eine verhältnismäßig kleine Organisation wie der Humanistische Verband, dessen Angehörige und Mitarbeiter in immerhin schon über 100 Projekten bundesweit engagiert sind, nicht ohne weiteres schaffen“, so Platzek. Deshalb soll in den nächsten Wochen die zweite Projektstufe starten.

Dass im Bereich der Gleichbehandlung von religiösen und nichtreligiösen Menschen in Deutschland massiver Handlungsbedarf existiert, meint auch Bettina Jarasch, Mitglied im Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen und federführende Leiterin der religionspolitischen Kommission. „Ich habe die Studie ‚Gläserne Wände‘ mit großem Interesse gelesen. Sie zeigt vor allem eines: Die Politik ist dringend gefordert, neue Wege für den Umgang mit der immer größer werdenden Bevölkerungsgruppe zu finden, die keiner Religion bzw. Konfession angehört. Die Autoren zeigen plausibel auf, wie sehr die weit verbreitete Ignoranz gegenüber diesem Thema auch Potenziale von Menschen ohne Religionszugehörigkeit zur Mitgestaltung unserer Gesellschaft vernachlässigt – Potenziale, die wir dringend heben sollten“, sagte Jarasch.

Im Anschluss zur Übergabe des Berichts an die Bundestagsabgeordneten folgt #Politikaufklären – Stufe 2: Finden Sie heraus, welche Abgeordneten für Gleichbehandlung stehen – und welche nicht.

Update vom 23. März 2016: Aufgrund der Terroranschläge in Brüssel hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes den Start des Themenjahres verschoben. Daher wird der Bericht „Gläserne Wände“ ebenfalls erst zum neuen Starttermin des Themenjahres an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages übergeben.

#Politikaufklären erreicht Spendenziel

In den kommenden Wochen wird der Bericht zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland allen Bundestagsabgeordneten zugehen.

Weit mehr als 20.000 Downloads sowie zahlreiche Print-Exemplare des Berichts Gläserne Wände sind in den ersten Wochen nach dessen Vorstellung am 17. September 2015 abgerufen worden. Mit der Unterstützung vieler Leserinnen und Leser hat die Veröffentlichung nun ein wichtiges Ziel gemeistert: Dank der großzügigen Spenden, die bisher für das zeitgleich mit der Veröffentlichung von Gläserne Wände vorgestellte Projekt #Politikaufklären eingegangen sind, kann der Bericht demnächst als gedruckte Broschüre an die 631 Abgeordneten des Deutschen Bundestages überreicht werden. Damit nähert sich die erste Stufe von #Politikaufklären dem Abschluss.

„Wir sind sehr erfreut und glücklich, dass die im Bericht angesprochenen Probleme so ein positives und auch substantielles Echo hervorgerufen haben“, sagte Arik Platzek, Co-Autor von Gläserne Wände, am Donnerstag zum Erreichen des aktuellen Etappenziels. „Uns ist absolut klar, dass Fortschritte bei der Gleichberechtigung nichtreligiöser Menschen leider auch in Deutschland nicht von selbst zu erwarten sind. Darum ist es großartig, dass sich die erste Stufe unseres gemeinsamen Projekts so rasch hat verwirklichen lassen und die Entscheidungsträger aller Fraktionen im Deutschen Bundestag bald auf umfassende Weise von den zahlreichen und teils gravierenden Problemen, die wir im Bericht dargestellt haben, Kenntnis nehmen können. Denn die Politik und unsere Gesellschaft werden diese Probleme nicht lösen können, bevor sie nicht offengelegt worden sind“, so der Co-Autor weiter. Nach der aktuellen Planung sollen die 631 Exemplare des Berichts Gläserne Wände im ersten Quartal 2016 an die Bundestagsabgeordneten übergeben werden. Im Anschluss daran wird die zweite Stufe von #Politikaufklären vorgestellt.

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BIC BFSWDE33BER
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Verwendungszweck: Spende für „Gläserne Wände“

Mit Ihrer Spende leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu, dass der Bericht auch in Zukunft an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den Medien, in Behörden und Fachstellen auf Bundes- und auf Länderebene ausgegeben werden kann.

Ab einer Spende in Höhe von 50 € erhalten Sie auf Wunsch ein Exemplar mit persönlicher Widmung der Autoren geschenkt.

Ab einer Spende in Höhe von 100 Euro stellen wir auf Wunsch eine Spendenquittung aus. Bei geringeren Spenden reicht dem Finanzamt ein Kontobeleg.

Weitere Fragen beantworten wir gern, telefonisch unter 030 613904-61 oder per E-Mail an foerdern[ät]glaeserne-waende.de.

Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen schon jetzt ganz herzlich.

Themenjahr zu Diskriminierungen wegen Religion und Weltanschauung

2016 will die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit einem Themenjahr Benachteiligungen aufgrund weltanschaulicher Überzeugungen in den Fokus rücken.

Durch von der Mehrheitsgesellschaft abweichende weltanschauliche Überzeugungen geprägte Diskriminierung kann sich in vielen Bereichen ereignen: im Alltag und im Berufsleben, in der Schule oder auf dem Arbeitsmarkt, bei der Kitaplatzsuche oder im Gesundheitswesen. Dies hat der im September erstmals veröffentlichte Bericht Gläserne Wände gezeigt. Dass Analysen zu solchen Problemen einen Nerv treffen, zeigte sich unter anderem am großen Interesse: Mehr als 15.000 Mal ist der Bericht bislang allein in der Online-Version abgerufen worden.

Doch nicht nur nichtreligiöse Menschen können diverse Formen von Diskriminierung erleben, auch Anhänger von anderen religiösen Glaubensrichtungen können sich wegen ihres Bekenntnisses und ihrer Überzeugungen benachteiligt fühlen. Um entsprechende Probleme sowohl nichtreligiöser wie religiöser Bürgerinnen und Bürger stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, wird die Antidiskriminierungsstelle des Bundes diesem Thema 2016 ein Themenjahr widmen. Das hat die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, mitgeteilt.

„Diskriminierungen wegen der Religion oder Weltanschauung machen etwa fünf Prozent unserer Beratungsfälle aus“, so Lüders. Weiter hieß es, die Antidiskriminierungsstelle nehme entsprechende Probleme sehr ernst und unterstütze Betroffene unter anderem mit einer juristischen Ersteinschätzung ihres Falles. Mit dem geplanten Themenjahr stellt die Antidiskriminierungsstelle ein weiteres der insgesamt sieben in Artikel 3 Grundgesetz genannten Benachteiligungsmerkmale in den Fokus, nachdem 2015 Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts im Mittelpunkt gestanden haben. Themen in den Vorjahren waren Diskriminierungen wegen des Alters sowie aufgrund von Behinderung und ethnischer Herkunft bzw. Zugehörigkeit.

Um Benachteiligungen aufgrund nichtreligiöser Lebensauffassungen eingehender zu untersuchen, ist von der Antidiskriminierungsstelle außerdem eine Fachexpertise in Auftrag gegeben worden. Diese soll bis zum Ende des ersten Quartals 2016 vorliegen.

Universitätsbibliothek exmatrikuliert „diesseits“

Das auflagenstärkste deutschsprachige Print-Magazin mit profiliert säkularer und humanistischer Perspektive können Studierende in Freiburg in Zukunft nicht mehr kostenfrei lesen.

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Titelfoto der aktuellen Ausgabe des Magazins.

Das vom Humanistischen Verband Deutschlands herausgegebene Magazin diesseits wird seit langem auch an zahlreiche deutsche Universitätsbibliotheken geliefert, damit die Inhalte und Themen interessierten Studierenden kostenfrei zugänglich sind.

Bis vor kurzem funktionierte diese Kooperation mit den Universitätsbibliotheken einwandfrei. Nach dem Erscheinen der neuesten Ausgabe, deren Titelthema sich dem Bericht „Gläserne Wände“ widmete, ließ die Universitätsbibliothek der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg nun jedoch mitteilen: „Nach Durchsicht der zuletzt übersandten Ausgabe durch den zuständigen Fachreferenten, haben wir beschlossen, diesen Titel nicht zu archivieren. Wir möchten Sie daher bitten, uns keine weiteren Ausgaben mehr zu schicken.“

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Thema der Ausgabe 3/2015.

Seitens des Magazins diesseits wurde diese Entscheidung mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. „Wir finden es erstaunlich und außerordentlich schade, dass unser ausführlicher und vielbeachteter Bericht zum Thema der systematischen Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland hier offenbar zum Stein des Anstoßes geworden ist, den jahrelangen einwandfreien Bezug plötzlich einzustellen“, hieß es dazu.

Anlässlich der überraschenden Mitteilung der Universitätsbibliothek Freiburg werde man die aktuelle Ausgabe nun jedoch als PDF zum kostenfreien Download anbieten, „damit sich alle Studierenden von diesem ‚Problemfall‘, der wohl zur Abbestellung führte, ein eigenes Bild machen können“, hieß es weiter. Zudem würde man das Magazin gerne auch zukünftig in der Universitätsbibliothek zur kostenfreien Lektüre zur Verfügung stellen. Um diesseits weiterhin in der Zeitschriftenauslage vor Ort anbieten zu können, sei nun jedoch die persönliche Mithilfe interessierter Studierender oder die von Hochschulmitarbeitern erforderlich. Wer die Redaktion dabei unterstützen möchte, das Magazin auch an der Universität Freiburg vorrätig zu halten, wird daher um eine entsprechende Mitteilung per E-Mail gebeten.

Download

diesseits – Das humanistische Magazin (Nr. 112, 3/2015)

Links

Website mit Kontaktdaten der Universitätsbibliothek Freiburg

#Politikaufklären

Helfen Sie dabei, den Bericht zur systematischen Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland an alle Mitglieder des Deutschen Bundestages zu versenden.

Wer in der Bundesrepublik nicht Mitglied in einer Kirche oder anderen traditionellen religiösen Glaubensgemeinschaft ist, hat oftmals die schlechteren Karten: auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungssystem, in der Politik, in den Medien und in der öffentlichen Wahrnehmung.

Um das gesellschaftliche und politische Bewusstsein für die vielfältigen und teils gravierenden Formen der Benachteiligung konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen zu verbessern, ist der Bericht Gläserne Wände entstanden. Aus Anlass der Umfrage „Diskriminierung in Deutschland 2015“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist der Bericht seit 17. September 2015 kostenfrei abrufbar.

Damit die Diskussionen in diesem Themenbereich endlich politisch in Bewegung kommen, reicht dies allein aber nicht aus. Ein erster wichtiger Schritt ist es somit, den Bericht allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages vorzulegen.

Für diese Stufe des Projekts #Politikaufklären wird ein Betrag von 3.000 € benötigt. Dieser Betrag wird für den Druck sowie in geringem Umfang für die Bildlizensierung und den Versand verwendet.

Wenn Sie uns dabei unterstützen möchten, Stufe 1 des Projekts zum Erfolg zu verhelfen und Teil des Förderkreises der Initiative zu werden, ist dies möglich durch eine Spende an:

HVD Bundesverband e.V.
IBAN DE41 1002 0500 0003 3271 01
BIC BFSWDE33BER
Bank für Sozialwirtschaft
Verwendungszweck: Spende für „Gläserne Wände“

Ab einer Spende in Höhe von 20 € (entspricht 3 Exemplaren) führen wir Sie hier auf Wunsch gern als Förderin bzw. Förderer der Initiative auf: www.glaeserne-waende.de/foerderkreis. Ab einer Spende in Höhe von 50 € erhalten Sie auf Wunsch ein Exemplar mit persönlicher Widmung der Autoren geschenkt.

Ab einer Spende in Höhe von 100 Euro stellen wir auf Wunsch eine Spendenquittung aus. Bei geringeren Spenden reicht dem Finanzamt ein Kontobeleg.

Fragen beantworten wir gern. Telefonisch unter 030 613904-61 oder per E-Mail an foerdern[ät]glaeserne-waende.de.

Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen schon jetzt ganz herzlich.

Pressekonferenz zum Bericht „Gläserne Wände“

Anlässlich der heute gestarteten bundesweiten Umfrage „Diskriminierung in Deutschland 2015“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt der Humanistische Verband Deutschlands am 17. September 2015 den Bericht „Gläserne Wände“ zur systematischen Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland vor. Die kompakte Broschüre beschreibt auf rund 100 Seiten, in welchen Bereichen Bürgerinnen und Bürger ohne religiöses Bekenntnis benachteiligt werden und verweist auf aktuelle Konfliktfelder. Sie erläutert politische und rechtliche Hintergründe des Status quo und nennt Fallbeispiele. Komplettiert werden die Darstellungen durch Vorschläge, wie die Politik Benachteiligungen abbauen könnte, sowie durch O-Töne konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen aus ganz Deutschland und eine Auswahl relevanter statistischer Befunde. Bislang ist „Gläserne Wände“ ist der einzige umfassende Bericht dieser Art.

Zur Vorstellung des Berichts möchten wir Sie daher herzlich ganz einladen zur

Pressekonferenz
Termin: Donnerstag, 17. September 2015 um 14.30 Uhr
Ort: Sitz des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Wallstr. 61-65, 10179 Berlin, 1. OG

Ihre Gesprächspartner/-innen sind:

  • Michael Bauer; Politologe und Vorstand des Humanistischen Verbandes Bayern, K.d.ö.R.
  • Dr. Frieder Otto Wolf; Philosoph, Politologe und Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands (Bundesverband) e.V.
  • Ines Scheibe; Psychologin und Mitglied des HVD-Bundesvorstandes

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und bitten um Anmeldung Ihrer Teilnahme bis zum 16. September 2015 telefonisch unter 030 613904-61 oder per E-Mail presse@humanismus.de. Es besteht im Anschluss an die Pressekonferenz die Möglichkeit zu Einzel-Interviews.

Sie möchten mehr Informationen erhalten?

Gerne lassen wir Ihnen Auszüge des Berichts schon vor dem 17. September 2015 zukommen. Diese können Sie ab sofort unter der Adresse www.glaeserne-waende.de/presse anfordern. Gerne sind wir auch bei sonstigen Fragen per E-Mail an presse@humanismus.de oder telefonisch unter 030 613 904-61 für Sie da.

Bürger zweiter Klasse?

Humanistischer Verband Deutschlands veröffentlicht ersten Bericht zur systematischen Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland.

„Menschen ohne religiöses Bekenntnis sind in der Bundesrepublik Deutschland bis heute Bürger zweiter Klasse. Nicht das erste Mal, aber besonders eindrücklich vor Augen geführt wurde uns dies vor kurzem bei den skandalösen Vorgängen um die Novellierung des ZDF-Staatsvertrages.“ Das sagte am Montag der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, in Berlin anlässlich des Starts des Onlineportals zum Bericht „Gläserne Wände“, der am 17. September 2015 erscheint.

Wolf sagte weiter, der trotz wiederholter Aufforderungen und Appelle von verschiedenen Seiten durch die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer „fortgesetzte Ausschluss aus dem Rundfunkrat hat uns unmissverständlich klargemacht: Konfessionsfreie und nichtreligiöse Menschen haben zwar stets die gleichen Pflichten, aber nicht die gleichen Rechte oder Chancen.“ Zuvor hatten im Juni die Regierungschefinnen und -chefs eine Novelle des ZDF-Staatsvertrages unterzeichnet, die neben Vertretern der Kirchen sowie der Jüdischen Gemeinde in Deutschland zukünftig auch Vertreter der Muslime den Rundfunkrat des Senders einbezieht, nicht jedoch Vertreter von kirchen- und glaubensfernen Bürgern bzw. Beitragszahlern.

Am morgigen Dienstag nun beginnt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die bundesweite Umfrage „Diskriminierung in Deutschland 2015“. Anlässlich dieser Umfrage gibt der Humanistische Verband erstmals den Bericht „Gläserne Wände“ zur systematischen Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland heraus.

Rund 25 Millionen Menschen in der Bundesrepublik, knapp ein Drittel der Bevölkerung, gehören keiner Konfession an. Die große Mehrheit von ihnen ist nicht religiös. In den Großstädten – in den alten wie in den neuen Bundesländern – ist ihr Anteil regelmäßig erheblich höher. Doch wer in Deutschland nicht Mitglied in einer Kirche oder anderen traditionellen religiösen Glaubensgemeinschaft ist, hat oftmals die schlechteren Karten: auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungssystem, in der Politik, in den Medien und in der öffentlichen Wahrnehmung.

Dr. Thomas Heinrichs, Rechtsanwalt und Experte für Weltanschauungs- und Religionsverfassungsrecht, nennt einen Grund, warum kirchenferne Menschen in der Bundesrepublik bis heute Bürger zweiter Klasse sind. „Das Recht der Religionen und Weltanschauungsgemeinschaften in der BRD ist in seinen wesentlichen Zügen aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen worden. Zwar kennt die Weimarer Reichsverfassung die formale Gleichstellung aller Religionen und Weltanschauungsgemeinschaften, faktisch aber orientiert sich das Recht am Muster der Kirche. Wer nicht als Kirche organisiert ist und wer nicht in der Rechtsform der Körperschaft existiert, erscheint rechtlich und auch faktisch als Religion bzw. Weltanschauung zweiter Klasse. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Noch immer ist in Recht und Politik die ‚Kirche‘ die normsetzende Form von Religion und Weltanschauung. Alle anders organisierten Religionen und Weltanschauungen werden strukturell benachteiligt.“

Um das gesellschaftliche und politische Bewusstsein für die vielfältigen und teils gravierenden Formen der Diskriminierung konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen zu verbessern, ist der Bericht „Gläserne Wände“ entstanden. Die kompakte Broschüre beschreibt auf rund 100 Seiten, in welchen Bereichen Bürgerinnen und Bürger ohne religiöses Bekenntnis benachteiligt werden und verweist auf aktuelle Konfliktfelder. Sie erläutert politische und rechtliche Hintergründe des Status quo und nennt Fallbeispiele. Komplettiert werden die Darstellungen durch Vorschläge, wie die Politik Benachteiligungen abbauen könnte, sowie durch O-Töne konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen aus ganz Deutschland und eine Auswahl relevanter statistischer Befunde.

Zum Start der Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und des Onlineportals zum Bericht „Gläserne Wände“ sagte Frieder Otto Wolf weiter: „Einseitige politische und gesetzliche Entwicklungen oder Reformen zu einer Art Kartell der Religionsgemeinschaften, wie sie zunehmend deutlich sichtbarer sind, widersprechen nicht nur den im Grundgesetz enthaltenen Geboten zur Gleichbehandlung. Sie zeugen auch von mangelndem Respekt und fehlender Wertschätzung für die unzähligen wertvollen Beiträge nichtreligiöser Menschen zur pluralistischen Gesellschaft und ihrem Zusammenhalt. Angesichts eines politischen öffentlichen Bewusstseins, das sich in dieser Frage immer noch an den Kirchen orientiert und die Konfessionsfreien meistens einfach ‚vergisst‘, ist es von zunehmender Bedeutung, immer wieder die leider nur selbstverständlich scheinende Botschaft zu betonen: Ja, ich will – gleiche Rechte!“

Start der Umfrage „Diskriminierung in Deutschland“

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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen rufen gemeinsam zur Teilnahme an der bislang größten in Deutschland gestarteten Umfrage zu Diskriminierungserfahrungen auf.

“Bisher fehlt es in Deutschland an detaillierten Daten zu Diskriminierungserfahrungen. Wir brauchen mehr Informationen, um Betroffenen besser helfen zu können”, sagte Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, zum Auftakt der Umfrage am Montag in Berlin.

Niemand darf in Deutschland benachteiligt werden, nur weil jemand eine Behinderung hat, “zu alt” oder “zu jung” ist oder eine Zuwanderungsgeschichte hat. Auch Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder der Religion sind nicht zulässig. Ziel der Umfrage ist es, einen möglichst genauen Überblick über Diskriminierungserfahrungen in Deutschland zu geben. Beratungserfahrungen zeigen, dass Diskriminierung praktisch alle Bevölkerungsgruppen betreffen kann.

“Gerade gegenüber Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die vielleicht einen fremd klingenden Namen haben, nicht akzentfrei deutsch sprechen oder auch anders aussehen, können oft Vorurteile entstehen, die schnell zu Benachteiligung und Diskriminierung führen”, sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoguz. “Ich wünsche mir, dass möglichst viele von ihnen an der Umfrage teilnehmen und uns von ihren Erfahrungen berichten. Nur wenn wir wissen, wie und wo Diskriminierung entsteht, können wir in der Politik geeignete Konzepte dagegen entwickeln.”

“Aus vielen Zuschriften und persönlichen Gesprächen weiß ich, dass Menschen mit Behinderungen immer noch in allen Lebensbereichen Benachteiligungen ausgesetzt sind”, sagte die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele. “Hier müssen wir gezielter nachforschen. Deswegen ist die Umfrage sehr wichtig.”

Die erhobenen Daten gehen in den Bericht an den Deutschen Bundestag ein, den die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeinsam mit den Beauftragten der Bundesregierung 2017 vorlegen wird. In dem Bericht werden auch Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis formuliert.

Die Befragung basiert auf zwei Säulen. In einer repräsentativen Umfrage wird zum einen ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland von Diskriminierung betroffen sind und was sie über den Schutz vor Benachteiligung wissen. Zum anderen ruft die Antidiskriminierungsstelle Betroffene in einer umfassenden Erhebung dazu auf, Diskriminierungserfahrungen genauer zu schildern.

Dabei stehen folgende Leitfragen im Vordergrund:

In welchen Lebensbereichen wird Diskriminierung erlebt?

Wer oder was hat die Benachteiligung verursacht?

Welche Arten von Diskriminierungserfahrungen gibt es?

Welche Auswirkungen haben Diskriminierungserfahrungen auf die Betroffenen?

Welche Konsequenzen ziehen Betroffene aus Diskriminierungserfahrungen?

Zielgruppe der in Zusammenarbeit mit dem Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) an der Humboldt-Universität zu Berlin konzipierten Betroffenenumfrage sind alle in Deutschland lebenden Menschen ab 14 Jahren. Erreicht werden sollen Menschen, die nach ihrer eigenen Wahrnehmung Diskriminierung erlebt haben sowie Menschen, die Diskriminierung miterlebt oder beobachtet haben.

Vom 1. September bis zum 30. November 2015 sind alle Betroffenen dazu aufgerufen, ihre Erfahrungen mit Diskriminierung im Rahmen der Befragung zu schildern. Teilnehmende können den Fragebogen unter www.umfrage-diskriminierung.de online ausfüllen oder im Papierformat abrufen. Im gleichen Zeitraum wird die repräsentative Telefonumfrage durchgeführt.

Erste Ergebnisse werden 2016 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Detaillierte Ergebnisse werden im Dritten Gemeinsamen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemäß § 27 Abs. 4 AGG an den Deutschen Bundestag 2017 vorgestellt.

„Das kann ich nicht nachvollziehen“

Foto: Esther Stosch / pixelio.de

Schulden in vierstelliger Höhe – aus heiterem Himmel. Mit diesem Szenario sieht sich derzeit eine 60-jährige Berlinerin konfrontiert. Denn die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz nimmt auch gern Geld von Menschen, die in ihrem ganzen Leben so gut wie nichts mit Religion am Hut hatten. Unterstützt wird diese dabei vom Finanzamt.

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Die Freiheit, keine Religion zu haben, sollte gleichberechtigt sein

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Um die Ausgrenzung und soziale Ächtung Anders- und Nichtgläubiger zu beenden, muss die Politik endlich dafür sorgen, dass die Freiheit, keine Religion zu haben, gleichberechtigt ist mit der Freiheit zur und in der Religion – auch wenn es mitunter schwer fällt, sich gegenseitig zuzugestehen: Der Mensch kann gut sein mit und ohne den Glauben an einen Gott.

Frank Stößel, Sonderschulrektor a.D.

Offen humanistisch-atheistische Lebensauffassung ist nicht willkommen

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Meine eigene Erfahrung mit Begabtenförderwerken zeigt, dass gerade parteinahe Stiftungen Bewerber aus den neuen Bundesländern mit einer offen humanistisch-atheistischen Lebensauffassung nicht sehr willkommen heißen. Umso wichtiger ist es, dass es ein humanistisches Begabtenförderwerk für Studierende ohne religiöse Überzeugungen gibt.

Alexander Rabe, Humanbiologe (M.Sc.) und Doktorand

„Sie haben es erlebt? Berichten Sie davon!“

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Am 1. September 2015 startet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die bislang größte Umfrage zu Diskriminierungserfahrungen in Deutschland. Unter dem Motto „Sie haben es erlebt? Berichten Sie davon!“ können sich bis zum 30. November 2015 alle in Deutschland lebenden Menschen ab 14 Jahren zu Diskriminierungen äußern, die sie in den verschiedensten Lebensbereichen selbst erfahren oder beobachtet haben. Die Ergebnisse der Umfrage werden maßgeblich dazu beitragen, Empfehlungen zum Abbau von Diskriminierung in Deutschland zu entwickeln.

Unter www.umfrage-diskriminierung.de finden Sie alle Informationen zur Umfrage und ab dem 1. September 2015 auch den direkten Link zum Fragebogen.
Inhaltliche Fragen zur Umfrage beantwortet die Projektverantwortliche bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Nathalie Schlenzka (Nathalie.Schlenzka@ads.bund.de, 030 18555 1813).