Wie die Evangelische Kirche versucht, Konfessionsfreie zur Kasse zu bitten – ein Erfahrungsbericht
Von Barbro Walker
Im Frühjahr dieses Jahres bin ich berufsbedingt nach Berlin umgezogen und erhielt nun – nach fünf Monaten am Wohnort – zu meiner Überraschung ein Schreiben von der „Kirchensteuerstelle beim Finanzamt Treptow-Köpenick“, die behauptet, dass meine Kirchenmitgliedschaft „ungeklärt“ sei. Ich bin vor 16 Jahren aus der Kirche ausgetreten. Ich wurde gebeten, umgehend hierzu Angaben in einem beigefügten Bogen zu machen. Der Bogen enthielt allerlei sehr persönliche Fragen (wie etwa wann und wo ich getauft wurde) und darüber hinaus wurden Angaben abgefragt, die wohl kaum von einem mittelalten Erwachsenen gemacht werden können (etwa wie meine genaue Anschrift zum Zeitpunkt meiner Geburt lautete). Insgesamt stellte der Bogen mehr als 20 Fragen, zu denen auch Details zu meinem Kirchenaustritt (wann, wo, zuständige Behörde) gehören. Ich wurde gebeten, meinen Kirchenaustritt nachzuweisen, indem ich die Austrittbescheinigung der Behörde, die mir (vor Jahrzenten) meinen Austritt bescheinigt hat, beizufügen. Selbstredend musste ich befürchten, das entsprechende Dokument nicht mehr zu haben. Ich wusste nicht mal mehr mit Sicherheit zu sagen, welchen Wohnort ich zum Zeitpunkt meines gewollten und ganz bewusst gewählten Austrittes hatte. Ich sollte nun aber bitte binnen zwei Wochen antworten.
Meiner verärgerten Rückfrage bei der „Kirchensteuerstelle“ des Finanzamtes wurde mit entspannter Nachdrücklichkeit begegnet. Ich brauche nur das beantworten, was ich auch wisse und man wolle mir ja keine Kirchenmitgliedschaft unterstellen. Die Verärgerung über den Fragebogen kenne man schon; das sei sogar schon in der Presse diskutiert worden.
Im Internet konnte ich dann recherchieren, dass sogar schon Rechtsklagen diesbezüglich eingereicht wurden – allerdings ohne Erfolg für die Betroffenen. In der Vergangenheit hat es offenbar etliche Fälle wie meinen gegeben: Berufsbedingt ziehen Menschen, die bereits vor Jahrzehnten aus der Kirche ausgetreten sind – und deshalb folglich auch seit Jahrzehnten keine Kirchensteuer zahlen –, nach Berlin und werden plötzlich als potenzielle Kirchenmitglieder gehandelt. Es sei denn, sie können ihren Kirchenaustritt noch nachweisen. In den Fällen, in denen der Kirchenaustritt – wie wohl bei den meisten 40- oder 50-Jährigen – Jahrzehnte zurückliegt, kann oft natürlich die entsprechende Bescheinigung nicht mehr vorgelegt werden, was die Kirchenstelle des Finanzamtes dann dreist als Kirchenmitgliedschaft wertet und die Menschen rückwirkend zu einer Nachzahlung von Kirchensteuer ab ihrem Umzugszeitpunkt verpflichtet. Für Personen, deren Umzug bereits eine Weile her ist, und offenbar wird genau hierauf spekuliert, werden nun hohe Summen fällig.
Unfassbar, unredlich, haarsträubend, dreist
Diese Praxis erscheint umso abstruser, wenn Menschen (wie ich) zuvor in mehreren anderen Bundesländern gelebt und gearbeitet haben und bei allen Finanzämtern seit Jahrzehnten als Nichtmitglieder der Kirche geführt wurden. Nach dem Umzug nach Berlin wird der Spieß plötzlich umgedreht und die mit der eigenen Unterschrift im Lohnsteuerausgleich bescheinigte wahrheitsgemäße Angabe „Nichtmitglied einer Kirche“ wird kurzerhand für null und nichtig erklärt.
Für mich als Atheistin ist diese Praxis komplett unfassbar, sie kann mit dem Wort Unredlichkeit nur milde beschrieben werden. Als sei die Tatsache, dass in einem angeblich säkularen Staat ein staatliches Finanzamt die Gelder für eine private Religionsgemeinschaft eintreibt, nicht schon skandalös genug, geht man in Berlin noch einen Schritt weiter und macht Nichtmitglieder der Kirche kurzerhand ungefragt zu Mitgliedern und nötigt sie – offenbar rechtlich gebilligt – zu Zahlungen, von denen sie in anderen Bundesländern wegen ihres Kirchenaustritts bereits seit Jahrzehnten befreit sind. (Die Tatsache, dass man keine Kirchensteuer zahlt, belegt ja im Prinzip den Kirchenaustritt, denn Kirchensteuer wird in Deutschland einem jeden Arbeitnehmer in der Bundesrepublik automatisch und ungefragt abgezogen – es sei denn, er oder sie tritt aus der Kirche aus. Das haarsträubende Privileg der Kirchen hierzulande, dass der Staat sich zu deren Geldeintreiber macht, ist offenbar noch nicht genug des Unrechts.)
Die ganze Sache empört mich umso mehr, als dass ich in der Vergangenheit einige Male – wohlwissend, dass das Unternehmen erfolglos sein würde – Bewerbungen auf an kirchlichen Hochschulen ausgeschriebene Professuren einreichte, die – zunächst sehr interessiert und schon die Einladung zum Vorsingen vorbereitend – immer sofort verstummten, sobald die Frage nach meiner Kirchenmitgliedschaft von mir wahrheitsgemäß beantwortet wurde. Mit meiner Auskunft darüber, dass ich keiner Kirche angehöre, erlosch das zuvor bekundete Interesse an mir als Kandidatin immer urplötzlich.
Es ist mehr als dreist, dass die Kirche dort, wo man etwas von ihr will, die Auskunft „Nichtmitglied“ problemlos anerkennt, diese dann – wenn es ums Geld geht – auf einmal aber anzweifelt – gerade so, wie es passt!
Gegenbeweise werden ignoriert
Dass die Damen und Herren der Kirchenstelle des Finanzamtes in Berlin bei Neuzugezogenen ein plötzlicher Gedächtnisverlust befällt, erklärt dann auch, weshalb sie kein Interesse daran haben, doch einfach schnell selbst bei der Kirche anzufragen, ob ihr Verdachtskandidat Kirchenmitglied ist. Für das Finanzamt als persönlichem Geldeintreiber der Kirche wäre es ja ein Leichtes, dies zu recherchieren angesichts all der Daten, die ihm vorliegen. Aber man stellt sich bewusst dumm – wohl wissend, dass es dem Nichtmitglied, das man „im Netz“ hat, kaum gelingen dürfte, das entkräftende Dokument des Jahrzehnte zurückliegenden Kirchenaustritts vorzulegen. Selbstredend werden auch all die dem Finanzamt vorliegenden Nachweise tatsächlicher Mitgliedschaften in einschlägigen kirchenkritischen Verbänden geflissentlich ignoriert.
Keine andere Glaubensgemeinschaft und kein Verein könnte mit derart unlauteren Methoden Nichtmitgliedern Geld aus der Tasche ziehen. Man stelle sich vor, die Church of the Flying Spaghettimonster oder der Sportverein träte an Nichtmitglieder heran und dürfte – und das mit juristischer Billigung – einfach behaupten, Nichtmitglieder seien Mitglieder, solange sie nicht ihren Austritt belegen können. Oder man stelle sich vor, ein Verein, aus dem man vor 30 Jahren ausgetreten war und bei dem man seit 30 Jahren keine Mitgliedsbeiträge zahlte, erschiene plötzlich auf der Bildfläche und behaupte, man sei eventuell noch Mitglied und solle doch seinen Austritt von vor drei Jahrzehnten belegen. Ansonsten bitte zahlen. Undenkbar!
Gäbe es in Deutschland eine ordentliche Trennung zwischen Staat und Kirche, so hätte ein privater religiöser Kult nicht ansatzweise das Recht, persönliche Daten einzufordern, geschweige denn eine beliebige Person auf Verdacht als ihm zugehörig einzustufen.
Dass das Finanzamt mit den Steuerunterlagen überdies eine Unterschrift von mir erhält, mit der ich die Richtigkeit meiner Angaben – und damit meine Nichtmitgliedschaft in einer Kirche – verifiziere, scheint der Kirche ebenfalls nicht genug. Interessanterweise wird jedoch all meinen anderen Angaben Glaube geschenkt: Weshalb wird nicht auch angezweifelt, dass ich den Professoren- oder Doktortitel zurecht trage? Die Antwort ist simpel: Diese Unterstellung brächte der Kirche kein Geld ein.
Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten
Zwischenzeitlich hatte ich nun die Kirchensteuerstelle beim Finanzamt Treptow-Köpenick gebeten, mir binnen zwei Wochen mitzuteilen, ob sie meine Auskunft und meine nun nochmals schriftlich versicherte Nichtmitgliedschaft anerkennt. Ich hatte darauf aufmerksam gemacht, dass ich nach dem Verstreichen einer Frist von zwei Wochen bei Nichtantwort davon ausgehe, dass sie dies anerkennt. Ich erhielt bisher keine Antwort. Nach nochmaliger Bitte, man möge mir doch den Eingang meiner E-Mail bestätigen, kam ebenfalls keine Reaktion. Auch eine weitere Bitte um Eingangsbestätigung meiner E-Mail blieb unbeantwortet.
Das beharrliche Schweigen lässt befürchten, dass die Kirchensteuerstelle doch tatsächlich vorhat, mich trotz meiner Nichtmitgliedschaft in einer Kirche zur Zahlungen von Kirchensteuer zu zwingen und ihr propagiertes achtes Gebot – „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“ – unter den Tisch fallen zu lassen.
Es beruhigt ungemein, dass ich den allesentscheidenden Nachweis über meinen Kirchenaustritt aus dem Jahre 2001 inzwischen in meinen Unterlagen finden konnte. An dem üblen Geschmack, den die Geldeintreiberei des Finanzamtes im Auftrag der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hinterlässt, ändert das aber nichts.