Steuerschuldig, bis die Unschuld bewiesen ist

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Wie die Evangelische Kirche versucht, Konfessionsfreie zur Kasse zu bitten – ein Erfahrungsbericht

Fragebogen zur Kirchensteuer-Rasterfahndung. Foto © A. Platzek
Kirchensteuer-Rasterfahndung: Solche Fragenbögen verschicken die Kirchensteuerstellen bei den Finanzämtern in Berlin zehntausendfach. Foto: © A. Platzek

Von Barbro Walker

Im Frühjahr dieses Jahres bin ich berufsbedingt nach Berlin umgezogen und erhielt nun – nach fünf Monaten am Wohnort – zu meiner Überraschung ein Schreiben von der „Kirchensteuerstelle beim Finanzamt Treptow-Köpenick“, die behauptet, dass meine Kirchenmitgliedschaft „ungeklärt“ sei. Ich bin vor 16 Jahren aus der Kirche ausgetreten. Ich wurde gebeten, umgehend hierzu Angaben in einem beigefügten Bogen zu machen. Der Bogen enthielt allerlei sehr persönliche Fragen (wie etwa wann und wo ich getauft wurde) und darüber hinaus wurden Angaben abgefragt, die wohl kaum von einem mittelalten Erwachsenen gemacht werden können (etwa wie meine genaue Anschrift zum Zeitpunkt meiner Geburt lautete). Insgesamt stellte der Bogen mehr als 20 Fragen, zu denen auch Details zu meinem Kirchenaustritt (wann, wo, zuständige Behörde) gehören. Ich wurde gebeten, meinen Kirchenaustritt nachzuweisen, indem ich die Austrittbescheinigung der Behörde, die mir (vor Jahrzenten) meinen Austritt bescheinigt hat, beizufügen. Selbstredend musste ich befürchten, das entsprechende Dokument nicht mehr zu haben. Ich wusste nicht mal mehr mit Sicherheit zu sagen, welchen Wohnort ich zum Zeitpunkt meines gewollten und ganz bewusst gewählten Austrittes hatte. Ich sollte nun aber bitte binnen zwei Wochen antworten.

Meiner verärgerten Rückfrage bei der „Kirchensteuerstelle“ des Finanzamtes wurde mit entspannter Nachdrücklichkeit begegnet. Ich brauche nur das beantworten, was ich auch wisse und man wolle mir ja keine Kirchenmitgliedschaft unterstellen. Die Verärgerung über den Fragebogen kenne man schon; das sei sogar schon in der Presse diskutiert worden.

Im Internet konnte ich dann recherchieren, dass sogar schon Rechtsklagen diesbezüglich eingereicht wurden – allerdings ohne Erfolg für die Betroffenen. In der Vergangenheit hat es offenbar etliche Fälle wie meinen gegeben: Berufsbedingt ziehen Menschen, die bereits vor Jahrzehnten aus der Kirche ausgetreten sind – und deshalb folglich auch seit Jahrzehnten keine Kirchensteuer zahlen –, nach Berlin und werden plötzlich als potenzielle Kirchenmitglieder gehandelt. Es sei denn, sie können ihren Kirchenaustritt noch nachweisen. In den Fällen, in denen der Kirchenaustritt – wie wohl bei den meisten 40- oder 50-Jährigen – Jahrzehnte zurückliegt, kann oft natürlich die entsprechende Bescheinigung nicht mehr vorgelegt werden, was die Kirchenstelle des Finanzamtes dann dreist als Kirchenmitgliedschaft wertet und die Menschen rückwirkend zu einer Nachzahlung von Kirchensteuer ab ihrem Umzugszeitpunkt verpflichtet. Für Personen, deren Umzug bereits eine Weile her ist, und offenbar wird genau hierauf spekuliert, werden nun hohe Summen fällig.

Unfassbar, unredlich, haarsträubend, dreist

Diese Praxis erscheint umso abstruser, wenn Menschen (wie ich) zuvor in mehreren anderen Bundesländern gelebt und gearbeitet haben und bei allen Finanzämtern seit Jahrzehnten als Nichtmitglieder der Kirche geführt wurden. Nach dem Umzug nach Berlin wird der Spieß plötzlich umgedreht und die mit der eigenen Unterschrift im Lohnsteuerausgleich bescheinigte wahrheitsgemäße Angabe „Nichtmitglied einer Kirche“ wird kurzerhand für null und nichtig erklärt.

Für mich als Atheistin ist diese Praxis komplett unfassbar, sie kann mit dem Wort Unredlichkeit nur milde beschrieben werden. Als sei die Tatsache, dass in einem angeblich säkularen Staat ein staatliches Finanzamt die Gelder für eine private Religionsgemeinschaft eintreibt, nicht schon skandalös genug, geht man in Berlin noch einen Schritt weiter und macht Nichtmitglieder der Kirche kurzerhand ungefragt zu Mitgliedern und nötigt sie – offenbar rechtlich gebilligt – zu Zahlungen, von denen sie in anderen Bundesländern wegen ihres Kirchenaustritts bereits seit Jahrzehnten befreit sind. (Die Tatsache, dass man keine Kirchensteuer zahlt, belegt ja im Prinzip den Kirchenaustritt, denn Kirchensteuer wird in Deutschland einem jeden Arbeitnehmer in der Bundesrepublik automatisch und ungefragt abgezogen – es sei denn, er oder sie tritt aus der Kirche aus. Das haarsträubende Privileg der Kirchen hierzulande, dass der Staat sich zu deren Geldeintreiber macht, ist offenbar noch nicht genug des Unrechts.)

Die ganze Sache empört mich umso mehr, als dass ich in der Vergangenheit einige Male – wohlwissend, dass das Unternehmen erfolglos sein würde – Bewerbungen auf an kirchlichen Hochschulen ausgeschriebene Professuren einreichte, die – zunächst sehr interessiert und schon die Einladung zum Vorsingen vorbereitend – immer sofort verstummten, sobald die Frage nach meiner Kirchenmitgliedschaft von mir wahrheitsgemäß beantwortet wurde. Mit meiner Auskunft darüber, dass ich keiner Kirche angehöre, erlosch das zuvor bekundete Interesse an mir als Kandidatin immer urplötzlich.

Es ist mehr als dreist, dass die Kirche dort, wo man etwas von ihr will, die Auskunft „Nichtmitglied“ problemlos anerkennt, diese dann – wenn es ums Geld geht – auf einmal aber anzweifelt – gerade so, wie es passt!

Gegenbeweise werden ignoriert

Dass die Damen und Herren der Kirchenstelle des Finanzamtes in Berlin bei Neuzugezogenen ein plötzlicher Gedächtnisverlust befällt, erklärt dann auch, weshalb sie kein Interesse daran haben, doch einfach schnell selbst bei der Kirche anzufragen, ob ihr Verdachtskandidat Kirchenmitglied ist. Für das Finanzamt als persönlichem Geldeintreiber der Kirche wäre es ja ein Leichtes, dies zu recherchieren angesichts all der Daten, die ihm vorliegen. Aber man stellt sich bewusst dumm – wohl wissend, dass es dem Nichtmitglied, das man „im Netz“ hat, kaum gelingen dürfte, das entkräftende Dokument des Jahrzehnte zurückliegenden Kirchenaustritts vorzulegen. Selbstredend werden auch all die dem Finanzamt vorliegenden Nachweise tatsächlicher Mitgliedschaften in einschlägigen kirchenkritischen Verbänden geflissentlich ignoriert.

Keine andere Glaubensgemeinschaft und kein Verein könnte mit derart unlauteren Methoden Nichtmitgliedern Geld aus der Tasche ziehen. Man stelle sich vor, die Church of the Flying Spaghettimonster oder der Sportverein träte an Nichtmitglieder heran und dürfte – und das mit juristischer Billigung – einfach behaupten, Nichtmitglieder seien Mitglieder, solange sie nicht ihren Austritt belegen können. Oder man stelle sich vor, ein Verein, aus dem man vor 30 Jahren ausgetreten war und bei dem man seit 30 Jahren keine Mitgliedsbeiträge zahlte, erschiene plötzlich auf der Bildfläche und behaupte, man sei eventuell noch Mitglied und solle doch seinen Austritt von vor drei Jahrzehnten belegen. Ansonsten bitte zahlen. Undenkbar!

Gäbe es in Deutschland eine ordentliche Trennung zwischen Staat und Kirche, so hätte ein privater religiöser Kult nicht ansatzweise das Recht, persönliche Daten einzufordern, geschweige denn eine beliebige Person auf Verdacht als ihm zugehörig einzustufen.

Barbro Walke
Prof. Dr. Barbro Walker ist Hochschullehrerin für Kindheitspädagogik. Sie ist u.a. auch Mitglied des Wissenschaftsrates der Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP).

Dass das Finanzamt mit den Steuerunterlagen überdies eine Unterschrift von mir erhält, mit der ich die Richtigkeit meiner Angaben – und damit meine Nichtmitgliedschaft in einer Kirche – verifiziere, scheint der Kirche ebenfalls nicht genug. Interessanterweise wird jedoch all meinen anderen Angaben Glaube geschenkt: Weshalb wird nicht auch angezweifelt, dass ich den Professoren- oder Doktortitel zurecht trage? Die Antwort ist simpel: Diese Unterstellung brächte der Kirche kein Geld ein.

Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten

Zwischenzeitlich hatte ich nun die Kirchensteuerstelle beim Finanzamt Treptow-Köpenick gebeten, mir binnen zwei Wochen mitzuteilen, ob sie meine Auskunft und meine nun nochmals schriftlich versicherte Nichtmitgliedschaft anerkennt. Ich hatte darauf aufmerksam gemacht, dass ich nach dem Verstreichen einer Frist von zwei Wochen bei Nichtantwort davon ausgehe, dass sie dies anerkennt. Ich erhielt bisher keine Antwort. Nach nochmaliger Bitte, man möge mir doch den Eingang meiner E-Mail bestätigen, kam ebenfalls keine Reaktion. Auch eine weitere Bitte um Eingangsbestätigung meiner E-Mail blieb unbeantwortet.

Das beharrliche Schweigen lässt befürchten, dass die Kirchensteuerstelle doch tatsächlich vorhat, mich trotz meiner Nichtmitgliedschaft in einer Kirche zur Zahlungen von Kirchensteuer zu zwingen und ihr propagiertes achtes Gebot – „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“ – unter den Tisch fallen zu lassen.

Es beruhigt ungemein, dass ich den allesentscheidenden Nachweis über meinen Kirchenaustritt aus dem Jahre 2001 inzwischen in meinen Unterlagen finden konnte. An dem üblen Geschmack, den die Geldeintreiberei des Finanzamtes im Auftrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hinterlässt, ändert das aber nichts.


Zum Thema
1. Rasterfahndung für die Kasse Gottes (freitag.de)
2. Die Kirchensteuer muss endlich abgeschafft werden (welt.de)

Staatlich geförderte Atheisten-Diffamierung

Wolfgang Ipolt Foto: © dpa

Wo endet die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit, wo beginnen Hasskommentar oder Hetzrede? Und was sind hier die Maßstäbe für durch öffentliche Haushalte besoldete Amtsträger? Diese Fragen wirft aktuell ein am vergangenen Wochenende in den Medien verbreitetes Porträt des Görlitzer Bischofs Wolfgang Ipolt auf. Dieser sagte dort, gottlose Gesellschaften seien erbarmungslos.

Von Arik Platzek

Nicht alle der vielfältigen Probleme und Schieflagen, die heute im Verhältnis zwischen Staat und den Religionsgemeinschaften bzw. konfessionsfreien oder auch nichtreligiösen Bürgerinnen und Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland zu erkennen sind, lassen sich adäquat in den Kategorien Benachteiligung/Diskriminierung fassen. Ein aktuelles Beispiel für dieses bisher kaum systematisch erfasste Feld ist nun am vergangenen Wochenende durch ein in Thüringer Medien veröffentlichtes Porträt des katholischen Bischofs Wolfgang Ipolt aufgeworfen worden. In dem u.a. in der Thüringischen Landeszeitung verbreiteten Text wird Ipolt mit den Worten zitiert: „Ohne Gott wird unsere Gesellschaft erbarmungslos. Ohne Gott verliert sie bestimmte Maßstäbe“, so der Bischof des Bistums Görlitz. Im Text hieß es auch, den wenigen Kirchenmitgliedern in der Region käme daher eine besonders wichtige Rolle zu.

Wolfgang Ipolt ist seit 2011 Bischof des Bistums Görlitz, das Teile von Brandenburg und Sachsen umfasst. Mehrere Millionen Euro erhält das Bistum pro Jahr von den Ländern. Foto: © dpa
Wolfgang Ipolt ist seit 2011 Bischof des Bistums Görlitz, das Teile von Brandenburg und Sachsen umfasst. Mehrere Millionen Euro erhält das Bistum pro Jahr von den Ländern. Foto: © dpa

Doch wen repräsentiert der katholische Würdenträger überhaupt, für wen spricht er? Im Fall von Wolfgang Ipolt sind es zunächst nicht viele Menschen, denn das durch ihn geleitete Bistum Görlitz ist die zahlenmäßig kleinste Diözese auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Rund 29.000 Kirchenmitglieder zählte Bischof Ipolt Mitte Juni dieses Jahres laut Thüringischer Landeszeitung, einschließlich von Kindern im nicht religionsmündigen Alter unter 14 Jahren. Das entspricht knapp 3,5 Prozent der Gesamtbevölkerung im Zuständigkeitsbereich des Bistums, das sich auf den südlichen Teil Brandenburgs und den sächsischen Teil der Oberlausitz erstreckt. Rund 80 Prozent der dort lebenden Menschen gehören keiner Kirche oder anderen Religionsgemeinschaft an, der ganz überwiegende Teil ist nichtreligiös, viele bezeichnen sich wissenschaftlich fundierten Studien zufolge – sofern befragt – als atheistisch oder agnostisch denkende Menschen, sie sind „ohne Gott“.

Diffamierende Äußerungen sind kein Einzelfall

Auch wenn die Äußerungen des Bischofs auf den ersten Blick erschreckend diffamierend, infam und realitätsblind wirken können, sind derartige Behauptungen für Persönlichkeiten von katholisch hohem Rang nicht sonderlich überraschend. Bundesweite Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte etwa im Frühjahr 2016 Ipolts hessischer Amtskollege Heinz Josef Algermissen. Der Fuldaer Bischof hatte in einer Predigt den versammelten Gläubigen gesagt, ein Mensch ohne den Osterglauben (d.h. den Glauben an die Auferstehung des christlichen Religionsstifters von den Toten) werde „zu einem großen Sicherheitsrisiko für die Mitwelt, denn seine innere Hektik, diese ausgesprochene oder unausgesprochene Daseinsangst lassen ihn dann auch im Letzten blindwütig zuschlagen und alles zerstören.“ Algermissen sagte außerdem, Menschen ohne Osterglauben würden „über Leichen“ gehen. Ein noch breiteres Echo erzeugt hatte eine Rede des katholischen Militärbischofs Franz-Josef Overbeck im Jahr 2012 vor einer ins Internet übertragenen Versammlung von Offizieren, in der Overbeck sagte, „ohne gelebte Praxis von Religion gibt es kein Menschsein.“

Doch wie blindwütig, zerstörerisch und mörderisch sind die „gottlosen“ Bürgerinnen und Bürger in kirchenfernen Gesellschaften? Sind die Brandenburger und Sachsen ohne religiöse Überzeugungen tatsächlich erbarmungslos und unmenschlich?

Diese Frage stellt sich eigentlich nicht wirklich, wie der Blick in den Alltag der in weiten Teilen stark säkularisierten Gesellschaft Deutschlands zeigt. Sie wird aber doch aufgeworfen, weil in allen Fällen – beim Essener Overbeck, dem Fuldaer Algermissen und dem Görlitzer Ipolt – nicht einfache Kirchenanhänger seltsame Behauptungen äußern, die ihre glaubensfernen Mitbürgerinnen und -bürger als zweifelhafte Meinungen wirklichkeitsfremder Gläubiger abtun können. Denn hier handelt es sich um kirchliche Funktionäre und Amtsträger mit höchstem Rang auf Landesebene, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannte Institutionen vertreten.

Äußerungen bzw. Behauptungen wie die, dass gottlose Gesellschaften „erbarmungslos“ seien und in diesem Sinne „bestimmte Maßstäbe“ verlören, sind zudem anderer Natur als beispielsweise die von christlich-religiösen Vorstellungen getragene Ansicht, ein Priester könne eine Teigoblate in ein reales Stück des Leibes des von den Toten auferstandenen und in den Himmel gefahrenen Religionsstifters umwandeln. Die jüngste Äußerung Ipolts unterscheidet sich auch ebenso wie die Ausführungen Algermissens qualitativ stark von der Behauptung, gläubige Christinnen und Christen wären durch ihren Gott zur Nächstenliebe und Barmherzigkeit aufgerufen. Während diese beispielhaften Äußerungen als Glaubenssätze auch von kirchenfernen und nichtreligiösen Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert werden können, handelt es sich bei den hier aus aktuellem Anlass in den Mittelpunkt gestellten Äußerungen nicht um schlichte Glaubenssätze, sondern um Behauptungen, die sich auf andere Angehörige unserer Gesellschaft beziehen und überprüft werden können.

Ipolt vertritt eine staatlich geförderte Institution

Herausragende Brisanz gewinnen bischöfliche Warnungen vor Menschen bzw. Gesellschaften ohne „Gott“ schließlich nicht nur dadurch, dass sie Äußerungen mit einer Qualität enthalten, die der katholischen Kirche fernstehende Beobachter als konkreten Hasskommentar oder als Hetzrede empfinden können. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die öffentlich verbreiteten Meinungen der Bischöfe nicht zuletzt deshalb, da deren Tätigkeiten zum beachtlichen Teil aus öffentlichen Haushalten finanziert werden, im Fall des Görlitzer Bischofs Wolfgang Ipolt aus den Etats von Brandenburg und Sachsen, mithin durch die Steuern vieler kirchenferner Bürgerinnen und Bürger.

Laut dem Geschäftsbericht für das Jahr 2015 erhielt das Bistum wie schon in den Vorjahren rund 500.000 Euro von den beiden Ländern. Ein Betrag, aus dem u.a. die Tätigkeiten und das Salär des Bischofs Ipolt finanziert werden. Die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen der Kirchenangehörigen (Kirchensteuern) decken laut Geschäftsbericht nur rund ein Drittel der Gesamteinnahmen. Im Geschäftsbericht heißt es weiter: „Darüber hinaus erhält das Bistum Personal- und Sachkostenzuschüsse für die Erteilung des Religionsunterrichtes, für die Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten und anderen Bereichen der kategorialen Seelsorge. Die äußere Sanierung und Instandsetzung der Kathedrale St. Jakobus wurde ebenfalls durch die öffentliche Hand unterstützt.“ Millionen Euro pro Jahr aus den Taschen auch der großen konfessionsfreien und nichtreligiösen Bevölkerungsmehrheit fließen also an den kirchlichen Haushalt des Bistums, dem Wolfgang Ipolt vorsteht. Erbarmungslosigkeit sieht jedenfalls anders aus.

Wo endet der Glaubenssatz, wo beginnen Hasskommentar und Hetzrede?

Äußerungen in der Kategorie Atheisten-Diffamierung können somit offenkundig nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn sowohl in der staatlichen Anerkennung, die im Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts der Bistümer zu sehen ist, wie in der direkten finanziellen Förderung, der Übertragung der (steuerlich refinanzierten) Trägerschaft für soziale Einrichtungen oder der Zulassung zur Erteilung von Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen kommt ein staatsnahes Verhältnis zum Ausdruck. Zu dessen Erlangung kirchlicherseits vielfach auf die „guten Werke“ für die gesamte Gesellschaft und eine hervorragende sozial- und kulturbezogene Verantwortungsübernahme verwiesen wird. Bischof Ipolt kann insofern gesehen werden als ein hoher Regierungsbeamter im Auftrag der katholischen Kirche, dessen Bistum jedoch ohne die öffentlichen Zuwendungen wohl kaum in seiner jetzigen Gestalt tätig sein könnte.

Die hier vorliegende Frage lautet also nicht, ob ein Bischof (gleich welcher der zahlreichen Kirchen) Äußerungen wie von Ipolt, Algermissen und Overbeck von sich geben können sollte, sondern ob Institutionen, deren höchste Vertreter sich regelmäßig in für eine weltanschaulich pluralistische Gesellschaft äußerst unangemessener Weise äußern, in vielfältiger Form durch staatliche Stellen gefördert werden sollten.

Oder ob für Bischöfe vergleichbare Maßstäbe gelten müssten wie für Regierungs- und Ministerialbeamte, die beispielsweise wohl nicht folgenlos öffentlich die Behauptung verbreiten könnten, eine Gesellschaft ohne festen Glauben an die „unsichtbare Hand des Marktes“ und den entfesselten Kapitalismus wäre eine freiheitsfeindliche, diktatorische und unterdrückerische Gesellschaft. Sicherlich würden auch viele Kirchenangehörige hier die Frage stellen, inwiefern hier die institutionelle Funktionsträgerschaft solchen Ausführungen Grenzen zu setzen hat. Warum also sollte ein Bischof, der seine Bezüge aus öffentlichen Mitteln erhält, sich geringeren Anforderungen bei der Wortwahl im Rahmen der Berufsausübung ausgesetzt sehen als andere Personen im öffentlichen Dienst? Sollte ein katholischer Bischof ungestört Äußerungen über Gesellschaften oder Menschen ohne den „Gott“ seiner Kirche absondern können, die von kirchenfernen Steuerzahlern als Hasskommentar oder Hetzrede gegen ihre säkulare, areligiöse Lebensauffassung wahrgenommen werden?

Auch diese Äußerungen sind ein beachtliches Problem

Vielleicht würde der eine oder andere Kirchgänger hier noch einwenden wollen, die bischöfliche Aussage sei doch eigentlich metaphorisch gemeint und auf die Gesellschaften bezogen, die Menschen mit dem Glauben an einen Gott unterdrücken oder verfolgen. Solche wären erbarmungslos, mag der Bischof habe sagen wollen. Und man könnte ihm unumwunden zustimmen, auch aus kirchenferner und religionsdistanzierter Perspektive. Doch dies hat Ipolt nicht gesagt, sondern durch seine Wortwahl das weitere Feld an Interpretationen eröffnet. Zweifellos wären einer wie ihm akademisch gebildeten Person alle wichtigen Differenzierungen möglich. Mit Blick auf seine Funktion und die ihm zustehende Vergütung sind sie gewiss auch zumutbar.

Fälle wie die jüngste Äußerung des Görlitzer Bischofs, Gesellschaften „ohne Gott“ seien erbarmungslos und verlören diesbezüglich ihre Maßstäbe, oder die etwas älteren Ausführungen seiner Kollegen Overbeck und Algermissen sind sicherlich nicht ohne weiteres im Kontext der Benachteiligung/Diskriminierung nichtreligiöser Menschen zu fassen. Ein trotzdem beachtliches Problem, von dem sich nichtreligiöse Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ernsthaft betroffen sehen können, sind derartige Ereignisse aber allemal.


Zum Thema
1. Studie: Werteorientierung bei Konfessionsfreien hoch ausgeprägt (diesseits.de)

Expertenkommission zur Evaluation von Staatsleistungen abgelehnt

Foto: Esther Stosch / pixelio.de

Ein Antrag an den Deutschen Bundestag auf Einrichtung einer Expertenkommission zur Evaluation der Staatsleistungen ist vom Finanzausschuss mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD abgelehnt worden. Die Summe der historischen Staatsleistungen beläuft sich derzeit auf rund 524 Millionen Euro pro Jahr – und wird weiter steigen. Dafür zahlen müssen auch kirchenferne Bürger.

Über 17 Milliarden Euro sind seit dem Bestehen der Bundesrepublik von den Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Bremen) an die großen Kirchen in Deutschland überwiesen worden, um diese für Enteignungen kirchlicher Güter vor über 200 Jahren zu entschädigen. Im laufenden Jahr werden sich diese sogenannten historischen Staatsleistungen auf insgesamt 524 Millionen Euro summieren, wie die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union gestern bekannt gab. Die Entschädigungsleistungen sind seit Jahrzehnten umstritten. Ein Grund dafür ist, dass einer kontinuierlich wachsenden Zahl kirchenferner Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik stetig wachsende Zuweisungen an die Kirchen aus den Haushalten der Länder gegenüberstehen.

Ein Antrag der Linksfraktion im Bundestag vom Mai 2015 (Drs. 18/4842) auf Einrichtung einer Expertenkommission beim Bundesfinanzministerium, die die bisherigen Entschädigungszahlungen evaluieren und prüfen sollte, ist nun am Mittwoch vom Finanzausschuss des Bundestages abgelehnt worden. Die Expertenkommission hätte den Wert der bisherigen Zahlungen seit Inkrafttreten des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen ermitteln sollen. Geprüft werden sollte auch, inwieweit die Verluste durch die Enteignungen im Jahr 1803 ausgeglichen worden sind. Die Expertenkommission sollte außerdem Vorschläge unterbreiten, welche Konsequenzen aus der bisherigen Entwicklung zu ziehen seien.

Der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses folgte das Plenum des Bundestages am Donnerstagabend.

Die Empfehlung im Bericht des Finanzausschusses an die Abgeordneten des Bundestages, den Antrag abzulehnen, wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE beschlossen. Der Stimme enthielten sich die Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen. Die Partei hatte sich in dem vor knapp einem Jahr veröffentlichten religionspolitischen Bericht „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ ebenfalls dafür ausgesprochen, eine Expertenkommission zur Evaluierung der historischen Staatsleistungen einzusetzen und die aus der Weimarer Reichsverfassung ins deutsche Grundgesetz übernommene Forderung nach einem Rahmengesetz für die Ablösung der Zahlungen der Länder anzugehen.

Der Bericht Gläserne Wände zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland geht auf dieses kontroverse Thema ebenfalls ein. „An der juristischen Legalität der verbleibenden Zahlungsverpflichtungen gibt es kaum Zweifel, an der moralischen Legitimität allerdings sehr wohl. Denn nach über 200 Jahren Entschädigungszahlungen dürfte wohl inzwischen ausreichende Kompensation geleistet worden sein“, so der Bericht.

Der Interessenkonflikt für den weltanschaulich neutralen Staat entsteht nun auch dadurch, „dass ein Teil aller Bürgerinnen an Zuwendungen für Institutionen beteiligt wird, denen sie nicht mehr angehören oder nie angehört haben, deren Werte und Überzeugungen sie nicht teilen und deren Angebote von ihnen nicht als sinnstiftend erfahren werden.“

Zur Lösung der Probleme enthält der Bericht zwei Vorschläge: Zum einen sollte das Geflecht finanzieller Zuweisungen staatlicherseits an die Kirchen-, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auf Grundlage der vom Grundgesetz vorgesehenen weltanschaulichen Neutralität und kooperativen Laizität überarbeitet werden. Zugleich sollte die Ablösung der sogenannten historischen Staatsleistungen erfolgen. Dabei sollten die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen, die die finanziellen Verhältnisse hier bisher regeln, erneuert werden, sodass etwaige Leistungen des Staates an Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften transparent werden.

Projekt B>P: Bürger*innen befragen Politiker*innen

In neun Tagen geht die Informations- und Dialogkampagne um den Bericht “Gläserne Wände” zur systematischen Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland in die nächste Phase. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden dann die Möglichkeit haben, unkompliziert von allen Abgeordneten ihres Landtages deren Haltung zu den im Bericht genannten Themen abzufordern.

Ab dem 10. Dezember 2016 werden sich konfessionsfreie und nichtreligiöse Menschen mittels der Website für den vor gut einem Jahr veröffentlichten Bericht „Gläserne Wände“ direkt an sämtliche Mitglieder des Parlamentes ihres Bundeslandes wenden können. Interessierte werden die Abgeordneten persönlich auf den Bericht aufmerksam machen und deren Haltung zu den vielfältigen Problemen, mit denen Menschen ohne Zugehörigkeit zu einer anerkannten Religionsgemeinschaft konfrontiert sind, abfragen können. Ziel dieser Projektstufe im Rahmen der Kampagne „Politikaufklären“ ist es, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Politik auf die im Bericht genannten Anliegen aufmerksam gemacht werden und in einen unmittelbaren Dialog mit Betroffenen treten.

Der Bericht zur Benachteiligung konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen war am 17. September 2015 im Rahmen der Umfrage „Diskriminierung in Deutschland“ der Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes veröffentlicht worden. Mit derzeit knapp 50.000 Abrufen und zahlreichen Medienberichten hat die Veröffentlichung des Humanistischen Verbandes Deutschlands mittlerweile eine vergleichsweise hohe Resonanz erreicht. In einer zweiten Stufe war der Bericht zum offiziellen Start des ADS-Themenjahres unter dem Motto „Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht“ im April dieses Jahres an die 630 Abgeordneten des Deutschen Bundestages übergeben worden. Der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, sagte zur Übergabe: „Viele konfessionsfreie Menschen, die zweifellos ebenso wertvolle Beiträge für unsere Gesellschaft erbringen wie konfessionell bzw. in Religionsgemeinschaften organisierte Menschen, müssen leider sehen, dass in Deutschland für sie immer noch gilt: gleiche Pflichten, aber weniger Rechte. Dies steht den Vorgaben des Grundgesetzes entgegen und bricht mit den Prinzipien und Werten einer offenen, demokratischen Gesellschaft.“

Die Übergabe des Berichts an die Mitglieder des Bundesparlamentes in Berlin wurde durch Spenden von Unterstützern finanziert. Der Bericht ist auch an Abgeordnete und Fachstellen mehrerer Länderparlamente versandt worden.

Arik Platzek, Co-Autor von „Gläserne Wände“, sagte zum für den internationalen Tag der Menschenrechte 2016 geplanten Start der Projektstufe: „Wir brauchen eine zeitgemäße weltanschauliche Ordnungspolitik, die einen tragfähigen Ausgleich zwischen der Menge legitimer Interessen im Verhältnis zwischen Staat und den religiösen oder areligiösen Weltanschauungen gewährleisten kann. Wir brauchen auch einen nachvollziehbaren Dialog zwischen staatlichen Institutionen und denen, die von der offenkundigen Schieflage in der heute immer noch anhaltenden kirchenzentrierten Praktizierung des im Grundgesetz angelegten Modells betroffen sind. Wir können es nicht hinnehmen, dass konfessionsfreie und nichtreligiöse Menschen, die unter anderem zugleich auch Steuerzahler sind, in irgendeiner Hinsicht weiter als Bürger zweiter Klasse gelten müssen. Darum ist es wichtig, dass ein Dialog zwischen ihnen und der Politik endlich in Gang kommt.“

Update

Projekt B>P: Bitte wählen Sie Ihr Bundesland

Kooperative Laizität

Herausforderungen der deutschen Religionspolitik aus Sicht des Humanistischen Verbandes Deutschlands.

Ein Beitrag mit diesem Titel ist Teil des vor kurzem im Verlag Herder erschienenen Buchs Religion, Konfessionslosigkeit und Atheismus. Autor ist Michael Bauer, Vorstand des HVD Bayern und Co-Autor des Berichts Gläserne Wände zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland.

Bauer skizziert in dem Beitrag zunächst, aus welchen Richtungen bzw. aufgrund welcher Kräfte die bisherige deutsche Religionspolitik unter Druck geraten ist und legt dar, in welchen Bereichen aus humanistischer Perspektive der dringendste Reform- und Erneuerungsbedarf beim Verhältnis zwischen Staat, Religionen und Weltanschauungen entstanden ist. „Im traditionellen Rahmen der Religionspolitik konvergieren diese Kräfte in ihrem Ergebnis nicht selten in einer Öffnung bzw. Erweiterung des bisherigen Beziehungssystems, das jedoch gewöhnlich selbst nicht in Frage gestellt wird“, stellt er einleitend fest und betont, dass einer Änderung des politischen Umgangs mit diesen Themen mittlerweile größte Aufmerksamkeit eingeräumt werden müsste. Bauer plädiert dabei für eine moderne weltanschauliche Ordnungspolitik, im Rahmen derer sich die weltanschauliche Pluralität der Bundesrepublik auf zeitgemäße Weise ausdrücken kann und die die bestehenden Benachteiligungen konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen beendet.

Seine Darstellungen kann er aufgrund einer mehr als 15-jährigen Tätigkeit als Geschäftsführer bzw. Vorstand in einem der größten Landesverbände des Humanistischen Verbandes Deutschlands auf ein besonders breites sowie hervorragend fundiertes Spektrum an Erfahrungen und Perspektiven stützen, das wohl nur wenigen Personen in der Bundesrepublik für diesen Themenbereich zur Verfügung steht.

Als einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung einer zeitgemäßen weltanschaulichen Ordnungspolitik beschreibt Michael Bauer im Beitrag die tatsächliche Verwirklichung der eigentlich vom Grundgesetz vorgesehenen Haltung im Sinne kooperativer Laizität seitens des Staates bzw. staatlicher Institutionen.

Er räumt ein, dass dabei Widerstände zu erwarten seien. Doch er unterstreicht zugleich: „Die politischen Kosten einer solchen Neujustierung des religionspolitischen Feldes erscheinen aber verschwindend gering gegenüber den Chancen, die eine echte Gleichbehandlung der Religionen und Weltanschauungen gerade für die kommende Integrationsgesellschaft bietet. Die vorhandene Pluralität in die Kooperation von Staat und Bürgergesellschaft einzubeziehen und fruchtbar zu machen, würden zudem unseren kulturellen Reichtum nicht nur zum Ausdruck bringen, sondern unter dem Strich sogar erhöhen“, schließt Michael Bauer.

12080289_487971231384182_490400183840086227_o_3Über das Buch

Mehr als ein Drittel der Deutschen ist konfessionsfrei – Tendenz steigend. Während das Bemühen um eine interreligiöse Verständigung groß ist, findet ein Dialog zwischen Religiösen und Nichtreligiösen nur selten statt. Der im Auftrag der Eugen-Biser-Stiftung entstandene Band Religion, Konfessionslosigkeit & Atheismus, herausgegeben von dem Philosophen Martin Thurner und der Philosophin Katja Thörner, stellt kontroverse Positionen zu Themen wie Religionspolitik, Sterbehilfe und Theodizee aus christlicher und areligiöser Perspektive dar und setzt sie zueinander in Beziehung. Zu den Autoren der im Buch enthaltenen 15 Beiträge gehören neben den Herausgebern und Michael Bauer u.a. der Religionssoziologe Gert Pickel, der Philosoph Franz Josef Wetz und der Philosoph Dieter Birnbacher. Hier kann das als gebundene Ausgabe zum Preis von 24,99 Euro erhältliche Buch bestellt werden: www.herder.de

#Politikaufklären – Stufe 2

Finden Sie gemeinsam mit uns heraus, welche Abgeordneten für die Gleichbehandlung nichtreligiöser Menschen in Deutschland stehen – und welche nicht.

Nach dem ersten Erfolg von #Politikaufklären soll das Ziel der zweiten Stufe sein, den Verantwortungsträgerinnen und -trägern im Deutschen Bundestag und in den Landtagen das Interesse ihrer Wählerinnen und Wähler an diesen Themen deutlich zu machen – d.h. diese darüber aufzuklären, dass Sie in diesen Bereichen ein klares Problembewusstsein sowie einen politischen Kurswechsel verlangen.

Daher möchten wir allen Leserinnen und Lesern des Berichts Gläserne Wände die Möglichkeit geben, sich im Kontext des Themenjahres „Freier Glaube. Freies Denken. Gleiches Recht.“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mithilfe dieser Website unkompliziert und direkt an alle Abgeordneten des Bundestages bzw. des Parlaments Ihres Bundeslandes zu wenden – und diese aufzufordern, Ihnen persönlich gegenüber zu den im Bericht beschriebenen Problemen Stellung zu beziehen.

Finden Sie heraus, welche Abgeordneten für Gleichbehandlung stehen – und welche nicht

Für eine Beteiligung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger an dieser zweiten Stufe von #Politikaufklären soll außerdem breit geworben werden: in den sozialen Netzwerken, in einschlägigen Zeitschriften und an anderen öffentlichen Orten. Denn je mehr Menschen sich im Rahmen des Projekts an die Abgeordneten des Bundes und der Länder wenden, desto größer wirkt der politische Handlungsdruck. Damit Sie sich über den Erfolg des Projekts auf dem Laufenden halten können, werden wir Sie dann außerdem hier regelmäßig informieren, wie viele Personen sich bereits beteiligt haben.

Für die Stufe 2 des Projekts #Politikaufklären wird ein Betrag von 3.000 € benötigt. Dieser Betrag wird für Werbemittel zur Bekanntmachung unserer Initiative und die technische Realisation eingesetzt.

Wenn Sie uns dabei unterstützen möchten, dieser Stufe des Projekts zum Erfolg zu verhelfen und Teil des Förderkreises der Initiative zu werden, ist dies möglich durch eine Spende an:

HVD Bundesverband e.V.
IBAN DE41 1002 0500 0003 3271 01
BIC BFSWDE33BER
Bank für Sozialwirtschaft
Verwendungszweck: Spende für „Gläserne Wände“

Ab einer Spende in Höhe von 20 € führen wir Sie auf Wunsch gern als Förderin bzw. Förderer der Initiative auf: www.glaeserne-waende.de/foerderkreis. Ab einer Spende in Höhe von 50 € erhalten Sie auf Wunsch ein Exemplar mit persönlicher Widmung der Autoren geschenkt.

Ab einer Spende in Höhe von 100 Euro stellen wir auf Wunsch eine Spendenquittung aus. Bei geringeren Spenden reicht dem Finanzamt ein Kontobeleg.

Fragen beantworten wir gern. Telefonisch unter 030 613904-61 oder per E-Mail an foerdern[ät]glaeserne-waende.de.

Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen schon jetzt ganz herzlich.

Religionspolitik: SVR-Jahresgutachten unterstreicht Reformbedarf

Kirchliches Arbeitsrecht, Pluralität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Förderung toleranter und konfliktarmer Verhältnisse zwischen religiösen und nichtreligiösen Bürgern – Auch das Jahresgutachten 2016 des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) sieht offene Baustellen und Mängel beim Status quo des Staatskirchenrechts.

Das siebente SVR-Jahresgutachten mit dem Titel „Viele Götter, ein Staat: Religiöse Vielfalt und Teilhabe im Einwanderungsland“ wurde am 26. April 2016 in Berlin vorgestellt. Schwerpunkt des Jahresgutachtens ist der staatliche Umgang mit religiös-weltanschaulicher Pluralität in der Bundesrepublik Deutschland. Daher stellt es Fragen zu zentralen politischen Herausforderungen: Wie sollten Politik und Recht auf den gesellschaftlichen Doppeltrend aus Säkularisierung und Pluralisierung angemessen reagieren? Wie kann eine Balance gefunden werden zwischen den unterschiedlichen Interessen von staatlicher Seite, Religionsgemeinschaften, der Gesellschaft und nicht zuletzt den religiösen oder nichtreligiösen Individuen?

Das Jahresgutachten legt sein Augenmerk bestimmungsgemäß auf den Teil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund sowie die spezifische Situation und Problemstellungen religiöser Minderheiten wie Muslime, Aleviten, Juden und Buddhisten und es formuliert Empfehlungen, wie Politik und Gesetzgeber auf die sich wandelnde weltanschauliche Landschaft reagieren sollten und wie Kollisionen zwischen religiös begründeten Regel oder Ansprüchen und staatlichen Normen aufgelöst werden könnten. Finanziert wird die Arbeit des Sachverständigenrates von sieben deutschen Stiftungen, darunter die Stiftung Mercator, die Volkswagen Stiftung, die Robert Bosch Stiftung und die Bertelsmann Stiftung. Vorsitzende des Sachverständigenrates ist die Rechtswissenschaftlerin Christine Langenfeld, Inhaberin des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Universität Göttingen.

Obwohl der Fokus nicht auf die Situation und die spezifischen Defizite bei der Partizipation und Teilhabe konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen in der Bundesrepublik gerichtet ist, unterstreichen die Forderungen des SVR-Jahresgutachtens den hohen Handlungsdruck im Bereich der Religionspolitik, damit ein gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger im weltanschaulich neutralen Staat gewährleistet ist. So heißt es in den „elf Kernbotschaften“ des Gutachtens: „Der früher unter dem Begriff der Hierarchisierung vertretene religionspolitische Weg, den ‚klassischen‘ und ‚staatstragenden‘ Religionen (insbesondere dem Christentum) zahlreiche Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten im öffentlichen und staatlichen Raum zu garantieren, diese anderen (‚staatsfernen‘) Religionen aber vorzuenthalten, hat mittlerweile an Überzeugungskraft und Unterstützern verloren.“ (S. 17)

Zwar habe sich die „religionsfreundliche“ Politik der Bundesrepublik grundsätzlich bewährt, jedoch heiße dies nicht, „dass die derzeitigen religionspolitischen Strukturen in Deutschland angesichts der voranschreitenden Pluralisierung und Säkularisierung in allen Bereichen noch zeitgemäß sind“, so der SVR und weiter: „Um angesichts der religiösen Pluralisierung bei gleichzeitig insgesamt nachlassender Bindewirkung des Religiösen Akzeptanz und Zusammenhalt in der Gesellschaft zu sichern, müssen die hier lebenden Menschen in ihrer Verschiedenheit anerkannt werden. Das heißt auch, dass religiös Gebundene, welchen Glaubens auch immer, akzeptieren, dass es Menschen gibt, die nicht glauben, wie umgekehrt nicht religiös Gebundene akzeptieren müssen, dass Religion für andere wichtig ist.“ Staat und Religionsgemeinschaften stünden dabei in einer gemeinsamen Verantwortung: „Gläubige und Nichtgläubige müssen in einer pluralen und säkularen Gesellschaft zueinanderfinden und sie müssen einen toleranten Glauben bzw. Umgang mit Anders- und Nichtgläubigen praktizieren, denn ansonsten wird die Zahl der religiös konnotierten Konflikte gerade im Alltag derart zunehmen, dass ein gedeihliches Zusammenleben in Frage gestellt ist“, so der SVR (S. 19).

Insgesamt zeigten die Ergebnisse des diesjährigen SVR-Integrationsbarometers für alle Herkunftsgruppen eine stabile und überwiegend positive Wahrnehmung des Zusammenlebens, doch „aus den Megatrends der Säkularisierung und Pluralisierung (die auch, aber nicht nur mit Einwanderung zusammenhängt) ergibt sich die Notwendigkeit, das Verhältnis von Religion und individuell gelebter Religiosität auf der einen Seiten und Politik und Recht auf der anderen Seite neu zu definieren“ (S. 87).

Dabei decken sich Schlussfolgerungen des Sachverständigenrates zum religionspolitischen Reformbedarf mit Forderungen, die der im September 2015 vom Humanistischen Verband Deutschlands veröffentlichte Bericht Gläserne Wände zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen erneuert hatte. So lautet eine Empfehlung zum Problemfeld des kirchlichen Arbeitsrechts, das nicht nur Angehörige von Minderheiten mit anderer Konfession benachteiligt, sondern ebenfalls eine bedeutende Quelle der Diskriminierung konfessionsfreier Arbeitnehmer darstellt: „Angesichts einer zunehmenden religiösen und gesellschaftlichen Pluralisierung ist zu fragen, ob ein Beharren auf kirchlichen Sonderrechten noch angemessen ist“ (S. 125).

Ebenfalls kritisch bewertet das Jahresgutachten die einseitige Einbeziehung von Kirchenvertretern in die Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Zwar habe beim ZDF-Fernsehrat die Einbeziehung von Muslimen in Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begonnen, doch „Vertreter anderer gesellschaftlicher Gruppen sucht man in den Räten teilweise vergebens, z.B. Konfessionslose/Atheisten, Homosexuelle etc. Die Länder als zuständige Akteure in diesem Bereich sind damit aufgerufen, die Struktur der Räte eingehend daraufhin zu prüfen, ob sie die sich stetig wandelnde Gesellschaft in ihrer derzeitigen Pluralität noch adäquat abbildet“, so der SVR (S. 124).

Das Fehlen seelsorgerischer Beratungsangebote für Angehörige der Bundeswehr ohne christlichen Glauben wird vom SVR ebenfalls thematisiert (S. 121). „Die derzeit in der Bundeswehr tätigen 165 Seelsorger sind katholisch (75) oder protestantisch (90) (Michalowski 2015b). Für nichtchristliche Soldaten gibt es lediglich am ‚Zentrum Innere Führung‘ in Koblenz eine ‚Zentrale Ansprechstelle für Soldatinnen und Soldaten anderer Glaubensrichtungen‘, die aber keine echten seelsorgerischen Dienstleistungen anbietet“, so das Gutachten dazu.

Rund die Hälfte der in der Bundeswehr Dienst leistenden Soldatinnen und Soldaten ist jedoch konfessionsfrei und nicht gläubig (Bericht im Deutschlandradio Kultur vom 31. Januar 2016), zwischen 1.000 und 2.000 Bundeswehrmitglieder sind muslimischen Glaubens.

Eine kritische Evaluation widmet das Jahresgutachten 2016 schließlich auch dem sogenannten „Blasphemie“-Paragraphen 166 StGB, dessen Aufhebung von Vertretern säkularer Organisationen seit Jahren gefordert wird. Die Strafnorm spielt zwar in der gesellschaftlichen Realität eine Außenseiterrolle, da die Norm kein echtes Verbot von „Blasphemie“ mehr umfasst und der Meinungs- und Kunstfreiheit in der Bundesrepublik mittlerweile ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Doch den schwerwiegenden, gegen die Norm sprechenden Argumenten räumt der SVR in seiner Stellungnahme mehrere Seiten (S. 141 ff.) ein und kommt zu dem Schluss: „Freilich ist es schwierig, die Motive zu bestimmen, aus denen Meinungsfreiheit beansprucht wird. Unlautere Motive mit kritischem Blick zu entlarven, ist aber Aufgabe des gesellschaftlichen Diskurses und der politischen Kultur, nicht des Strafrechts.“

www.svr-migration.de

„Eine klare Verletzung des Neutralitätsgebots“

Religionspolitisch ist Deutschland immer noch eine Zweiklassengesellschaft. Ein weltanschaulich neutraler Staat darf Bürgern keine ihrem weltanschaulichen oder religiösen Selbstverständnis fremde Organisationsform abverlangen.

Das sagt Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, zur Forderung von Fachpolitikern im Deutschen Bundestag, laut der sich Konfessionsfreie und Angehörige nicht-christlicher Konfessionen wie Kirchen organisieren sollen, um gleiche Rechte und gleiche Formen der öffentlichen Einbeziehung und Partizipation wahrnehmen zu können wie die Angehörigen der großen christlichen Religionsgemeinschaften.

Zuvor hatte der Politikwissenschaftler Ulrich Willems vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Westfälischen Wilhelms-Universität erneut in einer Stellungnahme betont, dass es in der Bundesrepublik einen massiven religionspolitischen Reformbedarf gibt. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte er, eine Reform der religionspolitischen Ordnung stünde spätestens seit 1990 auf der Tagesordnung.

Fachpolitiker von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten auf Willems Stellungnahme weitgehend einhellig erwidert, es seien keine Reformen notwendig, damit Konfessionsfreie und Angehörige religiöser Minderheiten eine gleichwertige öffentliche Anerkennung, Gleichbehandlung und Einbeziehung wie die Angehörigen christlicher Kirchen erreichen können. Sinngemäß hieß es, dass Menschen mit einer nichtreligiösen Lebensauffassung oder mit dem Bekenntnis zu einer anderen Religion sich dafür nur wie die christlichen Kirchen zu organisieren bräuchten. Sind die Einwände der Parteienvertreter für Sie nachvollziehbar und plausibel?

Frieder Otto Wolf: Nein, keineswegs. Die historische Form der „Kirche“ ist spezifisch christlich – ich denke sogar, sie ist nur für bestimmte Traditionslinien des Christentums charakteristisch, während andere in der Form des Gemeindechristentums geblieben sind. Sie etwa auch den jüdischen Gemeinden oder der muslimischen Sunna auferlegen zu wollen, verlangt von diesen etwas, das ihnen eigentlich fremd ist.

Dabei meine ich hier weder die Forderung nach einer verbindlichen Organisation noch die nach klaren Verantwortlichkeiten – beides ist sicherlich in gewissem Umfang erforderlich, wenn Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften eine öffentliche Rolle und Verantwortung in staatlich verfassten politischen Räumen unternehmen wollen.

Ich meine stattdessen die geradezu monopolistische Rolle der „Kirche“ als „Heilsinstanz“, wie sie in der katholischen Tradition sehr stark ist – nulla salus extra ecclesiam – und die auch in der protestantischen Tradition nicht völlig verschwunden ist, und dass dieses Konzept offenbar auch religionspolitisch der ultimative Maßstab sein soll.

Die Übernahme solch eines Konzepts kann von jüdischen, muslimischen, alevitischen, buddhistischen oder anderen Religionsgemeinschaften eben so wenig verlangt werden wie von den lockereren Zusammenhängen, wie wir nichtreligiöse Humanistinnen und Humanisten sie als natürlich empfinden. Die derzeit in den Parteien geäußerten Auffassungen laufen aber darauf hinaus, eine spezifisch christliche Form religiös-weltanschaulicher Verfasstheit übernehmen zu müssen.

Ich halte diese Forderung nach einer Übernahme für ebenso verfehlt, wie ich es für verfehlt halten würde, wenn christlichen Religionsgemeinschaften untersagt werden würde, die für sie typischen Strukturen und Vereinigungen zu bilden. Religions- und Weltanschauungsfreiheit bedeutet in meinem Verständnis, dass Menschen jeder Glaubensrichtung und Lebensauffassung die ihrem jeweiligen weltanschaulichen Selbstverständnis eigenen Bindungsformen praktizieren dürfen – und dies auch rechtlich und politisch respektiert wird.

Das Grundgesetz konstituiert die Bundesrepublik Deutschland als einen weltanschaulich neutralen Staat. Dürfte ein zu solcher Neutralität verpflichteter Staat vorschreiben, wie sich Menschen mit nicht-christlicher Lebensauffassung zu organisieren haben?

Ich meine, dazu habe ich meine Auffassung eben schon recht deutlich gemacht: Es ist eine klare Verletzung des Neutralitätsgebots, wenn alle Religionen und Weltanschauungen, die sich nach ihrem Selbstverständnis und ihren weltanschaulichen Grundsätzen nicht so zu organisieren bestimmt sehen wie die großen christlichen Kirchen, deswegen diskriminiert und ausgeschlossen werden, weil das staatliche Inkorporationssystem – wie es vom Grundgesetz im Sinne kooperativer Laizität vorgezeichnet ist – auf diese spezifische Kirchenförmigkeit hin interpretiert wird.

Dadurch gibt es heute – nachdem immerhin die Diskriminierungen katholischer oder protestantischer Minderheiten der Vergangenheit angehören – religionspolitisch faktisch immer noch eine Zweiklassengesellschaft, mit allein den christlichen Kirchen in der „ersten Klasse“. Die vom Grundgesetz gebotene Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wird dabei gleich ganz vergessen.

Welche sonstigen Maßstäbe und Kriterien sollten herangezogen werden, wenn von Organisationen von Menschen mit einer anderen als einer christlichen Lebensauffassung das Verlangen nach Anerkennung und Gleichbehandlung – sei es nun der Humanistische Verband, die Alevitische Gemeinde in Deutschland oder etwa eine buddhistische Gemeinschaft – geäußert wird?

Das müsste einerseits auf einen entsprechend modernisierten Status der Körperschaften des öffentlichen Rechts hinauslaufen, natürlich unter Beibehaltung bewährter Elemente: also die Gewähr der Dauerhaftigkeit, Bejahung der durch das Grundgesetz beschriebenen freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ihrer Werte – wie etwa die Gleichberechtigung der Geschlechter, Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit.

Von Bedeutung sind meiner Ansicht nach außerdem die demoskopisch erfassbare Verbreitung der Lebensauffassungen in der Gesellschaft sowie die soziale Relevanz und Reichweite der religiös oder weltanschaulich mitgeprägten praktischen Dienstleistungsangebote – letzteres kann aber auch nur insofern ein Indiz für die Relevanz sein, als beispielsweise die kirchlichen Trägerverbände im Bereich der Wohlfahrt und Sozialfürsorge weit überrepräsentativ stark aufgestellt sind, während kleinere weltanschauliche Gruppen teilweise überhaupt keinen Zugang zu diesem „Markt“ sozialer Dienste haben.

Die von Ihnen genannten Mittel und Wege erfordern teilweise einen erheblichen Aufwand. Ganz ohne Organisation kann die Forderung nach Gleichbehandlung also nicht zum Erfolg führen?

So ist es. Fast im gesamten zivilgesellschaftlichen Bereich gibt es keine Rechte ohne entsprechende Bemühungen, sie auch zur Geltung zu bringen. Für Individuen spielen hier beim staatlichen Handeln zwar die Grundrechte eine zentrale Rolle, die derartige Diskriminierungen an sich schon verbieten – was zur konkreten Verwirklichung aber dann tatsächlich leider doch immer wieder erst erkämpft werden muss. Allein schon deswegen müssen sich selbst Individualistinnen und Individualisten eben doch organisieren – jedenfalls so weit, dass sie ihre Interessen effektiv zur Geltung bringen können.

Am Arbeitsmarkt beispielsweise haben hier die Gewerkschaften die Aufgabe der Bekämpfung von Diskriminierungen aller Art bereits weitgehend angenommen – was die Privilegierung der kirchlichen Wohlfahrtsverbände betrifft, freilich vor allem auf der Ebene des kollektiven Arbeitsrechts.

Nicht viel anders ist es bei der Kultivierung einer humanistischen Weltanschauung, ihrer sozialen Darstellung und Tradierung wie auch der Verwirklichung der Gleichbehandlung derjenigen, die diese Lebensauffassung teilen – das geht gar nicht einfach auf der individuellen Ebene: Dafür braucht es ein organisiertes Gemeinschaftsleben und eine auch politisch handlungsfähige Verbandsstruktur.

Dazwischen steht die Gleichbehandlung durch staatliche Institutionen bzw. durch die gleiche Förderung der öffentlichen Präsenz von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften – auch hier ist noch sehr viel zu tun, um eine echte Gleichbehandlung zu erreichen, aber auch ohne jegliche institutionelle Vereinnahmung Andersdenkender.

Ein vorbildliches Beispiel dafür, wie das funktionieren kann, stellt etwa das Berliner Modell eines freiwilligen, inhaltlich von den entsprechenden Gemeinschaften gestalteten wertebildenden Unterrichts auf Basis der unterschiedlichen Bekenntnisse dar, der neben dem für alle verbindlichen Ethikunterricht ab der 7. Klasse als Aufgabe der staatlichen Schule steht.

Sehen Sie noch weitere Argumente, warum in der Debatte über Reformen in der Religionspolitik die Aufforderung gegenüber nicht-christlichen Religionen oder Weltanschauungen zur Übernahme von Kirchenförmigkeit verfehlt ist?

Ja, denn solch eine Forderung steht meiner Auffassung nach nicht im Einklang mit der Realität funktionell hochdifferenzierter Gesellschaften, wie diese in den letzten Jahrhunderten in vielen Ländern entstanden sind – und in denen auch die Individuen noch stärker als in früheren Jahrhunderten ihre jeweilige Identität aus mehr als bloß einem Faktor beziehen. Als Individuen bestimmen wir unsere Identität nicht nur durch unsere Lebensauffassung, sei sie religiös oder nichtreligiös geprägt, sondern ebenfalls durch Facetten wie die sexuelle Identität bzw. das Geschlecht, unseren Status als Berufstätige oder als Bürger eines demokratisch verfassten Staates – um nur wenige recht grundlegende Faktoren zu nennen. Die so durch ganz viele Merkmale geprägte komplexe Identität, die wir als Individuen besitzen, korrespondiert stets auch mit bestimmten Interessen und Rechten.

Und während es bei der Verwirklichung von Interessen und Rechten in den allermeisten Bereichen richtigerweise nicht darauf ankommen darf, ob jemand Gewerkschaftsmitglied, Mitglied einer Frauenrechtsorganisation oder einer demokratischen Partei ist, sondern stattdessen erheblich ist, ob jemand Arbeitnehmer oder Frau oder Deutscher ist, werden bei weltanschaulich-religiöser Themen in ganz vielen Bereichen – ich möchte fast sagen seltsamerweise – formelle Mitgliedschaften zum zentralen Maßstab erhoben, während die tatsächlich identitätsbildenden Faktoren wie die innere Überzeugung und Bejahung einer Lebensauffassung, von dem ja eigentlich das spezifische Interesse oder der Anspruch auf etwas abhängt, bei der Frage nach Gleichberechtigung und Gleichbehandlung schlicht beiseitegeschoben wird.

Für die Relevanz einer demokratischen Partei gilt neben der Zahl ihrer Mitglieder unter anderem die Zustimmung, die sie bei den Wählern erhält, und bei Gewerkschaften neben der Zahl der Mitglieder die Menge der von ihr mobilisierten Beschäftigten. Aber bei den Interessenvertretungen, Kulturorganisationen und Dienstleistungsträgern religiös-weltanschaulicher Arbeit, die nicht christlich sind – ob nun der Moscheeverein, die Cem-Gemeinde oder der Humanistische Landesverband – wird allein die Zahl der Mitgliedschaften herangezogen. Die Menge der Teilnehmer an den praktisch realisierten Angeboten weltanschaulicher Prägung – wie etwa unsere Jugendfeiern – oder andere Formen der Zustimmung bleiben bis auf wenige Ausnahmefälle in den politischen Diskussionen fast immer außer Betracht.

Ich hoffe, es kann hier also deutlich werden, dass dieses Modell der alle Individuen umfassenden formellen Vergemeinschaftung, wie sie der Forderung nach Kirchenförmigkeit zugrunde liegt, nicht nur nicht zu anderen Religionen und Weltanschauungen passt, sondern dass solch ein Konzept auch sonst nur in ganz wenigen der vielfältigen Bereiche unserer Gesellschaft Anwendung findet, in denen wir als Individuen Interessen und Rechte teilen und wahrnehmen wollen.

Und dieses Modell kann nun nicht einmal als Normal- oder Regelmodell bezeichnet werden, sondern erscheint in der breiteren Betrachtung eher selbst als eine spezielle Form, die jedoch keine generell anwendungsfähige Schablone sein kann – auch nicht religionspolitisch.

Hat es Sie überrascht, dass sogar Vertreter von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu dem von Ulrich Willems unterstrichenen Reformbedarf eine Position bezogen haben, die so wenig Sensibilität für die Charakteristika von nichtreligiösen Weltanschauungen wie auch anderen Religionen gezeigt haben?

Sagen wir das einmal so: Es lässt erkennen, dass diese Debatte in den meisten Parteien noch nicht mit der nötigen Gründlichkeit geführt worden ist. Aber sie wird sich nicht verdrängen lassen, da bin ich ganz sicher.

Die Fragen stellte Arik Platzek.

Universitätsbibliothek exmatrikuliert „diesseits“

Das auflagenstärkste deutschsprachige Print-Magazin mit profiliert säkularer und humanistischer Perspektive können Studierende in Freiburg in Zukunft nicht mehr kostenfrei lesen.

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Titelfoto der aktuellen Ausgabe des Magazins.

Das vom Humanistischen Verband Deutschlands herausgegebene Magazin diesseits wird seit langem auch an zahlreiche deutsche Universitätsbibliotheken geliefert, damit die Inhalte und Themen interessierten Studierenden kostenfrei zugänglich sind.

Bis vor kurzem funktionierte diese Kooperation mit den Universitätsbibliotheken einwandfrei. Nach dem Erscheinen der neuesten Ausgabe, deren Titelthema sich dem Bericht „Gläserne Wände“ widmete, ließ die Universitätsbibliothek der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg nun jedoch mitteilen: „Nach Durchsicht der zuletzt übersandten Ausgabe durch den zuständigen Fachreferenten, haben wir beschlossen, diesen Titel nicht zu archivieren. Wir möchten Sie daher bitten, uns keine weiteren Ausgaben mehr zu schicken.“

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Thema der Ausgabe 3/2015.

Seitens des Magazins diesseits wurde diese Entscheidung mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. „Wir finden es erstaunlich und außerordentlich schade, dass unser ausführlicher und vielbeachteter Bericht zum Thema der systematischen Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland hier offenbar zum Stein des Anstoßes geworden ist, den jahrelangen einwandfreien Bezug plötzlich einzustellen“, hieß es dazu.

Anlässlich der überraschenden Mitteilung der Universitätsbibliothek Freiburg werde man die aktuelle Ausgabe nun jedoch als PDF zum kostenfreien Download anbieten, „damit sich alle Studierenden von diesem ‚Problemfall‘, der wohl zur Abbestellung führte, ein eigenes Bild machen können“, hieß es weiter. Zudem würde man das Magazin gerne auch zukünftig in der Universitätsbibliothek zur kostenfreien Lektüre zur Verfügung stellen. Um diesseits weiterhin in der Zeitschriftenauslage vor Ort anbieten zu können, sei nun jedoch die persönliche Mithilfe interessierter Studierender oder die von Hochschulmitarbeitern erforderlich. Wer die Redaktion dabei unterstützen möchte, das Magazin auch an der Universität Freiburg vorrätig zu halten, wird daher um eine entsprechende Mitteilung per E-Mail gebeten.

Download

diesseits – Das humanistische Magazin (Nr. 112, 3/2015)

Links

Website mit Kontaktdaten der Universitätsbibliothek Freiburg

„Das kann ich nicht nachvollziehen“

Foto: Esther Stosch / pixelio.de

Schulden in vierstelliger Höhe – aus heiterem Himmel. Mit diesem Szenario sieht sich derzeit eine 60-jährige Berlinerin konfrontiert. Denn die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz nimmt auch gern Geld von Menschen, die in ihrem ganzen Leben so gut wie nichts mit Religion am Hut hatten. Unterstützt wird diese dabei vom Finanzamt.

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