2016 will die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit einem Themenjahr Benachteiligungen aufgrund weltanschaulicher Überzeugungen in den Fokus rücken.
Durch von der Mehrheitsgesellschaft abweichende weltanschauliche Überzeugungen geprägte Diskriminierung kann sich in vielen Bereichen ereignen: im Alltag und im Berufsleben, in der Schule oder auf dem Arbeitsmarkt, bei der Kitaplatzsuche oder im Gesundheitswesen. Dies hat der im September erstmals veröffentlichte Bericht Gläserne Wände gezeigt. Dass Analysen zu solchen Problemen einen Nerv treffen, zeigte sich unter anderem am großen Interesse: Mehr als 15.000 Mal ist der Bericht bislang allein in der Online-Version abgerufen worden.
Doch nicht nur nichtreligiöse Menschen können diverse Formen von Diskriminierung erleben, auch Anhänger von anderen religiösen Glaubensrichtungen können sich wegen ihres Bekenntnisses und ihrer Überzeugungen benachteiligt fühlen. Um entsprechende Probleme sowohl nichtreligiöser wie religiöser Bürgerinnen und Bürger stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, wird die Antidiskriminierungsstelle des Bundes diesem Thema 2016 ein Themenjahr widmen. Das hat die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, mitgeteilt.
„Diskriminierungen wegen der Religion oder Weltanschauung machen etwa fünf Prozent unserer Beratungsfälle aus“, so Lüders. Weiter hieß es, die Antidiskriminierungsstelle nehme entsprechende Probleme sehr ernst und unterstütze Betroffene unter anderem mit einer juristischen Ersteinschätzung ihres Falles. Mit dem geplanten Themenjahr stellt die Antidiskriminierungsstelle ein weiteres der insgesamt sieben in Artikel 3 Grundgesetz genannten Benachteiligungsmerkmale in den Fokus, nachdem 2015 Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts im Mittelpunkt gestanden haben. Themen in den Vorjahren waren Diskriminierungen wegen des Alters sowie aufgrund von Behinderung und ethnischer Herkunft bzw. Zugehörigkeit.
Um Benachteiligungen aufgrund nichtreligiöser Lebensauffassungen eingehender zu untersuchen, ist von der Antidiskriminierungsstelle außerdem eine Fachexpertise in Auftrag gegeben worden. Diese soll bis zum Ende des ersten Quartals 2016 vorliegen.